Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Philipp Schmagold am 18. Februar 2010
9220 Leser · 0 Kommentare

Umwelt und Tierschutz

Umgehende Rückstellungen der Gewinne der Atomwirtschaft

Liebe Frau Bundeskanzlerin,

warum werden die Betreiber von Atomkraftwerken nicht umgehend zur Bildung von Rückstellungen in Höhe des durch die Atomkraftwerke erzielten Gewinns verpflichtet?

Immerhin entstehen durch die Abfälle erhebliche Lagerungskosten. Die Rückstellungen könnten für die Unterhaltungsmaßnahmen verwendet werden.

Bekanntlich hat es nicht funktioniert, den strahlenden Atommüll zu vergraben. Schon nach 30-40 Jahren muss eine neue Lösung gesucht werden und der Abfall wird aufwändig geborgen. Auch andernorts wird diese Methode nicht funktionieren, die Lagerung des Atommülls, um den Begriff Endlagerung erst gar nicht zu bemühen, stellt sich als deutlich teurer heraus, als es bisher den Anschein hatte.

Daher sind nun besondere Vorkehrungen zu treffen, um die deutlich höheren Kosten nicht der Allgemeinheit
aufzubürden. Derzeit wird alleine die Bergung mit 3,7 Milliarden Euro beziffert, hierfür sollten die Atomkraftwerksbetreiber mit ihren Gewinnen einstehen, bisher müssen sie es allerdings eben nicht. Warum eigentlich?

Es ist davon auszugehen, dass selbst unter Einbeziehung der Rückstellungen noch erhebliche Kosten auf die Bundesrepublik Deutschland und deren Nachfolgeorganisationen zukommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Schmagold

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 01. April 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schmagold,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Tatsächlich ist es so, dass bereits heute die Verursacher von radioaktiven Abfällen die laufenden und künftigen Kosten für die Endlagerung tragen. Darin enthalten sind nach der Endlagervorausleistungsverordnung (Endlager VlV) sämtliche Errichtungs- und Betriebskosten sowie die Aufwendungen für die spätere Stilllegung der Endlager. Auch müssen Kernkraftwerksbetreiber für die Konditionierung und Zwischenlagerung der Abfälle sowie für den Transport in ein Endlager finanziell aufkommen.

Ausnahmen von diesen Bestimmungen gelten für das Versuchsendlager Asse II (Asse) und das Endlager Morsleben (ERAM). Aufgrund der Historie beider Einrichtungen – Asse wurde als Forschungsbergwerk betrieben, bei Morsleben handelt es sich um ein Endlager für radioaktive Abfälle der ehemaligen DDR – lassen sich die Abfallverursacher nicht oder nur teilweise an den Kosten beteiligen. Sie nachträglich für die Übernahme der Kosten heranzuziehen, wäre aufgrund des generellen Rückwirkungsverbots von Gesetzen rechtlich unzulässig.

Sonderregelungen für finanzielle Rückstellungen gibt es im Atomrecht nicht. Es gelten hier die im Handelsrecht üblichen Bestimmungen, wonach Rückstellungen für zukünftige ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind. Dies gilt auch für Kernkraftwerksbetreiber, die verpflichtet sind, finanzielle Vorsorge für eine zukünftige Stilllegung ihrer Anlagen und für die Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und anderer radioaktiver Abfälle zu treffen. Eine Koppelung der Rückstellungen an die Höhe der Gewinne ist rechtlich nicht zu begründen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung