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Beantwortet
Autor Detlef Naumann am 16. Januar 2008
16258 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Nach Trennung der Eltern eine Woche Papa - eine Woche Mama!

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

jährlich sind in Deutschland etwa 200 tsd. Kinder von der Trennung ihrer Eltern betroffen. 100 tsd. von den Kindern werden nach einem Jahr einen Elternteil -in über 90% der Fälle den Vater- nicht mehr sehen. In den meisten Fällen werden die Väter von den Müttern ausgegrenzt, bis sie nach Jahren aufgeben.

Viele Väter wollen nach der Trennung mehr als nur der Besuchsonkel alle 14 Tage am Wochenende sein. Aber vor Gericht wird ihnen diese Rolle zugewiesen. Alle 14 Tage die Kinder und Unterhalt zahlen, ist das die Familie, die Väter wirklich wollen? Die Zahlen des Elterngeldes sprechen eine andere Sprache!

Wann also ..

.. werden Sie dafür sorgen, dass Väter auch vor Gericht gleichberechtigte Eltern sind?

.. werden sich Väter nicht vor Gericht dafür rechtfertigen müssen, dass sie mehr Kontakt zu ihren Kindern haben wollen?

.. wird das Gesetz von der gleichwertigen Betreuung der Kinder durch beide Eltenrteile ausgehen? (Doppelresidenz)

.. wird es das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter für nicht eheliche Väter geben?

.. wird Barunterhalt die Ausnahme werden und nicht die Regel für Väter?

.. werden Väter gleichwertig in Familiensachen behandelt?

Werden Sie entsprechende Gesetzesvorschläge machen? Ich würde mich sehr freuen.

Viele Grüße
Detlef Naumann
Hamburg

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. Februar 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Naumann,

vielen Dank für Ihre E-mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie sprechen ein ernstes Anliegen an. Bei jeder zweiten Scheidung sind minderjährige Kinder betroffen. Im Jahr 2006 waren das fast 150.000 Kinder unter 18 Jahren. (<http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis...;)

Der Gesetzgeber hat bereits in der Kindschaftsrechtsreform von 1998 auf dieses berechtigte Anliegen reagiert: In § 1684 des BGB heißt es seitdem unmissverständlich: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.“

Das geltende Recht kennt dabei keinen Vorrang eines Elternteils - vor dem Gesetz sind Vater und Mutter gleich. Das Gesetz stellt für die Lösung von Konfliktfällen, in denen die Einigung nicht zustande kommt, auf die Entscheidung des zuständigen Gerichts ab. Maßstab ist in jedem Fall das Wohl des betroffenen Kindes.

Es darf dabei nicht übersehen werden, dass jeder Fall anders ist. So wie jedes Kind und jede Familie verschieden sind, gibt es auch bei Scheidungen nie völlig identische Familiensituationen. Wenn sich die Ehepartner nicht einigen können, müssen die Gerichte daher in jedem Einzelfall eine eigene, oft sehr schwierige Entscheidung treffen.

Der Gesetzgeber hat mit der Kindschaftsrechtsreform einen gesetzlichen Rahmen zur Verfügung gestellt, der eine befriedigende, gemeinsame Gestaltung der nachehelichen Verantwortung von Eltern positiv beeinflusst. Das hat die Begleitforschung zur Kindschaftsrechtsreform bestätigt, die im Auftrag des Bundesjustizministeriums durchgeführt wurde.

Der Bundestag berät zudem gerade über eine grundlegende Reform des familienrechtlichen Verfahrens, die die Bundesregierung vorgeschlagen hat. Das Gericht soll in Kindschaftssachen innerhalb eines Monats nach Verfahrensbeginn einen Termin durchführen. Schnelles Recht ist gutes Recht und es verhindert, dass sich der Elternkonflikt zu Lasten der Kinder weiter zuspitzt. Neue Ordnungsmittel werden besser als bisher verhindern, dass ein Elternteil den Umgang faktisch vereiteln kann.

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums der Justiz (<http://www.bmj.bund.de/enid/18ad4c0f5dbfeaada8836cfd7fe78...;)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung