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Abstimmungszeit beendet
Autor K. Schmidt am 10. November 2014
10676 Leser · 13 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Paketdienste bedroht Grundgesetz

Guten Abend Frau Bundeskanzlerin,

ich habe hier eine alltägliche Frage.

Sind wirtschaftliche Interessen oder das Postgeheimnis im Grundgesetz wichtiger?

Bei Paketdienste ist es üblich Päckchen an Nachbarn abzugeben aus Kostengründen. Mehrmals landen diese vor der Haustür im öffentlichen Flur. Dadurch kommt aber das Postgeheimnis in die Öffentlichkeit und endet bei Päckchen fast immer mit Diebstahl.

Da ist doch die Regierung verpflichtet diese Gefahr absolut zu verhindern oder zumindest eine Statistik erheben mit Abmahnung der Dienste bei erhöhter Quote. Auch sollte die Umleitung der Pakete überall gesichert sein durch einfache Bedienung, das ist nicht immer so.

Deutschland verteidigt die Demokratie im Ausland aber hier ist das Grundgesetz in Gefahr durch Paket Versand. So erwarte ich konkrete Maßnahmen.

Ich freue mich auf eine Antwort.

Kommentare (13)Schließen

  1. Autor Karl Eduard Schmidt
    am 11. November 2014
    1.

    das 15kmt-Netzwerk auf Google ist aktive und möchte Eure Erfahrung wissen mit Paketdienst auf
    https://plus.google.com/114178746074183544330/posts/MXP9Z...

  2. Autor Karl Eduard Schmidt
    am 11. November 2014
    2.

    stimmen Sie um den Schutz von Versand Ware hier
    https://plus.google.com/110565861334804426621/posts/CMNrY...
    ab

  3. Autor Karl Eduard Schmidt
    am 11. November 2014
    3.

    Wer möchte schon auf seine Fanartikeln verzichten?
    Hier die Umfrage
    https://plus.google.com/114178746074183544330/posts/YH87f...

  4. Autor Helmut Krüger
    am 13. November 2014
    4.

    Sehr geehrter Herr Schmidt,

    die Frage stellt sich ja nicht nur im Paketdienst, sondern auch bei der Briefzustellung. Nun hat ja auch noch zu Zeiten, als die Briefsortierer und -zusteller Beamte waren, ein Brief von einem trotz Eides auf das Brief- und Fernmeldegeheimnis geöffnet werden können, allerdings waren dann wohl die Konsequenzen andere.

    Heute werden die Sendungen an jedem Kiosk abgegeben und jeder kurzfristig Eingewiesene darf damit hantieren. Wahrscheinlich ist das immer noch so, weil keiner sich getraut hat, das vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen oder das BVerfG Grundrechte ggf. doch unter Vorbehalt ieiner Wirtschaftsgängigkeit sieht.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 13. November 2014
    5.

    Karl und Helmut,
    ihr schreibt hier, wie es nicht sein sollte.
    Schön wäre natürlich, wenn ihr
    geschrieben hättet, wie es
    sein sollte.
    .
    Ich kann mir gut vorstellen, dass eure
    Vorschläge das Postporto auf das
    Doppelte erhöhen würde.

  6. Autor Karl Eduard Schmidt
    Kommentar zu Kommentar 5 am 14. November 2014
    6.

    Das ist richtig so, zusammen mit Ergebnisse aus dem Google Netzwerk kann sich entweder eine Bundestag Petition oder OpenPetition entwickeln - für die Informationstechnik gibt's ein Bundesamt und das Handbuch kann eine Statistik verlangen beim politischen Willen

  7. Autor Karl Eduard Schmidt
    Kommentar zu Kommentar 5 am 14. November 2014
    7.

    Der Hintergedanke ist, meine Problematik und den Arbeitsbedingungen einen Rahmen zu geben und falls finanzielle Schwierigkeiten geben steht das 15kmt-Netzwerk gerne zur Verfügung

  8. Autor Karl Eduard Schmidt
    Kommentar zu Kommentar 4 am 14. November 2014
    8.

    Wir regen hier in Deutschland auf aber das Problem ist eine Sache im EU-Recht was das höchste in Deutschland gilt und so sollen sich alle Parteien sich diesem Thema öffnen für die gesamte EU.

  9. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 5 am 14. November 2014
    9.

    Ich glaube nun wirklich nicht, dass irgendein Porto jemals irgendeinen Menschen oder irgendein Unternehmen ruiniert hat. NIcht umsonst geht ja der treffliiche Spruch um von der Portokasse ...

    Der Preisstreit um das Porto und dass es angeblich zu hoch sei, sehe ich weit eher im Zuge einer Geiz-ist-geil-Mentalität. Bei dem, was eh schon niedrig ist, kann doch auch noch gespart werden.

    Wer sich die realen Bedingungen oftmals anschaut, Kanufahrten mit 10 Briefen innerhalb des Spreewalds, ein Postschiff hinüber auf die Halligen oder zu Hotel-Restaurants im Hochgebirge, der weiß eben, dass die rein kommerzellen Zustellunternehmen sich die Rosinen rauspicken.

    Quersubventionierung, sprich: dass das gängige Geschäft die "Exoten" mitfinanziert, ist da nicht. Sollen die auf den Halligen, im Spreewald oder im Hochgebirge doch 6 Euro pro Brief bezahlen und 20 Euro für´s Päckchen, als Widerspiegelung realer Kosten.

    Als Mittel der Daseinsvorsorge bezahle ich das höhere Porto für eine solide Organisation gut und gerne.

  10. Autor Wolfgang Mücke
    am 27. November 2014
    10.

    Das Problem verstehe ich nicht!
    Briefe landen normalerweise im richtigen Briefkasten, egal, ob jemand anwesend ist oder nicht. Das war schon immer so. Briefkästenreihen im Erdgeschoss von Mehrfamilienhäusern können mit Gewalt ausgeräumt werden, aber das war auch schon immer so.
    Bei den Paketen, die bei Nachbarn abgegeben werden, wird vom Zusteller vermerkt, wo sie abgegeben wurden. Er lässt sich das unterschreiben. Ein Diebstahl ist nicht so einfach. Wer das vermeiden will, hat die Chance, das Paketschließfach der Post zu nutzen.

  11. Autor Erhard Jakob
    am 04. Dezember 2014
    11.

    Paketdienste können doch gar kein Grundgesetz aushebeln.
    Allerdings können Verfassungsschützer untätig zusehen,
    wenn Personen oder Institutionen gegen
    die Verfassung verstossen.
    .
    Dann sind aber nicht die Rechtsbrecher schuld sondern,
    die Leute welche die Rechtsverletzungen zulassen.

  12. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 11 am 09. Dezember 2014
    12.

    Das sehe ich im Grunde nicht so.
    Verantwortlich ist der Einzelne bzw. die Gruppe von Einzelnen, die einen Verstoß begeht und allenfalls in zweiter Linie das Gemeinwesen, das solches - trotz Wissen - zulässt.

    Das andere wäre ansonsten die Logik des früheren (Groß-)Bauernpräsidenten Constantin von Heeremann, der beim Glykolskandal den Staat aufgrund der lückenhaften Kontrollen für den Skandal verantwortlich machen wollte. Es ist nicht die Verantwortung oder gar Schuld der Bank oder der Polizei - wel die zuwenig für die Sicherheit getan hätten - dass Banküberfälle stattfinden, es ist das Vergehen der Bankräuber.

    Was die Geheimdienstler angeht, so sind das keineswegs Schnarchnasen, die tun nicht zu wenig, die tun doch eher zu viel. Nur auf den falschen Feldern. Das fußt auf der Logik der Wiederholung, dass da, wo grad was ist, auch zukünftig etwas sein müsse. Das ist wenig kreativ und zuallerletzt wirklicher Sicherheit dienend. Besser wäre: Sicherheit statt Geheimdienst.

  13. Autor Erhard Jakob
    am 10. Dezember 2014
    13.

    Das Grundgesetz wird doch nicht vom Paketdienst
    bedroht! Wie soll das denn gehen???
    .
    Das Grundgesetzt kann höchstens von Richtern
    bedroht werden, welche Grundgesetzt
    beugen bzw. brechen.
    .
    Wenn nach dem Grundgesetzt der Rechtssuchende A Recht
    hat und der Rechtsuchende B von einem befangenen bzw.
    parteiischen Richter Recht bekommt, Das ist natürlich
    eine Bedrohung für das Grundgesetz der BRD
    bzw.ein Verstoß gegen die Verfassung
    der jeweiligen Länder.

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