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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor U. Rahders am 18. Januar 2013
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Die Kanzlerin direkt

Opferablehnung an katholischen Kliniken

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wir leben in einem Rechtsstaat. Es gibt Gesetze an die sich jeder halten muss.

Einer mutmaßlich vergewaltigten Frau wurde in einer katholischen Klinik die Behandlung und Beweissicherung verwehrt. Das ist in meinen Augen unterlassene Hilfeleistung. Laut $ 323c, Strafgesetzbuch (StGB) wird das mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder einer Geldstrafe geahndet.

Meine Fragen an Sie:

Wie wird der Rechtsstaat diese unterlassene Hilfeleistung ahnden? Wird es Konsequenzen geben, oder wird alles im Sande verlaufen? Wird der Opferschutz verbessert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Martin Rahders