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Beantwortet
Autor J. Geyer am 06. Dezember 2010
10584 Leser · 0 Kommentare

Soziales

politische Katastrophen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
derzeit wird sehr viel über die laufende Politik und über politische Vorhaben diskutiert.
In meinem persönlichem Umfeld- Arbeit / Familie / alten und aktuellen Wohnsitz – allgemein in „unserer“ Republik steht das Thema der nächsten Wahlen und wen soll Mann/Frau wählen – welcher Partei kann Mann/Frau glauben – wer hat ein sichtbares Interesse am durchschnittlichem Arbeiter/-in? Zur Debatte stehen dabei neuerdings „Rechts / Links / Grün“.
Ich habe 1992 in dem Bundesprojekt „AgAG“ unter Ihrer Leitung gearbeitet und dabei auch Ihre ruhig/besonnene Art des Umganges mit Problematiken und den langfristig angelegten Lösungen erlebt.
Frau Bundeskanzlerin, bitte reden Sie zu den Menschen! Sagen Sie den Menschen mit einfachen Worten warum Sie den einen oder den anderen Weg gehen, um an welches Ziel zu gelangen.
Das Thema Rente; ich habe die Bundestagsdebatten hierzu verfolgt und außer einer „engstirnigen / inkompetenten / kompromisslosen“ leider zuständigen Ministerin und deren festgefahrene Meinung, keinerlei innovatives und zeitgerechtes Denken erlebt. Warum ist es in einer solchen Debatte nicht möglich auf die Zahlen bezüglich des Renteneintrittalters der Handwerker oder Akkordarbeiter / Arbeiter in der Schwerindustrie angemessen zu reagieren? Die Aussage zu dieser Thematik, dass es sich hier um eine „riesig angelegte Rentenkürzung“ handelt ist doch richtig, oder etwa nicht?
Der Kompromiss könnte sein: pro vollendetes Jahr Tätigkeit in einer bestimmten Berufsgruppe einen Monat eher in Rente zu gehen. Dabei muss beachtet werden, dass zum Beispiel nur der Akkordarbeiter mit körperlicher Belastung, jedoch nicht sein Vorgesetzter Meister mit Bürotätigkeiten hiervon Gebrauch machen kann; der Fliesenleger / Dachdecker / Maurer usw. erhält pro Jahr körperlich ausgeübter Tätigkeit einen Monat Rente zugesprochen – wechselt diese Arbeit jedoch in die Tätigkeit des Meisters mit anteilmäßiger Büroarbeit, erlischt automatisch die Anwartschaft auf weitere Rentenmonate.
Diese Regelung der Rentenanwartschaft wäre ehrlich! Ich arbeite seit 10 Jahren Akkord am Band. Von meiner Gruppe mit 40 Mitarbeitern sind bereits 3 Mitarbeiter vor dem 60. Lebensjahr gestorben. 1 Mitarbeiter konnte durch Zufall in letzter Sekunde ins Leben zurückgeholt werden. Bei den Mitarbeitern älter 60 Jahre steigt die Todesrate überproportional an. Nicht vergessen sollten Sie, dass die Arbeiter in der Regel mit 17 Jahren rentenversicherungspflichtigen Tätigkeiten nachgehen – sprich: mit 62 Jahren bereits 45 Jahre aktive körperliche Tätigkeiten ausgeübt haben.
Ihr Gesetz wird alleine auf Grundlage des körperlichen Verschleißes bestimmter Berufsgruppen innerhalb von 45 Arbeitsjahren, früher oder später durch die Gerichte ausgehebelt werden. Sozialpolitisch betrachtet ist dieses Gesetz eine Katastrophe; schade dass die Kinder von Politikern in der Regel keine Arbeiter mit körperlicher Tätigkeit werden – wie sollten sie dann noch Achtung und Verständnis für die Entscheidungen ihre Eltern haben!
Mit freundlichem Gruß J.-C. G

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. Januar 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Geyer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der demografische Wandel zieht dramatische Veränderungen nach sich. Ein Blick auf die Bevölkerungsentwicklung belegt: Pro Rentner waren 1960 noch acht Menschen im Erwerbsalter, heute sind es drei, im Jahr 2030 werden es voraussichtlich nur noch zwei sein.

Die Ursachen liegen vor allem in den anhaltend niedrigen Geburtenraten und einer - erfreulicherweise - steigenden Lebenserwartung. Bis 2030 werden Männer im Alter von 65 Jahren im Durchschnitt deutlich über 19 und Frauen sogar fast 23 weitere Lebensjahre erwarten können.

Mit der steigenden Lebenserwartung hat auch die Leistungsfähigkeit Älterer und die Zahl der Lebensjahre bei vollständiger Gesundheit zugenommen. Diese positive Entwicklung zeigt sich in besonderem Maße bei der Beschäftigung Älterer: Ältere sind die Gewinner am Arbeitsmarkt.

Die Arbeitsplätze gesundheitsgerecht zu gestalten sowie die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu erhalten und zu fördern – das sind gleichwohl die zentralen Ansätze, um das Risiko eines vorzeitigen Ausscheidens von Arbeitnehmern von Arbeitnehmern in bestimmten Risikobranchen zu vermeiden. Beispiele hierfür sind Bauindustrie, Handwerk oder der Gesundheits- und Pflegebereich. Hierzu gibt es auch Aktivitäten seitens des Bundes und der Sozialpartner wie die „Initiative Neue Qualität der Arbeit - INQA“ oder die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)“.

Um jetzigen und künftigen Beitragszahlern und Rentnern gleichermaßen gerecht zu werden, ist eine Erhöhung des Renteneintrittsalters richtig. Gleichzeitig werden durch den demografischen Wandel mehr ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gebraucht. Der Bundesregierung ist bewusst, dass dabei die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist. Es wird daher stärker als bisher erforderlich sein, die Arbeitsbedingungen alters- und alternsgerecht zu gestalten. Mehr Informationen: Bericht der Bundesregierung „Aufbruch in die altersgerechte Arbeitswelt“.

Von der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre, die 2012 beginnt, gibt es wichtige Ausnahmen. Um beispielsweise Härten für Versicherte mit besonders langjähriger und besonders belastender Berufstätigkeit abzufedern, wird mit der Rente mit 67 eine neue Altersrente eingeführt: Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit und Pflege sowie aus Erziehungszeiten (von Kindern bis zum 10. Lebensjahr) nachweist, kann wie bisher mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Von dieser Regelung dürften daher insbesondere Arbeiter und Handwerker profitieren, die meist schon in jungen Jahren ihre Lehre begonnen haben. In Anlehnung an diese Regelung gilt: Wer nicht auf 45 Jahre Pflichtbeiträge kommt, weil er beispielsweise nach 35 Pflichtbeitragsjahren (ab 2024: 40 Pflichtbeitragsjahre) als erwerbsgemindert gilt, für den bleibt es beim heute geltenden abschlagsfreien Renteneintritt mit 63 Jahren. Mehr Informationen: Rente mit 67.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung