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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Norbert Stamm am 09. März 2012
11590 Leser · 2 Kommentare

Wirtschaft

Steuerflucht

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wie die „tageszeitung“ (taz) am 5. März meldete, soll die deutsche Bundesregierung veranlasst haben, dass die für 21. Februar vorgesehene Beschlussfassung der EU-Finanzminister über ein Verhandlungsmandat für die lange geplante Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie von der Tagesordnung genommen wurde. Das Abkommen aus dem Jahr 2005 sollte von wichtigen Schlupflöchern und Ausnahmen befreit werden, um den Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerflucht zu erleichtern. (http://www.taz.de/Steuerabkommen-mit-der-Schweiz/!88953/)

Bitte, sagen Sie, Frau Bundeskanzlerin, dass das nicht stimmt! Denn ich kann nicht glauben, dass es im Interesse des deutschen Volkes liegt - dessen Wohl sich zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden, Sie in Ihrem Amtseid geschworen haben -, wenn es weiterhin ermöglicht werden soll, dass einige sehr vermögende Bürger dem Gemeinwohl Schaden zufügen können, indem sie sich ungestraft der Steuerpflicht entziehen.

Auch das Abkommen mit der Schweiz scheint mir, da es die Anonymität der Steuerflüchtigen sichert, nicht zweckdienlich für die Steuergerechtigkeit und es wird eine Einigung der EU nicht erleichtern sondern erschweren, deren Verzögerung oder gar Hintertreibung einer Beihilfe zur Steuerflucht gleichkäme. Das darf doch nicht sein! Wenn der Grünen-Politiker Giegolf sagt, statt die deutschen Steuerflüchtlinge zu schützen, sollte die Bundesregierung das Bankengeheimnis in der Abgabenordnung lockern, kann ich dem nur zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Stamm

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. April 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Stamm,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Steuerabkommen mit der Schweiz vom 21. September 2011 ist eine ausgewogene Lösung für die Bekämpfung der Steuerflucht von deutschen Staatsbürgern. Mit dem Abkommen kann Deutschland für die Vergangenheit und für die Zukunft Kapitalanlagen deutscher Steuerbürger in der Schweiz besteuern, die ihre Steuerpflicht bisher nicht oder nicht ausreichend erfüllt haben. Das sind Steuereinnahmen, die ohne Abkommen laufend verjähren würden.

So wird Gerechtigkeit hergestellt - eine Gleichbehandlung deutscher Steuerpflichtiger, egal ob sie ihr Vermögen in der Schweiz oder in Deutschland haben. Zudem wird das Problem der unterschiedlichen rechtlichen Bewertung bestimmter Steuer-Sachverhalte in der Schweiz und in Deutschland gelöst.

Für die Problematik, die Sie ansprechen, hat die Bundesregierung mit dem Anfang April 2012 abgeschlossenen Ergänzungsprotokoll zum gemeinsamen Steuerabkommen eine Lösung gefunden.

Danach sind Zinszahlungen vom Anwendungsbereich des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens ausgenommen, wenn sie unter das Zinsbesteuerungsabkommen von EU und Schweiz fallen. Dies gilt auch bei künftigen Erweiterungen des EU Zinsbesteuerungsabkommens mit der Schweiz ab dem Zeitpunkt der Anwendung dieser Erweiterungen.

Die Ergänzungen berücksichtigen außerdem weitere Bedenken und Anliegen, die Europäische Kommission und einige Bundesländer nach der Unterzeichnung des Steuerabkommens im vergangenen September geäußert haben.

Der Kerngehalt des Abkommens bleibt bestehen: Es sichert die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz für die Zukunft und Gegenwart und stellt damit die deutsch-schweizerischen Beziehungen auf eine zukunftsfähige Basis.

Einzelheiten finden Sie unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Wirtschaft...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Norbert Stamm
    am 13. März 2012
    1.

    Nachtrag:
    Hinweise des Tages | NachDenkSeiten – Die kritische Website sagt am 13. März 2012 um 09:42:
    Amerikanisch-Schweizer Abkommen zu Informationsaustausch: Schäuble lässt sich mit lausigem Deal abspeisen
    Am vergangenen Montag hat die Schweizer Bundesversammlung einer Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA zugestimmt, wonach der Austausch von Informationen über amerikanische Steuerzahler ausgeweitet werden soll. Das Bankengeheimnis, das bisher effektiven Austausch verhindert hat, wird dadurch entschärft.
    Ein gegenwärtig in Verhandlungen befindliches, neues Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sieht hingegen nur eine anonymisierte Abgeltungssteuer von 26,375% auf Einkommen deutscher Steuerzahler aus Zins- und Kapitaleinkünften vor, die die Schweizer Banken an den deutschen Fiskus abführen sollen. Außerdem müssten Schweizer Banken eine Einmalzahlung in Höhe von 19-34 Prozent auf die bei ihnen verbuchten Vermögenswerte deutscher Steuerzahler an den deutschen Fiskus leisten. Damit sollen alle Altfälle pauschal abgegolten werden. Dem Ankauf weiterer Daten soll Deutschland sogar abschwören. Weiteres dazu: http://www.sven-giegold.de/2012/amerikanisch-schweizer-ab...

  2. Autor Norbert Stamm
    am 31. März 2012
    2.

    Aktualisierung:

    Das geht entschieden zu weit: Schweizer Behörden stellen Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder aus, die in Ausübung ihrer Pflicht (als „Kripo“ der Steuerbehörde) eine CD mit Steuerdaten deutscher Bürger beschafften um Steuerhinterzieher zu überführen!
    Wenn Schweizer Behörden nicht nur Beihilfe zur Umgehung der deutschen Steuergesetze, also zu kriminellen Handlungen deutscher Steuerflüchtlinge durch Schweizer Banken dulden und decken, sondern auch noch deutsche Finanzbeamte kriminalisieren wollen, sollte jetzt ein anderer Stil im Umgang mit ihnen eingeschlagen werden. Konnte man bisher vielleicht der Auffassung sein, staatliche Souveränität sei zu respektieren - die deutschen Gesetze gelten für Deutschland und für die Schweiz gelten die Schweizer Gesetze -, ist das jetzt, da die Schweiz das offensichtlich nicht so eng sieht, anders zu sehen: Man sollte darauf eingehen und die Rechtsauffassungen offensiv über Staatengrenzen hinweg anpassen! Wenn die Schweiz Geschäfte mit Deutschen machen will, muss sie die deutschen Gesetze respektieren, oder sie muss darauf verzichten, mit Geld deutscher Herkunft Geschäfte zu machen. Jetzt muss sie offen legen, woher die Gelder auf Schweizer Bankkonten kommen. Diese müssen lückenlos dokumentiert und die Herkunft von Schwarzgeld umfassend identifiziert werden. Dann wird man sehen, welche Bestechungsgelder, welche Einkünfte aus organisierter Kriminalität (Maffia etc.) in die Schweiz verschoben, dort gesichert und gewaschen wurden. Die Bundesregierung sollte auch versuchen andere Staaten, allen voran die EU für ein gemeinsames Vorgehen zu gewinnen. Und wenn die Schweiz sich verweigert, dann sind die schuldigen schweizerischen Banken und notfalls die Eidgenossenschaft als Gesamtheit vor dem Internationalen Gerichtshof anzuklagen wegen Beihilfe zu Geldwäsche, Korruption, Menschenhandel, Waffen- und Drogenschmuggel usw.!
    Diesem Ärgernis, wie ein reiches Land im Herzen Europas einen sicheren Hort für Wirtschafts- und andere Kriminelle darstellt, wenn diese nur genug Geld anlegen, ist ein Ende zu bereiten!

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