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Abstimmungszeit beendet
Autor j. u. am 31. Oktober 2007
9831 Leser · 3 Kommentare

Bildung

Sortunterricht verletzt das Grundrecht?

Guten Tag!
Kann es sein, dass der Sportunterricht in der Schule das Grundrecht auf Gleichberechtigung verletzt?
im Grundgesetz Art.3 heiß es:

" (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. "

Dabei beziehe ich mich auf das Bundesland Brandenburg, in dem Frauen weitaus geringere Leistungen vollbringen sollen als Männer.

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Sabine Schwenk
    am 01. November 2007
    1.

    Hallo Herr Ullmann,

    wie sieht denn dazu Ihre Fragestellung aus. Sie zitieren hier nur das GG, Artikel 3

    Ich bitte um Erklärung.

    Mit freundlichen Gruß
    S. Schwenk

  2. Autor josef-emanuel u.
    Kommentar zu Kommentar 1 am 01. November 2007
    2.

    ähhh- ganz oben?! steht da nich "Kann es sein, dass der Sportunterricht in der Schule das Grundrecht auf Gleichberechtigung verletzt? "- is doch ne frage oder?

  3. Autor johannes jander
    am 29. November 2007
    3.

    Das is ja wohl eine so an den Haaren herbeigezogene Frage!
    Is doch nicht Ihr ernst, dass sie gleiche Leistungskriterien im Sportunterricht für Mädchen und Jungen fordern. Sieht so wirklich Ihr Vorschlag aus...oder wollen sie das Recht auf gleichberechtigung kippen. Dieses "Gesetz" ist nunmal nicht auf die ganze Welt anwendbar. Es gibt ausnahmen. Aber wenn sie sich ernsthaft mit so einem Kinderkram hierher wenden, dann sind Sie entweder sehr naiv oder ein erdeutscher Pedant!

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