Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Sabine Bierfreund am 10. Juni 2015
10264 Leser · 10 Kommentare

Soziales

Mindestlohngesetz sinnvoll umsetzen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die Regularien des Mindestlohngesetzes haben für Arbeitgeber und -nehmer eine unüberschaubare Belastung, die sich aus der administrativen Arbeit zur Kontrolle der Gesetzesvorschriften ergibt. Die notwendigen zusätzlichen technischen und personellen Investitionen für Unternehmen stehen dabei in einem inakzeptablen Missverhältnis zum politischen Ziel des Milog.

Damit trägt das Gesetz weder zu einem gerechteren noch zu einem zukunftsfähigen Gesellschaftsbild bei, das in der BRD Freiheit und Demokratie sicherstellt.

Weder Wirtschaftsweise noch die Ministerin für Arbeit und Soziales wollen derzeit die zusätzliche Belastung für die Unternehmen und die zunehmende staatliche Regulierung eingestehen, die auch dem Grundsatz der Entbürokratisierung entgegensteht und eine weitere Einschränkung des Subsidiaritätsprinzips bedeutet.

Deutschland ist Mittglied im InterParliamentary EU information eXchange (IPEX); aus dieser Konstellation entsteht die Frage an die Kanzlerin:

Stellt sich die Bundeskanzlerin persönlich der Kritik am MiloG?
Sind Sie gewillt, das Ipex-Gremium kritische Aspekte zum Milog international vergleichen und bewerten zu lassen?

Sind Sie gewillt, eine dringend benötigte praxisorientierte Überarbeitung des Milog zu unterstützen?

Werden Sie sich dafür bei Ministerium für Arbeit und Soziales einsetzen?

Vielen Dank für die würdigende Beantwortung!

mit freundlichen Grüßen Sabine Bierfreund

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. Juli 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Bierfreund,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nicht Deutschland oder die Bundesregierung Mitglied der IPEX sind, sondern Bundestag und Bundesrat. Die Bundesregierung ist nicht befugt, die Arbeit der Parlamente zu beeinflussen.

In Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn seit Januar 2015. Der Mindestlohn schützt Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen. Rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor profitieren von dieser wichtigen Verbesserung. Ihre Löhne sind durch die Einführung des Mindestlohns gestiegen. Er trägt zugleich zu einem fairen und funktionierenden Wettbewerb bei.

Der Mindestlohn muss wirksam kontrolliert werden. Um sicherzustellen, dass er überall tatsächlich für die geleistete Arbeitszeit bezahlt wird, müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfasst werden. Aufzeichnungspflichten hat es auch vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes gegeben. Sie sind im Arbeitszeitgesetz geregelt.

Die Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz konzentrieren sich auf bestimmte Branchen, die für Schwarzarbeit anfällig sind. Dazu gehören zum Beispiel die Bauwirtschaft, Gaststätten- und Hotelbetriebe, das Schaustellergewerbe oder Gebäudereinigungsfirmen. Bei geringfügig Beschäftigten (außer in Privathaushalten) müssen die Arbeitszeiten in allen Branchen dokumentiert werden. Die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn sind auf Beschäftigte mit einem regelmäßigen Monatseinkommen von maximal 2.958 Euro begrenzt.

Für die Dokumentation gibt es keine Formvorgaben. Das ist unbürokratisch und arbeitgeberfreundlich: Die Firmen können die Arbeitszeiten auch mit einfachen Mitteln und mit wenig Aufwand aufzeichnen, zum Beispiel mit der BMAS- App „einfach erfasst“: www.der-mindestlohn-wirkt.de/ml/DE/Service/App-Zeiterfass...

Im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in der Landwirtschaft sind Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz während der Saison möglich. Die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder informieren die Betriebe über die möglichen Ausnahmen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zum allgemeinen Mindestlohn eine Hotline eingerichtet. Das BMAS und die Ministerin persönlich haben die Einführung des Mindestlohns in den vergangenen Monaten in Branchendialogen, Vor-Ort-Terminen und über die Mindestlohn-Hotline begleitet. Die dabei gewonnen Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung funktioniert.

Weitere Informationen: www.der-mindestlohn-gilt.de www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/der-mindestlohn-w...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (10)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 02. Juli 2015
    1.

    Das klingt mir sehr nach PR-Sprache eines Wirtschaftsverbandes.
    -
    In den USA würde klar Front gemacht, in Deutschland geht es bei erklärter Gegnerschaft um die "sinnvolle Umsetzung". - Wobei den Sinn derjenige bestimmt, der die meisten Mittel dazu hat.
    -
    Keine Mitzeichnung.

  2. Autor Helmut Krüger
    am 02. Juli 2015
    2.

    Inhaltlich.
    Ich halte es für ein pures Menschenrecht, von seiner Hände Arbeit leben zu können und aus unternehmerischer Sicht die Arbeitenden dementsprechend zu bezahlen. Andernfalls sollte bei weiterer Aufrechterhaltung des Betriebes den Entscheidenden die Schamesröte ins Gesicht laufen.
    -
    Wo schon der simple Anstand für das Selbstverständliche hier und da offenbar nicht ausreicht, ist es nciht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht des Staates, dieses Existenzielle auf den Weg zu bringen.
    -
    Das Gestrüpp unübersichtlicher bürokratischer Regelungen, die in aller Regel zur Beschäftigung eines Hausjuristen führt, ist hingegen nicht auf des Staates Mist alleine gewachsen, sondern mindestens in gleichem Maße gründet das auf das Ausnutzen auch der minimalsten Spielräume, die jedes Gesetz schon vom Prinzip her bietet. Denn kein Gesetz kann so formuliert sein, dass auch der Eventualfall des Eventualfalles noch geregelt werden könnte.
    -
    Entweder wird dies im Vertrauen stehengelassen, womit die Gesetzbücher dann nur noch ein Viertel so dick wären wie heute oder aber per juristischer Aufrüstung ausgenutzt, mit der Folge, dass sie bald doppelt so dick sind wie heute.
    -
    Ich bin für juristische Abrüstung.
    Und ich bin dafür, in diesem Punkt ein weniger deutsch zu sein: Nicht vor jeder per Gras überwucherter Gehwegplatte muss ein Warnschild angebracht sein und ansonsten der Gehweg gesperrt werden, die Kenntnis der Naturgesetze, dass im Sommer stärker wächst, was im Winter sich kaum ausbreitet, reicht dazu vollkommen aus.
    -
    Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes ist auch bürokratisch kein Problem für denjenigen, der die entsprechende Wertschätzung selbstverständlich aufbringt.

  3. Autor Sabine Bierfreund
    Kommentar zu Kommentar 1 am 02. Juli 2015
    3.

    Sehr geehrter Herr Krüger,

    meine Initiative gründet sich auf intensive Auseinandersetzungen mit den Regeln des MiloG und persönlichen Erfahrungen aus der Praxis.

    Der Titel meiner Frage und die damit verbundene Forderung nach einer "sinnvollen Umsetzung" hat keine auslegungsfähige Deutung in Richtung Gegnerschaft sondern unterstreicht das politisch anerkennenswerte Ziel, mit und durch Arbeit die Grundbedürfnisse im Alltag bezahlen zu können.

    Ihre Mutmaßungen sind nicht zielführend und themenfern.

    Ich bedanke mich für Ihr Engagement und Ihren Mut zum Kommentar.

  4. Autor Sabine Bierfreund
    Kommentar zu Kommentar 2 am 03. Juli 2015
    4.

    Sehr geehrter Herr Krüger,

    ein überwiegend theoretischer, wenn auch ideeller Ansatz, dem ich nicht widerspreche.

    Aber mit der Einschätzung über den bürokratischen Aufwand liegen sie falsch.

    Nicht nur die Aufzeichnungspflichten der Arbeitgeber stehen in ungesunder Bilanz zum Erreichten, sondern auch der behördliche Verwaltungsapparat steht vor einer Flut von Daten, deren Administration auf Nun aber wird es Zeit, Euch auf die Hintertür aufmerksam zu machen, die dem Gesetz die totale staatliche Überwachung ermöglicht auf die Drucksache 18/1558 Stellungnahme des Bundesrates zur Gesetzesvorlage hervorgeht.

    "Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in Artikel 10 Nummer 3 (§75 Abs. 1 S 3 SGB X) vorgesehene Übermittelung von Sozialdaten für die Forschung und Planung OHNE Einwilligung des Betroffenen (Angaben zu Familien- und Vornamen, Anschrift, Telefonnummer sowie weitere Strukturmerkmale) mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar ist."

    Entgegnung der Bundesregierung:
    "Die .... vorgesehene Übermittlung .... ist vereinbar. ... das verfassungsrechtliche geschützte Geheimhaltungsinteresse der Bürgerinnen und Bürger an ihren Sozialdaten müsse hinter dem Interesse der Öffentlichkeit bzw. der Forschungseinrichtungen an einer verzerrungsfreien Forschung zurückstehen."

    Wir haben Ähnliches zum Verfahren Elena erlebt. Eine Verschwendung von Steuergeldern ohne nennenswerte Funktion für staatliche Aufgaben. Daher wurde dies zum Wohle aller wieder aufgegeben.

    Gleiches soll eben mit der politischen Zielsetzung für den Mindestlohn nicht geschehen, die Akzeptanz wird aber über die Praktikabilität gerade aufgerieben.

  5. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 2 am 04. Juli 2015
    5.

    Danke für diesen Beitrag. Ein Anwalt schrieb auf einem Blog brilliant (leider hab ich den link nicht mehr) sinngemäß so: das Gesetz kann nur ein Gerüst sein, mehr nicht. Die Auslegung bleibt und kann nicht durch positive Vorschriften (was man tatsächlich machen soll) abgeschafft werden, sonst wäre es totalitär.... Das Ausmaß in dem eine Gesellschaft ihre Gesetze ausdifferenzieren muß um das faire und gerechte Zusammenleben ihrer Mitglieder sicherzustellen ist Ausdruck ihrer Verkommenheit...(so in etwa der Blog).. Grausames Beispiel: GermanWing Kathastrophe. Leider bleibt einem Arzt (und uns allen) die Entscheidung in Grenzsituationen nicht erspart, ganz egal wie das Gesetz auch lauten mag. Nichts gar nichts bei gegenwärtiger Gesetzeslage wäre passiert, hätte ein einziger der vielen Ärzte ein wenig recherchiert, Arbeitsmediziner des Versicherers kontaktiert etc. und entsprechend, nach bestem Wissen und Gewissen Meldung gemacht.......Das gleiche gilt für die heilige Kuh des Datenschutzes, die, betrachten wir sie genauer die Privatsphäre ohnehin nicht schützt sonst wäre eine flächendeckende "Rasterfahndung" und Abgleich der Meldedaten anlässlich der Rundfunkzwangsbeiträge nicht möglich gewesen....Ist halt alles eine Sache der Interpretation und Definition. Und, das mit bester Absicht geschriebene Recht kann man ins Gegenteil verkehren.....weiteres extremes Beispiel: die Euthanasiemorde unter Hitler. Das Recht blieb eigentlich, nur das was unter bestimmten Begriffen zu verstehen war wurde nach Bedarf umdefiniert. Das menschliche Leben genoss höchsten Schutz, nur waren halt manche Menschen keine Menschen mehr, sondern "Ungeziefer" so einfach ist das...... Im Grunde ist es immer der gleiche semantische Trick der (rechtlichen, bzw auch wissenschaftlichen) Argumentation, der über einen "stillschweigenden" Bedeutungswandel der Begriffe läuft, sei es der des Lebens, der Ehe oder der Privatsphäre.......

  6. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 2 am 04. Juli 2015
    6.

    PS: glücklicherweise sind Gesellschaften die, mit Hilfe "bester Gesetzte" derart ausbeuten nicht überlebensfähig, sie funktionnieren am Ende nur auf aller niedrigsger Stufe wenn überhaupt. So ist es auch da. Wenn die Menschen im "Geschäft" mißbraucht werden, tun sie gut daran, keine zu betätigen und so autark wie möglich auf eigener von mir aus billigster "Scholle" zu sein um Äpfel und Birnen gegen Kartoffel direkt zu tauschen. Natürlich erst, nachdem die Erstfrüchte an die ÖR fürs Obdach abgeliefert haben.....

  7. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 2 am 04. Juli 2015
    7.

    PS: das Ende der "Ehrlichkeit" im Umgang mit dem Andern bedeutet auch das Ende der Logik. Ehe eine Beziehung zu A und B hergestellt werden kann ist die ehrliche Wahrnehmung von A und B erforderlich. D.h. im Klartext ohne Ehrlichkeit keine Logik ohne Logik auch kein Fortschritt. Jedes Geschäft, jede verbale Botschaft setzt Empathiefähigkeit, vorraus. Man muss sich vorstellen können wie die Botschaft beim andern ankommt, (Empathie) D.h. ohne Empathiefähigkeit keine florierende Wirtschaft und klare Kommunikation. Ohne Empathiefähigkeit keine "klare" ausdifferenzierte Sprache. Ohne diese Sprache keine Hightec......

  8. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 2 am 04. Juli 2015
    8.

    PS: Hier noch die Zusammenfassung: ohne Ethik auch keine Intelligenz. Das Böse oder der Böse ist ganz am Ende auch der Dumme. Das biblische Gleichnis von den sieben klugen und den 7 dummen Jungfrauen bewahrheitet sich in jeder Hinsicht und zwar nicht nur erst im Jenseits sondern bereits im Dieseits....

  9. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 4 am 04. Juli 2015
    9.

    .... ich verrstehe eins nicht: Warum so viel Zeit auf Gesetze verschwenden die ohnehin keiner einhält. Nur ein Beispiel aus meiner Erfahrung: Es gab z.B.ein Gesetz Rauchmelder mit Stichtag 1. Januar 2015 einzusetzen. Hier winkt ein gar großes Geschäft : ... Man drücke einen Wartungsvertrag für die Installation und den Batteriewechsel in jeder privaten Wohnung durch (leicht möglich für eine Verwaltung bei bestehender Gesetzeslage) Was glauben Sie wie viele Anreisen für die Monteure notwendig werden vor allem wenn sie nun statt starker schwache Batterien erwischen...(gesetzlich nicht verboten und erlaubt ist was nicht verboten ist, so ein Hausverwalter den ich hatte)..Das Geschäft lief derart gut, dass die Geräte wegen Personalmangel nicht zum 1.1. 2015 installiert werden konnten. Hierrüber wurde auch ich schriftlich informiert..... Das Schreiben gab ich der Polizei mit Hinweis auf die gesetzliche Frist nur...... es passierte nichts.....

  10. Autor Helmut Krüger
    am 04. Juli 2015
    10.

    Sehr geehrte Frau Bierfreund,
    -
    ich habe und hätte natürlich nicht das geringste Recht, Ihnen in Ihrer geäußerten Motivation zu widersprechen, wenn Sie sie so bekunden. Eine bestimmte Wortwahl lässt sich mich allerdings eine bestimmte Empfindung dazu haben.
    -
    Was Sie im 4. Beitrag schrieben, darin liegen wir vom beobachteten Zustand des Verbesserungs- und Kritikwürdigen überhaupt nicht auseinander ...
    _
    - vgl. mein 3. Absatz im Beitrag 2 -
    -
    ... auseinanderliegen wir aber offenbar in den Ursachen, was zu diesen kritikwürdigen Zuständen überbordender Bürokratie führt. Für mich ist dies zum einen einem spezifisch Deutschen geschuldet, selbst das allerkleinste noch in Gesetzesparagraphen zu kleiden, zum anderen aber auch durch die Klagewut einschlägiger Bürger und vor allem von einschlägigen Institutionen, die offenbar nach dem Motto verfahren "Ich klage, also bin ich".
    -
    Ich empfinde es als reichlich paradox, dass die gerade mit Ach und viel Krach eingehaltene Gesetzeslinie schon als Erfolg verzeichnet wird, derjenige, die klar davor zurückbleibt, sich hingegen als Loser bezeichnen lassen muss.
    -
    Niemand ist es verwehrt, weit über 8,50 € selbstverständlich zu bezahlen und andernfalls das Geschäft wegen mangelnder Tragfähigkeit zuzumachen.
    -
    Mit freundlichen Grüßen
    Helmut Krüger

  11. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.