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Abstimmungszeit beendet
Autor Marion Dalmyn am 09. Juni 2015
8447 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

(Nicht-)Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit bzw. Harz-4-Empfängern

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde gerne folgendes verstehen:

34jährige Frau, alleinerziehend, Abitur und Bürokauffrau musste die Ganztagsstelle aufgeben und sucht seit ca. Einem Jahr eine qualifizierte Teilzeitstelle, welches nicht gelingt.

Daher gibt es den Gedanken - statt eines Studiums - eine Akademie zu besuchen, die in 1/2 Jahr mit einer IHK-Prüfung zur Fachwirtin endet. Kosten ca. 3.000 €, die auch selbst getragen würden.
Nun das Problem: Während der Schulzeit gibt es kein Arbeitslosengeld bzw. Harz4.
Statt dessen möchte das Arbeitsamt, dass die Frau weiterhin nach qualifizierten Jobs sucht, die aber auch dem Jobcenter nicht zur Verfügung stehen und damit auch weiterhin die fehlende Unterstützung zum Lebensunterhalt begleichen.

Wieso unterstützt man nicht qualifizierte engagierte Menschen bei der Weiterbildung? Gerade alleinerziehende können doch auf das monatliche Geld nicht verzichten.

Danke

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 24. Juni 2015
    1.

    Ich vermute, Sie wollten folgendes sagen:
    Diese Frau hat einen Weiterbildungsvertrag für 3.000 € abgeschlossen und möchte nun ein halbes Jahr Arbeitslosengeld (Hartz 4) vom Jobcenter bekommen.
    .
    Arbeitslose bekommen grundsätzlich nur Geld, wenn sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme stellen nur Teil- oder Vollzeitbeschäftigte dar, für die das Einkommen nicht ausreichend ist und sie ohne die sogenannte Aufstockung weniger als das Existenzminimum hätten. Das ist in Ihrem Beispiel nicht der Fall.
    .
    Diese Frau, von der Sie sprechen, steht der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und hat allein damit schon keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ob sie nun ein Studium absolviert, im Ausland Urlaub macht oder sich eine Ganztagsbeschäftigung sucht, spielt hierbei keine Rolle. Sie gilt in diesen Fällen nicht als Arbeitslose und kann deshalb auch keine Transferleistungen verlangen.
    .
    Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die beschriebene Frau Geld für eine fragwürdige Weiterbildung ausgibt, ihren Lebensunterhalt aber nicht bestreiten können soll. Hier würde ich die Dame gern fragen, weshalb sie keine anerkannte Weiterbildung machen möchte, die vom Jobcenter bezahlt wird. In diesem Falle würde sie, sofern sie "bedürftig" ist, auch Arbeitslosengeld erhalten. Während einer geförderten Maßnahme wird nämlich auch Hartz 4 gezahlt.
    .
    Vielleicht vermuten Sie ganz einfach nur, dass diese Frau bedürftig ist. Nicht jeder möchte offen über sein Vermögen sprechen.

  2. Autor Marion Dalmyn
    am 25. Juni 2015
    2.

    Hallo Herr Schumann, danke für Ihre Kommentar. Es ist etwas anders. Die Frau hat vor 8 Monaten ihren Ganztagsjob wegen Kindererziehung aufgeben müssen. Sie hatte diesen aber kleiner 2 Jahre ausgeführt. Seitdem sucht Sie einen qualifizierten Bürokauffrau-Job halbtags, den weder das Jobcenter noch sie findet. Daher bezieht sie zur Zeit HartzIV. Es gab den Gedanken, den Betriebswirt über eine Akademie zu machen mit anschliessender IHK-Prüfung. Das Unternehmen ist anerkannt und arbeitet auch mit den sog. Bildungsgutscheinen. Das Jobcenter lehnt aber die HartzIV-Unterstützung während dieser Zeit ab.
    Ich hoffe jetzt ist es klarer.
    LG

  3. Autor Ralf Schumann
    am 27. Juni 2015
    3.

    Nein, tut mir leid, aber klarer ist hier nichts. Problematisch ist immer, wenn Erzähltes versucht wird wieder zu geben. Dadurch werden die Dinge verzerrt dargestellt und ist für die Leser hier nicht nachvollziehbar. Hier ist z.B. wichtig, was im Ablehnungsbescheiddes Jobcenters steht.
    .
    Da Sie sich für diese Dame so sehr einsetzen, empfehle ich Ihnen, mit ihr zum Jobcenter zu gehen und sich die Entscheidung noch einmal erläutern zu lassen.

  4. Autor Steffen Sattler
    am 07. Juli 2015
    4.

    Grundsätzlich gilt, daß ein Hartz-IV-Bezug nur dann möglich ist, wenn der Bezieher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht - d.h. vermittelbar ist. Wenn Ihre Freundin aber in Ausbildung bzw. Fortbildung ist, steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und die Zahlung von Hartz-IV entfällt.
    Das Amt könnte entscheiden, die Weiterbildung zu übernehmen, wenn dadurch die Vermittlungschancen evident erhöht werden (oder besser noch, eine Jobzusage vorläge). Leider ist sie aber ausreichend qualifiziert.

  5. Autor Marion Dalmyn
    am 08. Juli 2015
    5.

    Ja das haben wir jetzt auch eruiert.

    Es gab nochmal ein Gespräch mit einem Leiter des Jobcenters, der zumindest positiv gestimmt ist. Das Ergebnis ist noch offen, ob es einen Bildungsgutschein bzw. die HartzIV-Unterstützung für diesen Zeitraum gibt.

    Ihr "leider" stimmt. Am Ende sitzen dann doch trotzdem qualifizierte, engagierte Frauen zu Hause, werden mit HartzIV unterstützt, bekommen keinen Teilzeitjob und tun während dieser Zeit nichts für ihre Weiterbildung oder Qualifizierung - verlieren den Zugang zur Arbeitswelt immer mehr. Ob das so richtig ist?

    Evtl klappt die Weiterbildung in diesem Einzelfall, weil sie intensiv alles mögliche versucht hat und auch die generellen Aussagen des Sachbearbeiters nicht einfach hingenommen hat.

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