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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ynoel-Anna R. am 22. November 2012
8986 Leser · 2 Kommentare

Außenpolitik

Sind Kriege demokratischer Staaten legitim?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

warum sind Kriege legitim, die demokratische Staaten führen? Ich erinnere an Vietnam und Irak.

Die USA und Israel führen Kriege gegen andere Staaten, töten Halunken und Terroristen.
Sehe ich das richtig, dass das Töten von Zivilisten, das Töten von Frauen und Kindern, bei solchen Einsätzen, billig in Kauf genommen wird?
Mit einer Untersuchung der Ereignisse, mit einem aufrichtigen Bedauern durch die Verantwortlichen, werden diese Begleitschäden als unvermeidlich dargestellt. Sieht so Verantwortung und Achtung vor Menschenleben aus!

Demokratische Staaten besitzen das Recht Menschen ohne Anklage, ohne Gerichtsverfahren mit Drohnen gezielt zu töten. Das Eindringen in fremden Luftraum ist diesen demokratischen Staaten gestattet und entspricht dem internationalen Recht, dem Völkerrecht! Ist das richtig?
Schutz des Landes und ihrer Bürger, Verteidigung der Demokratie weit weg der Heimat, Leid und Tod in fremden Ländern, sind das legitime Kriege!

Was passiert, wenn durch das Volk gewählte Diktatoren oder die gebrandmarkten Halunkenstaaten so verfahren würden, um ihr Volk vor Gefahren zu schützen. Sind das dann auch gerechte Kriege und das gezielte Töten auch völkerrechtlich abgesichert? Nein, dann werden Kriege und das Töten zum Verbrechen. Ist das richtig?

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ynoel-Anna Reyem

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. Januar 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Reyem,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Nach Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen (UN) ist es grundsätzlich keinem Staat gestattet, in seinen internationalen Beziehungen militärische Gewalt anzudrohen oder anzuwenden. Wird ein Staat jedoch Opfer einer Ag- gression, so hat er nach Artikel 51 der UN-Charta ein Recht auf Selbstverteidigung.

Weitere Informationen zur Charta: http://www.unric.org/de/charta

Gefährden oder brechen Staaten den internationalen Frieden, ist der UN- Sicherheitsrat zudem berechtigt, Zwangsmaßnahmen nichtmilitärischer und militärischer Art gegen den Friedensstörer einzuleiten. Dazu muss der Sicherheitsrat einen Bruch oder eine Gefährdung des Weltfriedens oder der internationalen Sicherheit nach Artikel 39 UN-Charta feststellen. Dies war im Fall Libyen geschehen.

Zudem der Hinweis: Die UN-Generalversammlung hat 2005 die Existenz einer sogenannten Schutzverantwortung (,,Responsibility to Protect") der inter- nationalen Staatengemeinschaft proklamiert. Dadurch sollen unter bestimmten Voraussetzungen Interventionen eben dieser Staatengemeinschaft zum Schutz der Zivilbevölkerung möglich sein.

Zum Aspekt des Schutzes der Zivilbevölkerung: Das sogenannte humanitäre Völkerrecht strebt im Fall eines bewaffneten Konflikts den weitestmöglichen Schutz von Menschen vor den Auswirkungen der Kampfhandlungen an. Gemäß den Regeln des humanitären Völkerrechts können jedoch in einem bewaffneten Konflikt Kämpfer gezielt getötet werden, so dass es im Einzelfall leider auch zu Opfern in der Zivilbevölkerung kommen kann.

Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verfolgt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Gunther G.
    am 24. November 2012
    1.

    Die Lehre vom gerechten Krieg auf:
    http://www.friedenspaedagogik.de/themen/kriegsgeschehen_v...

    Juristen von der Stanford University und der New York University kommen zu einem vernichtenden Urteil: Die Einschätzung der US-Regierung, was die Genauigkeit der Drohnen anbelangt und das Argument, der Einsatz reduziere die terroristische Bedrohung, seien schlichtweg "falsch".
    Die Wissenschaftler untersuchten mehrere Quellen über Zahlen von Opfern. Sie kommen zu dem Schluss, dass das Bureau of Investigative Journalism in London über die zuverlässigsten Daten verfügt. Demnach wurden seit Juni 2004 bis heute zwischen 2562 und 3325 Menschen in Pakistan durch Drohnenangriffe getötet, darunter 474 bis 881 Zivilisten - einschließlich 176 Kinder. Die betroffene Region Waziristan ist vom pakistanischen Militär abgeriegelt, und die US-Regierung stuft alles, was mit den Drohnenangriffen zu tun hat, als geheim ein. Fest stehe aber, dass die Geschichte von den kaum vorhandenen zivilen Opfern nicht stimme.
    Auch das Argument, Drohnenangriffe erhöhten die Sicherheit der USA vor Terroranschlägen, lassen die Forscher nicht gelten. "Diese Behauptung ist bestenfalls unklar", heißt es in der Studie. Schätzungen zufolge liegen die Erfolge bei gefährlichen Extremisten bei nur zwei Prozent aller Opfer. Damit sei auch eine rechtliche Legitimation der Drohnenangriffe nicht zu halten, weder nach US-Recht noch nach Internationalem.

    http://www.spiegel.de/politik/ausland/drohnenkrieg-us-spi...

  2. Autor Malus P.
    am 26. November 2012
    2.

    Die USA, das Geburtsland der modernen Demokratie und die Lizenz zum Töten!
    *************
    Die UNO will Anfang 2013 in Genf eine Sonderermittlungseinheit einrichten, um die Rechtmäßigkeit gezielter US-Tötungsmissionen durch bewaffnete, unbemannte Flugkörper, sogenannte Drohnen, zu untersuchen.
    Emmerson richtete seine Vorwürfe gegen die derzeitigen Präsidentschaftsbewerber, Amtsinhaber Barack Obama und Herausforderer Mitt Romney – beide Absolventen der Harvard Law School. Emmerson nannte es überraschend, dass die Haltung der Politiker zu den gezielten Tötungsaktionen mit US-Drohnen in Pakistan, Jemen und Somalia »keine Rolle im Wahlkampf spielte und in der Fernsehdebatte zur Außenpolitik nicht ein einziges Mal erwähnt wurde.

    Einige Drohneneinsätze der USA in Pakistan, bei denen Gäste von Trauerfeiern bzw. Hilfskräfte für Opfer früherer Angriffe getötet wurden, könnten den Tatbestand von Kriegsverbrechen erfüllen. »Wenn die betreffenden Staaten nicht willens sind, unabhängige Überwachung einzusetzen, … können in letzter Instanz die Vereinten Nationen zu handeln aufgefordert sein.« Emmerson verwies auf Berichte, wonach seit Obamas Amtsantritt »mindestens 50 Zivilisten bei Folgeangriffen mit Drohnen getötet wurden, als sie Opfern zu helfen versuchten, und über 20 weitere bei gezielten Angriffen auf Beerdigungen und Trauergäste attackiert wurden«.
    http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Drohnen/uno.html

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