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Abstimmungszeit beendet
Autor Ingrid Ludwig am 19. Juli 2017
6361 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Rentenbeginn

Hamburg, 17.07.2017

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Letztes Hartz IV am 1.5.2017, erste Rentenauszahlung 30.6.2017. Jobcenterangebot Überbrückungsdarlehen.
Im Nachhinein habe ich erfahren, dass durchaus das Jobcenter in der Lage gewesen wäre Hartz IV bis zum Eingang der Rente auf meinem Konto zu zahlen.
„Doch die Arbeitsanweisungen der BfA geben deutlich vor, dass in einer solchen Lage eine Doppelleistung hinzunehmen ist. „Immerhin ist der Leistungserbringer durch viele verschiedene Instrumentarien vor einer vermeintlichen Doppelleistung abgesichert“, so der Rechtsanwalt. In einem verhandelten Fall wollte ein Jobcenter in Berlin sich jedenfalls nicht daran halten und kassierte nun eine verlorene Klage (Az: S 149 AS 119/15 ER, Sozialgericht Berlin)

"1.Die Bewilligung Rente lässt die Leistungsberechtigung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SB II unberührt.
2. Der Leistungsausschluss nämlich voraus, dass eine Rente nicht nur bewilligt, sondern auch ausgezahlt wird.
Die „Doppelzahlung“ ist demnach hinzunehmen und das Jobcenter hat für diesen Monat zu zahlen." (sb)“

Meine Frage:
Wie lange muss oder kann Hartz IV gezahlt werden beim Übergang zur Rente.?
Es kann doch nicht sein, dass die Ärmsten der Armen beim Übergang zur Rente einen Monat in der Luft hängen und so behandelt werden. Was soll man tun, wenn man mittellos ist?
Mehrere Versuche mir rechtlichen Rat bei der Öffentlichen Rechtsauskunft zu holen scheiterte jedesmal, da die ÖRA hier in Hamburg total überlastet ist und dort kein reinkommen ist. Massen von Menschen stehen vor der Tür noch bevor das Amt geöffnet wird.