Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Artur Nast am 13. September 2017
8359 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Rosenheim 12.09.2017

Sehr geehrte Frau Merkel,

Sie haben heute ein Wahlkampfsrede bei uns in Rosenheim gehalten. Unter anderem wurde eine WohnraumProblematik angesprochen. Ich hatte das Gefühl, dass Sie leider sehr weit von Problematik entfernt sind. Eine bezahlbare Wohnraum gibt es bei uns nicht. Unsere Oberbürgermeisterin wurde von uns in der letzte Jahre mehrmals direkt angeschrieben. Antwort ging in der Richtung "es geht vielen Bürger so ", " wir arbeiten daran "(hier geht's um mehrere bereits vergangene Jahre oder es wurde an bauamt verwiesen. Wir sind eine vierköpfige Familie und wohnen in eine Zweizimmerwohnung. Eine nötige 4 ZimmerWohnung kostet bei uns zwischen 800 tausend Euro und 1 Million Euro. Ich bin ein Berufstätige Akademiker. Und wenn ich für meine Familie es nicht leisten (träumen ) kann, wer soll dass dann leisten (hiermit sind die Menschen gemeint, die ehrlich ihr Geld verdienen ). Wenn wir so eine überteuerte Wohnraum haben, wieso finden Sie ein passendes Wohnung für die Flüchtlinge? Zahlen wir etwa dafür Steuer?
Bitte keine "allgemeine muster Antwort "geben. Ich lade Sie gerne zu mir ein, damit Sie ein vollständiges Bild vor Ort haben, und ein Antwort leisten und dabei direkt in die Augen von meine beiden Kinder schauen.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. September 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Nast,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In Wachstumsregionen ist es in der Tat schwerer geworden, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Sie stehen nicht allein mit Ihrer Suche nach einer günstigen Wohnung – in vielen innerstädtischen Wohnlagen ist Wohnraum knapp. Dabei stellt sich die Situation in Deutschland für Wohnungssuchende sehr unterschiedlich dar. Einige Regionen leiden darunter, dass Menschen wegziehen. Besonders in großen Städten dagegen gibt es wegen der hohen Einwohnerzahl zu wenige Wohnungen.

Die große Zahl der Geflüchteten und Asylbewerber in Deutschland hat die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum weiter verstärkt. Eine bevorzugte Behandlung bei der Wohnungssuche genießen Flüchtlinge jedoch nicht. Der Wohnungsbau ist Ländersache. Dies wurde 2006 festgelegt, als die Beziehungen zwischen Bund und Ländern neu geordnet wurden. Seitdem darf der Bund die Länder nur noch bis zum Jahr 2019 finanziell unterstützen, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Ab 2020 fallen die Zuschüsse weg.

Dennoch wurde mit Hilfe des Bundes der Neubau stark angekurbelt. So hat der Bund die Mittel für die Soziale Wohnraumförderung an die Bundesländer mehrfach aufgestockt: 2017 und 2018 fließen jeweils über 1,5 Milliarden Euro an die Länder. Dies entspricht einer Verdreifachung der Mittel gegenüber 2015.

Im "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen" ziehen Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände, die Wohnungs- und Bauwirtschaft und andere gesellschaftliche Akteure an einem Strang, um den Bau von bezahlbaren Wohnungen zu beschleunigen. Die Kommunen sind gefordert, Bauland zur Verfügung zu stellen, denn sie verfügen häufig über ausreichend Grundstücke. Die Kommunen müssen auch die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen schaffen. Der Bund kann nur über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) tätig werden und den Gemeinden bundeseigene Grundstücke und Liegenschaften für den sozialen Wohnungsbau mit einem Nachlass von 25.000 Euro vom Verkehrswert pro errichtete Wohnung zur Verfügung stellen.

Einkommensschwächere Haushalte werden von der öffentlichen Hand bei den Wohnkosten entlastet. So ist 2016 die Wohngeldreform in Kraft getreten: Die Wohngeldleistungen wurden an die gestiegenen Bruttowarmmieten und die Entwicklung der Nominaleinkommen angepasst. Dadurch konnten mehr Haushalte Wohngeld beziehen. Vor allem Familien mit Kindern hat die Erhöhung des Wohngeldes genützt.

Was der Bund im Einzelnen tut und in der vergangenen Legislaturperiode getan hat, um die Kommunen bei der Bereitstellung von Wohnraum zu unterstützen, können Sie im Wohnungsmarkt-Bericht der Bundesregierung nachlesen. https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/07...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung