Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Wolfgang Graetz am 21. Februar 2018
17592 Leser · 20 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Rechtsbruch an Altübersiedlern / Merkel vor dem Stasi-Knast in Berlin

an die Bundeskanzlerin, Frau Dr.Merkel,
"Um den Überblick im Land Deutschland nicht zu verlieren"
Zitat:"...es gehört zu dem Versprochenen u.ich gehöre zu den Menschen, die das auch einhalten".
Ihre Worte am 11.Febr..18 im Angesicht der TV-Weltöffentlichkeit
Ihre Worte am 11.Aug.17-gegenüber Altübersiedlern u.ehemaligen politischen Häftlingen der DDR-Diktatur vor der Stasi-Folter-Gedenkstätte in Bln.Hohenschönhausen.
"Ich kümmere mich um ihre Angelegenheit, ich schaue mir das nochmal an."
Seit dem Mauerfall und dem Rechtsbruch an 380.000 Betroffenen haben wir auf diese Worte gewartet!
War es nur Wahlkampftaktik?
Nein, es war Lüge und Täuschung;
es war noch mehr, es war der Haß gegen Menschen, denen Sie Achtung und ein würdevolles leben schulden, denn diese Menschen haben Ihnen den Weg in die Demokratie ermöglicht.
Wolfgang Graetz
-in der SBZ als Jugendlicher zwangsfestgehalten seit 1961, trotz Anträge auf Familienzusammenführung-
Wann, Frau Dr.Merkel, heben Sie diesen Rechtsbruch nach nunmehr 28 Jahren Wiedervereinigung auf ?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 09. März 2018
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Graetz,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung hat die wirtschaftliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR verbessert. Neben der Opferrente wurden auch die Ausgleichsleistungen nach dem Rehabilitierungsrecht erhöht.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/V...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/10...

Dabei gilt: Nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes können rehabilitierte Verfolgte eine besondere monatliche Zuwendung erhalten, wenn sie insgesamt mindestens 180 Tage rechtsstaatswidrige Haft erlitten haben und wenn sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/BJNR118140992...
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Strafrecht...

Auch derjenige kann rehabilitiert werden, der das Opfer einer rechtsstaatswidrigen Einweisung in ein Heim für Kinder oder Jugendliche geworden ist.

Zudem sieht § 19 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes eine Härteregelung vor: „Ergibt sich eine besondere Härte daraus, dass keine Kapitalentschädigung oder keine besondere Zuwendung gezahlt wird, kann die zuständige Behörde dem Antragsteller diese Leistung zuerkennen.“

Ob Sie möglicherweise unter eine Härtefallregelung fallen, können wir von hier aus nicht beurteilen. Wir bitten um Verständnis, dass die Bundesregierung zu Einzelfällen weder konkret Stellung beziehen noch eine rechtliche Beurteilung vornehmen kann.

Mit Blick auf die gesetzlichen Rentenansprüche gilt: In Ost- wie in Westdeutschland werden die Renten auf Grundlage der tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte berechnet, für die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind. Nachteile durch das unterschiedliche Einkommensniveau werden ausgeglichen, indem man die ostdeutschen Arbeitsentgelte rechnerisch auf Westniveau anhebt.

Fast 30 Jahre nach dem Mauerfall werden jetzt auch in der Rentenversicherung die Unterschiede zwischen Ost und West beseitigt und die soziale Einheit Deutschlands vollendet. Die Renten werden unabhängig von der weiteren Lohnentwicklung in sieben Schritten bis zum 1. Juli 2024 auf 100 Prozent des Westwerts angeglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (20)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 21. Februar 2018
    1.

    Den Begriff *Wiedervereinigung* wird von
    Lügnern und Betrügern verwendet.
    .
    Ehrliche und aufrichtige Menschen wissen, dass es
    nicht zu einer Wiedervereinigung gekommen ist.
    .
    Das Rechts-und Wirtschaftsystem
    wurde den Ex-DDR-Bürgern
    übergestülpt.
    .
    Diese *Überstülpung* empfinden heute
    noch die meisten Menschen
    als Unrecht.
    .
    Doch mit dieser Ungerechtigkeit hat
    die heutige Bundeskanzlerin nun
    wirklich nichts zu tun!

  2. Autor Peter Kämpfe
    am 22. Februar 2018
    2.

    Sehr geehrte Frau Dr. Merkel!

    Im Artikel 65 unseres Grundgesetzes heißt es:

    "Der/Die Bundeskanzler(in) bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung."

    Unter Missbrauch Ihrer Richtlinienkompetenz haben Sie, Frau Dr. Merkel, das Fortbestehen des Rentenbetruges an ehemaligen DDR-Flüchtlingen angeordnet. Seit 2005 hatten Sie Zeit, diesen skandalösen Betrug aus der Welt zu schaffen. Sie reden ständig von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Freiheit, von Vertragstreue, vom Einhalten von Verträgen und Gesetzen und kennen offensichtlich nicht die Staatsverträge, die zur Wiedervereinigung geführt haben. In dem Staatsvertrag vom 18.05.1990 und dem Einigungsvertrag vom 31.08.1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist als Stichtag für Rentenansprüche nach FRG der 18. Mai 1990 genannt.
    Ihr Regierungshandeln ist ungesetzlich!
    Mit keinem Gesetz ist der von Ihnen organisierte und angeordnete staatliche Betrug an ehemaligen DDR- Flüchtlingen gedeckt!

    Wann endlich gedenken Sie dieses unwürdige Regierungshandeln zu beenden?

    Näheres finden sie unter www.flucht-und-ausreise.info oder www.iedf.de
    Ich, Peter Kämpfe, bin Gründungsmitglied der "Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V."

  3. Autor Erhard Jakob
    am 23. Februar 2018
    3.

    Wir alle sollten immer daran denken, dass >DDR-Flüchtlinge<
    Leute waren, welche für eine "Harte DM" Vater, Mutter
    und Kinder im Stich gelassen bzw. verraten haben!
    .
    Wenn sie alle hier und um ein besseres Heimatland
    gekämpft hätten, wäre die "Wiedervereinigung"
    20 oder 30 Jahre früher gekommen.
    .
    Das ist meine Meinung!
    Sie muss nicht richtig
    sein!

  4. Autor ines schreiber
    am 23. Februar 2018
    4.

    Zu 2 ,
    Apropos Verantwortung.... ich kann mich an keinen Fall erinnern in dem ein Beamter oder ein Politiker zur Verantwortung gezogen wurde.... also bedeutet Verantwortung tragen etwas anderes bei Politikern ????

  5. Autor Henning Schöpe
    am 23. Februar 2018
    5.

    Im April 1987 nach 3 1/2-jähriger wiederholter Antragstellung aus der DDR-Staatsbürgerschaft entlassen, mittels "Idenditätspass" und Entlassungsurkunde mit Ehefrau und beiden Töchtern die Grenze passiert. Im "Westen"eingegliedert mit allen Rechten und Pflichten, im Beruf gearbeitet bis zur Rente! Dann das böse Erwachen, Rente nicht wie zugesichert nach FRG, sondern nach RÜG vom 18.05.1990! Das heißt, wir wurden rechtswidrig wieder in das DDR-Rentensystem zurückgestuft, so wie ca 300.000 ehemalige Flüchtlinge, Ausgereiste oder freigekaufte Häftlinge! -In einer Nacht-und Nebelaktion wurden wir unserer Rechte als anerkannte Bundesbürger beraubt, ohne jede rechtliche Grundlage- wenn das kein Rechtsbruch ist, was dann...? Wir fordern Sie auf, Frau Bundeskanzlerin, diesen, in unseren Augen Betrug an an dem genannten Personenkreis, schnellstens aus der Welt zu schaffen! Damit Recht und Gesetz in dieser Frage wieder hergestellt werden.
    Henning Schöpe, Mitglied im "IEDF"

  6. Autor Klaus Baer
    am 25. Februar 2018
    6.

    Frau Dr. Merkel,
    ich konnte mit Familie die DDR 1984 durch Ausreise verlassen, nach 4 Jahren beruflichen und persönlichen Repressalien. Vor der Ausreise wurden uns die DDR-Staatsbürgerschaft entzogen, sämtliche Rentenansprüche gelöscht.
    Seit 1984 sind wir rechtlich und gesetzlich Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1984 sind wir rechtlich und gesetzlich im Besitz der Renten-
    Anwartschaft nach dem Fremdrentengesetz (DDR-Zeiten). 1990 wurden wir jedoch als Bürger der Bundesrepublik Deutschland gesetzwidrig in das nur für Bürger der Beitrittsgebiete geltende Rentenüberleitungsgesetz einbezogen. Damit wurden wir rechtswidrig (klammheimlich, ohne irgendeine gesetzliche Legitimation und ohne irgendeine Mitteilung) um einen erheblichen Teil unserer Rente betrogen.
    Während die ehemaligen Täter des DDR-Unrechtsstaates (SED/STASI) über Sonderversorgungssysteme mit einträglichen Renten bedacht sind, wird den ehemaligen DDR-Übersiedlern und Flüchtlingen die ihnen staatlich und gesetzlich zugesicherte Rente vorenthalten. - WARUM?
    Gerade die Flucht- und Ausreisebewegung hat sehr entscheidend zum Fall der DDR und damit zur deutschen Wiedervereinigung beigetragen. Ohne Ausreise- und Fluchtbewegung keine Prager Botschaftsbesetzung. Ohne Zugdurchleitung der Prager Flüchtlinge keine Massenproteste an der Bahnstrecke (z.B. Dresden, Plauen). Ohne diese Massenproteste danach keine Massendemonstrationen in Leipzig, Berlin usw. Ohne diese Massenbewegung kein Fall der DDR!
    Mit Ihrer Verweigerungshaltung bestrafen Sie praktisch die Aktivisten der Deutschen Wiedervereinigung - WARUM?
    Wann beenden Sie dieses beschämende Unrecht?

  7. Autor Klaus Baer
    am 25. Februar 2018
    7.

    Erwiderung an Herrn Jacob
    Unser beider Familien wurden mit allen Verwandten, Bekannten usw. allesamt 1945 aus Schlesien vertrieben und über ganz Deutschland verstreut und später durch die Zonengrenze getrennt. Besuch im anderen Deutschland aus der DDR wurden uns von den DDR-Behörden strikt und dauerhaft verweigert. Damit waren die Familien aus Sicht 1984 für immer völlig zerrissen. Unser Ausreiseantrag aus der DDR war deshalb begründet mit "Familienzusammenführung" und nicht Familientrennung!
    Zweifellos gab es auch noch andere Gründe, den STASI-Spitzel- und Zwangsstaat zu verlassen:
    z.B. berufliche Abseitsstellung da Weigerung als Schlesienvertriebener zum Beitritt in die DSF oder als leidenschaftlicher Alpinist keine Reiseerlaubnis in ein Alpenland - bedeutete auf Lebenszeit in der DDR eingesperrt zu sein!
    Aussage Herr Jacob: "Wiedervereinigung schon 20 oder 30 Jahre früher"?
    Tatsächlich gab es früher solche Bestrebungen - Volksaufstand in der DDR. Der wurde bekanntlich jedoch mit russischen Panzer niedergewalzt. Wer die Zustände in der DDR selbst erlebt hat, kann sich bei solch naivem Gerede nur an den Kopf greifen. Es ist geschichtlich belegt, dass die Wiedervereinigung nur im Zuge der Perestroika-Politik von Gorbatschow möglich war, ansonsten wären vermutlich wieder die Panzer gerollt!

  8. Autor Dietrich Hackenberger
    am 25. Februar 2018
    8.

    Ihre Meinung “muss nicht richtig sein“, Herr Jakob, und sie ist auch nicht richtig! Je länger der Untergang des DDR-Regimes zurückliegt, je weniger sich die heutige Jugend vorstellen kann, was es bedeutet, in einem Land zu leben, das die Demokratie zwar im Namen führte, aber undemokratischer nicht sein konnte, umso wichtiger wird es, bei der Wahrheit zu bleiben und die Dinge so zu beschreiben, wie sie damals wirklich waren.
    Wer damals in der DDR durch Flucht oder Ausreiseantrag versuchte die schwer bewachte Grenze zu überwinden, bewirkte zunächst erst mal eines: er stellte sich als Einzelner gegen den Staat, in dem Meinungsfreiheit verboten war. Alle damit verbundenen Risiken (Haft, materielle Verluste, berufliche Einschränkungen, usw.) nahm er in Kauf, weil er in Freiheit und selbstbestimmt leben wollte.
    Seit sich die DDR 1975 in ihrem Bestreben internationale Anerkennung zu gewinnen, zur Einhaltung elementarer Menschenrechte verpflichtet hatte, gab es immer mehr “Einzelne“, die den Mut hatten, diese auch einzufordern. Das Recht auf freie Entscheidung, wo man leben möchte, gehört dazu.
    Der Mut dieser Einzelkämpfer und die Tatsache, dass es immer mehr wurden, was später zu den auch international wahrgenommenen Botschaftsbesetzungen führte, machte es überhaupt erst möglich, dass sich organisierter Widerstand in der DDR regte.

    Umso unverständlicher ist es, dass man die Bedeutung der Ausreisebewegung für die deutsche Wiedervereinigung so wenig würdigt, und darüber hinaus den Menschen, die durch Flucht oder Ausreise sehr vieles erdulden mussten, auch noch willkürlich deren Rente kürzt, indem man sie einem Gesetz unterwirft, mit dem sie absolut nichts zu tun haben.

    Frau Dr. Merkel, Sie haben 2017 in Hohenschönhausen versprochen, dass Sie sich um diese Angelegenheit kümmern werden. Ich nehme Sie beim Wort!

  9. Autor Hans-Joachim Kuban
    am 25. Februar 2018
    9.

    Geehrte Frau Dr, Merkel,
    unter Bezug auf den in aller Deutlichkeit vom Autor Peter Kämpfe im Beitrag vom 22.Febr. 2018 dargestellten, in der jüngeren Geschichte Deutschlands beispiellosen Rechtsbruches durch rentenseitige Diskriminierung einer größeren Bevölkerungsgruppe- nämlich ca. 300.000 ehemalige Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR- sehe ich mich als ebenfalls vom Rentenbetrug Betroffener veranlasst, Ihnen mit aller Eindringlichkeit auf diesem Wege das verwerfliche Handeln unter Ihrer Kanzlerschaft nochmals vor Augen zu führen in der Erwartung, dass Sie mit Ihrer Einflussnahme diesen, einer Demokratie unwürdigen Zustand zu beenden!
    Auf die weiterführende Hintergrundinformationen wurde durch Hrn. P. Kämpfe bereits hingewiesen.
    HJ.Kuban

  10. Autor Hans-Joachim Kuban
    Kommentar zu Kommentar 3 am 25. Februar 2018
    10.

    Verehrter Herr Jakob,
    Ihre Meinung ist nicht nur nicht richtig, sondern Ihnen sei hiermit gesagt, dass aus Ihrer provokanten Denkweise und Haltung zu den mehr als 300.000 ehemaligen Flüchtlingen und Übersiedlern aus der DDR die pure Gehässigkeit, Niedertracht und die politisch vorgestrige Ideologie einstiger DDR-Machthaber und Ihrer Handlanger spricht. Genau diese Ihre Argumentation verwendeten MfS-Mitarbeiter bei Verhören von Ausreisewilligen!
    Womöglich kommt dazu noch boshafte Ignoranz, gepaart mit Ahnungslosigkeit, die Sie zu einer solchen Meinungsäußerung veranlasst. Einfach widerlich-
    auch noch nach 29 Jahren!
    HJ.Kuban

  11. Autor rainer anhalt
    am 25. Februar 2018
    11.

    "Ich möchte ungern aus meiner Heimat vertrieben werden !"
    haben Sie, sehr geehrte Frau Merkel als Bundeskanzlerin heute,
    am 25. Feb. 2018 in Ihrer PK zur Vorstellung Ihrer CDU- Minister gesagt. Wurden Sie auch nicht. -
    Die Einheit Deutschlands brachte viel Gutes: So durften Sie z.B. Bundeskanzlerin werden. Darf man jedoch die aus der ddR ausgereisten,
    die aus ddR- Gefängnissen freigekauften und die aus der ddR geflüchteten Deutschen nachträglich finanziell bestrafen, in dem man diesen
    Alt- Übersiedlern die zugesagte Rente im Westen kürzt?
    Ganz im Gegenteil: Sie sollten diese Aktivisten zur Schaffung der Einheit Deutschlands nicht bestrafen, sondern belohnen !
    Wo wäre heute unser Deutschland ohne diese mutigen Menschen?
    In diesem Zusammenhang sollten Sie und Ihre Regierung stets daran denken, daß Ihnen, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin und den vielen anderen
    ddR- Deutschen die Ausreise, eine Flucht und der Gefängnisaufenthalt
    im Kampf um einen gerechten deutschen Staat erspart blieb.
    Bitte, schaffen Sie endlich mit Ihrer christlichen Partei, mit der neuen
    gesamt-deutschen Regierung dieses Unrecht ab.
    Hochachtungsvoll Rainer Anhalt, ausgereist im April 1984

  12. Autor Andreas Lehnert
    am 26. Februar 2018
    12.

    Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
    bezugnemend auf o.g. Beitrag gebe ich einen Hinweis für Ihr noch mal "Anschauen".
    Die o.g. Personengruppen, die Altübersiedler, haben eines gemeinsam: Sie sind vor der Einheit aus der DDR ausgebürgert worden unter der Bedingung der Negierung ihrer sämtlichen Ansprüche an das Sozialversorgungssystem der DDR. An diese Stelle trat das FRG.
    Es gibt kein Gesetz, was die Altübersiedler wieder zu DDR-Bürgern, zu Beitrittsbürgern, macht. Das RÜG ist definitiv für das Beitrittsgebiet geschaffen worden. Daher gehören die Altübersiedler nicht unter das RÜG.
    Weder das Bundesverfassungsgericht noch Prof. Steinmeyer (Gutachter im Auftrag des BMAS) haben diesen Aspekt benannt. Er ist also nicht bewertet worden.
    Hier wäre eine entsprechende Beauftragung angezeigt.

    Hochachtungsvoll!

    Andreas Lehnert (Dipl.-Phys.)

  13. Autor Erhard Jakob
    am 26. Februar 2018
    13.

    Deutschland hat am 8. Mai 1949 den 2. Weltkrieg verloren. In diesem Zusammenhang mussten meine Eltern ihre Heimat verlassen. Sie
    sind nicht geflüchtet. Ganz im Gegenteil. Die Sieger haben
    sie aus ihrer Heimat hinaus getrieben.
    .
    Ich wurde dann 2 Monate vor der Gründung der DDR geboren.
    Die BRD wurde im Mai 1945 gegründet. Der Slogan von
    Dr. Konrad Adenauer lauetet:
    .
    *Lieber ein halbes Deutschland ganz
    als ein ganzes Deutschland halb.*
    .
    So wurde Deutschland geteilt!
    .
    Ich bin in der DDR aufgewachsen und habe dort 40 Jahre gelebt.
    Ich wäre nie auf die Idee gekommen, meine Eltern, meine Frau
    und meine Kinder im Stich zu lassen. Um im Westen
    ein besseres Leben zu haben.
    .
    Andererseits kenn ich in meinem Freundes- und Verwandtenkreis
    einige, welche für eine *Harte DM* ihre Eltern, Frau und Kinder
    verlassen haben. Ich hätte das nie fertig gebracht.
    .
    Ich war nie in einer Partei (SED) und werde
    auch heute in keine Partei mehr gehen.
    .
    Ich habe mich nicht am Zusammenbruch der DDR beteiligt
    und ich werde mich auch nicht am Zusammenbruch
    der BRD beteiligen!

  14. Autor Peter Scherf
    am 28. Februar 2018
    14.

    Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
    in den vorangegeangenen Kommentaren wurde die Faktenlage zum Rechtsbruch an den ehemaligen DDR-Flüchtlingen bereits deutlich gemacht!
    Ergänzend hervorheben möchte ich, dass in einem Rechtsstaat Gesetze und Verordnungen niemals rückwirkend angewendet werden dürfen!
    Deshalb handelt es sich um eine Manipulation am Parlament vorbei, die
    den ehemaligen DDR-Flüchtlingen per 18.05.1990 die Zuordnung zum FRG entzog und sie wieder zu Bürgern des Betrittgebietes machte.
    Ich habe deshalb bei der DRV meinen Widerspruch auf Lebenszeit hinter-legt!
    Ich hoffe, dass Sie Ihr Versprechen einhalten und jetzt, nach der schwierigen Regierungsbildung, sich dem Protest von ca. 300000 Betroffenen annehmen!

    Peter Scherf

  15. Autor Wolfgang Graetz
    am 28. Februar 2018
    15.

    Ja, Herr Jakob, leider gibt es Menschen, deren Gesinnung so, oder ähnlich heute Wieder einen "Unrechtsstaat" unter Führung von der " selbsternannten Polit-Elite",
    die dieses Volk als "Dumm" erklärt, am Leben erhält.
    Ein ehemaliger Bundespräsident erklärt: Nicht WIR, die Polit-Elite, sind das Problem in diesem Land, sondern das Volk.
    Bezeichnender kann das Verhältnis der "UNS" Regierenden zu den Menschen in diesem Deutschland nicht aufgezeigt werden.

  16. Autor Wolfgang Graetz
    am 01. März 2018
    16.

    an Betroffene, Mitstreiter, Unterstützer/Sympathisanten
    Lssen Sie sich nicht von "abwegigen / abwertenden" Kommentaren zu unserer
    Sache verunsichern !
    Lassen Sie sich nicht abbringen von unserer legitimierten Forderung
    - Unser Recht auf Anerkennung als Bundesbürger mit dem Rentenrecht nach
    FRG- mit aller Konsequenz und Dringlichkeit einzufordern ! und nicht von dieser
    Merkel-Regierung zu erbitten !!!
    Stand: 1.3.2018- ca.2450 Leser ! , das sollten wir sehen und diese Leser
    sind zu UNSERER Sache aktiv, diese verbreiten unsere Forderung !
    Kämpfen haben wir doch gelernt !

  17. Autor Günter Russ
    am 02. März 2018
    17.

    Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
    ich, als Freiheit ersehnender Ausgereister und abgeschobener Deutscher, der durch sein „rechtswidriges“ Ausreisebegehren dazu beigetragen hat, dass das unselige DDR-Regime erst geschwächt wurde und später untergegangen ist, stehe vor einem Rätsel. Es ist mir unverständlich, dass es in der Bundesrepublik keinen einzigen Politiker gibt, der den Widersachern des DDR-Regimes Gehör schenkt und sich die Zeit nimmt, sich dem Unrecht zu stellen.
    Können Sie mir erklären warum ich mit einer Rentenkürzung für den Widerstand gegen das DDR-System bestraft werde.
    Wissen Sie, was wäre wenn es heute noch die DDR gäbe und die Wiedervereinigung nur ein schöner Traum wäre?
    Ich würde eine höhere Rente bekommen, weil der Gesetzestext des Fremdrentengesetzes (FRG) für mich noch Gültigkeit hätte.
    War es ein Fehler, dass mir die Tränen liefen, am Tag der Wiedervereinigung?
    Ich hege den Verdacht, dass irgendwelche Stasi-Seilschaften noch heute in der Politik mitmischen und an bestimmten Hebeln ziehen um die Politik zu beeinflussen.
    Wir sind ganz klar die Verlierer der Einheit.
    Frau Dr. Merkel, ich appelliere an Sie sich dafür einzusetzen, dass das Ungerecht an den DDR-Flüchtlingen beseitigt wird.

  18. Autor Peter Kämpfe
    am 03. März 2018
    18.

    Herr Jacob,

    Ihre 3 Kommentare zu dem hier eingestelltem Thema sind bösartig, realitätsfremd und zu gleich beschämend gegenüber Menschen, die unter der Teilung Deutschlands gelitten haben.
    DDR- Flüchtlinge, Vertriebene, Abgeschobene, Freigekaufte aus Gefängnissen haben durch widerständiges Verhalten letztlich die DDR zu Fall gebracht.
    Ohne diese Menschengruppe wäre die Wiedervereinigung nicht möglich gewesen.
    In den letzten Jahren, so auch im Juni 2017, wurden in Berlin einige Protestdemonstrationen gegen den staatlich verordneten Rentenbetrug von Betroffenen organisiert und durchgeführt.
    Einige Medien haben darüber berichtet. So auch die “SuperIllu”, die am 20.07.2017, MdB Arnold Vaatz (CDU) in seiner Kolumne zu Wort hat kommen lassen.

    Lesen Sie bitte die 40 Kommentare von Rentenbetrugsbetroffenen auf die “Vaatzkolumne” und vergleichen Sie Ihre Wortwahl mit der eines Politikers aus den neuen Bundesländern wie Arnold Vaatz, der selbst vorgibt, ein “Widerständler” zu DDR Zeiten gewesen zu sein.

    https://www.arnold-vaatz-mdb.de/2017/07/20/kolumne-in-der...

    Darf ich fragen, in wessen Auftrag Sie derart gehässige wie auch realitätsfremde Äußerungen zu Protokoll geben?

    Peter Kämpfe

  19. Autor Erhard Jakob
    am 04. März 2018
    19.

    Zu 15.
    .
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bundespräsident vor
    Licht und Leuten eine solche Aussage getroffen hat!
    So einen dummen Politiker kann ich mir eigentlich
    nicht vorstellen. Dass er innerlich so gedacht
    hat > schon eher!
    .
    Joachim Gauck sagte, dass ein Bundespräsident nicht viel mehr
    als ein *Grüßaugust* ist. Hier hat er sich selbst beschrieben.
    .
    Doch aus meiner Sicht ist er etwas mehr! Er vertritt
    Deutschland nach innen und nach außen.
    .
    Wenn etwas faul ist im Staate Deutschland, dann ist es seine
    Aufgabe auf diese Stelle aufmerksam zu machen. Und alles
    zu tun, damit diese Stelle ausgemerzt wird und Rechts-
    verletzungen geheilt werden.

  20. Autor Felix Heinz Holtschke
    am 04. März 2018
    20.

    Die Rückname der Einbeziehung der ehemaligen DDR-Bürger, die vor dem Fall der Mauer bereits Bürger der Bundesrepublik Deutschland waren und widerrechtlich dem RÜG zum Opfer gefallen sind, ist die Nagelprobe der neuen Bundesregierung in puncto Sozial- und Rentenpolitik. Die SED-Opferverbände werden in Kürze dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag in einer konzertierten Aktion die fehlerhafte Auslegung des RÜG als Beschwerde zur Entscheidung und Revision vorlegen. Der Glaube an den Rechtsstaat hängt für 300.000 Betroffene am seidenen Faden.

  21. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.