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Abstimmungszeit beendet
Autor Heinz Weber am 10. April 2013
8119 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Neue Willkür für HartzIV-Empfänger im Bereich Gesundheit

Ich las in http://www.heise.de/tp/blogs/8/154065 und in http://www.sozialleistungen.info/news/08.04.2013-jobcente...
über die neuerlichen Veränderungen für Hartz-IV-Emfänger.
In jeder Arbeitsstelle hat der Arbeitnehmer das Recht, seine Gesundheit zu rechtfertigen und zu seinem Arzt seines Vertrauens zu gehen. Welche Grundrechte werden hier willkürlich verändert und mit welcher Begründung?

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 05. Mai 2013
    1.

    Sehr geehrter Herr Weber,

    ich arbeite in einem Jobcenter und möchte Ihnen gern hierzu folgendes sagen:

    Von dieser Möglichkeit hier werden wir nur sehr selten Gebrauch machen. Das Verfahren ist zeit- und kostenaufwändig. Außerdem ist der Job im Prinzip auch weg, wenn der zweite Arzt mit seiner Auswertung fertig ist. Der Medzinische Dienst prüft übrigens auch bei Arbeitnehmern, ob eine Arbeitsunfähigkeit zu Recht bescheinigt wurde. Insofern kann hier nicht von Willkür die Rede sein.

    Es gibt seit etwa 2 Jahren ein Urteil des BSG, dass eine AU-B allein nicht ausreicht um beim Jobcenter nicht zum Meldetermin erscheinen zu müssen. Wer also zum Arzt gehen kann, kann das also auch zum Meldetermin. Wenn sich jemand so schlecht fühlt, dass er gar nicht kommen kann, kann er auch kurzfristig absagen und einen neuen Termin vereinbaren. Das ist kein Problem und führt auch nicht zu einer Sanktion.

    Leider gibt es aber zunehmend Arbeitslose, die lieber zum Arzt gehen, als mit dem Berater über ihre beruflichen Chancen zu sprechen. Das kann so nicht akzeptiert werden. Wenn Sie Steuerzahler sind, werden Sie sicherlich auch von uns erwarten, dass erwerbsfähige Arbeitslose schnell in Arbeit kommen sollten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Schumann

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