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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Tanja Spies am 23. Februar 2016
10357 Leser · 9 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Verhinderung doppelter und mehrfacher Identitäten von Flüchtlingen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

zum oben genannten Thema, damit nicht noch mehr Flüchtlinge auf die Idee kommen, sich mehrfach mit unterschiedlichen Identitäten registrieren zu lassen, wäre es sinnvoll von Flüchtlingen zu Ihren Personalien jeweils einen Finger- bzw. Daumenabdruck zu nehmen. Mit der heutigen Technik wäre es doch möglich. Es wäre auf jeden Fall für alle auch sicherer und natürlich mit den Identitätsmerkmalen auch wesentlich einfacher die Straftäter ausfindig zu machen. Wenn diese Daten dann in der internationalen Datenbank landen, wäre es sogar länderübergreifend schneller möglich, solche Menschen ausfindig zu machen. Heute sind doch inzwischen die europäischen Länder relativ gut vernetzt, sodass es durchaus Sinn macht, diese Datenbank auf diesem Wege weiter auszubauen, damit wir in Zukunft mehr Gewissheit haben, und somit auch die Terroristen unter Ihnen besser ausfindig gemacht werden können. Vor allem, wenn man diese, so wie ich, hier fast vor der Haustüre hatte (Recklinghausen, NRW). Die Polizei würde somit auch einen schnelleren Zugriff auf die Daten erhalten. Es wäre auch eine deutlich höhere Sicherheit für alle Bürger gewährleistet.
Ansonsten haben wir ja bereits gesehen, was eben passiert, wenn es so weiter läuft wie bisher.

Ich würde mich freuen, wenn Sie hierüber einmal nachdenken würden? Was meinen Sie dazu?

Vielen Dank im Voraus.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Tanja Spies

PS.: Ich hätte da noch andere Ideen, die sicher auch gut
wären.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 24. März 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Spies,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie haben Recht: Asyl- und Schutzsuchende müssen schnell und identitätssichernd registriert werden. Das gilt auch für Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt hier aufhalten. Und tatsächlich sind die Zeiten von Doppel- oder gar Mehrfacherfassungen vorbei.

Grundsätzlich gilt erst einmal, dass einreisende Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in Deutschland registriert werden. Dazu gehört, Namen und Fingerabdrücke in eine europaweite Datenbank einzugeben. Anschließend wird ein Asylsuchender in einer Erstaufnahme-Einrichtung untergebracht und versorgt. Die informiert die nächstgelegene Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Auch diese Außenstelle kann den Bewerber registrieren, wenn das noch nicht geschehen ist.

Um die Erfassung von Flüchtlingen weiter zu beschleunigen und Doppelregistrierungen zu vermeiden, trat am 5. Februar 2016 das neue „Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken“ – kurz „Datenaustauschverbesserungsgesetz“– in Kraft.

Es regelt, dass Asylbewerber früher als bisher registriert werden und die erfassten Informationen allen berechtigten öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen. Um Asylsuchende besser identifizieren zu können, erhalten sie künftig eine fälschungssichere Bescheinigung. Der Ankunftsnachweis ist auch Voraussetzung für weitere Leistungen.

Das Gesetz ist wichtig, um Schutzsuchende bei jedem weiteren Behördenkontakt wiederzuerkennen und Missbrauch zu verhindern. Nur wer ordnungsgemäß registriert ist und einen gültigen Ankunftsnachweis vorweisen kann, erhält künftig ein Asylverfahren und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Unsere Behörden können dann schnell und zweifelsfrei überprüfen, ob und seit wann jemand als Flüchtling erfasst ist.

Das neue Gesetz sorgt auch für mehr Sicherheit. Unmittelbar nach dem Speichern der persönlichen Daten im Kerndatensystem können die Sicherheitsbehörden Daten abgleichen und prüfen, ob terrorismusrelevante oder sonstige schwerwiegenden Sicherheitsbedenken bestehen.

Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/12...

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Reden/DE/2016/01/minist...

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2016/03/i...

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2016/02/i...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor angelika maria bruder
    am 25. Februar 2016
    1.

    Das hab ich mir auch schon überlegt mit den Fingerabdrücken, aber ich dachte das ist so simpel,des wird bestimmt schon gemacht.

  2. Autor I. Schramm
    am 06. März 2016
    2.

    Ist zwar so gedacht, bei der Menge die teilweise ankommt leider auch nicht immer machbar und da wären wir wieder bei dem Thema Obergrenze bzw. Tageskontingente.....

  3. Autor Dagmar Ziegert
    am 14. März 2016
    3.

    Schürt dieser Artikel die Angst vor den Flüchtlingen? Im allgemeinen sind es Menschen in Not, die zu uns kommen.
    Wäre ich einer der Flüchtlinge, wäre ich froh, wenn mir jemand helfen würde.

  4. Autor I. Schramm
    Kommentar zu Kommentar 3 am 14. März 2016
    4.

    Warum sollte das die Angst vor Flüchtlingen schüren? Im Gegenteil, volle fühlen sich doch gerade deshalb unsicher, da wir oft gar nicht wissen wer zu uns gekommen ist. Wenn wir mit dem Flugzeug fliegen findet man es auch als selbstverständlich, sich auszuweisen und den Sicherheitscheck zu passieren.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 15. März 2016
    5.

    Ich sehe das genauso, wie I. Schramm.
    Nicht die Flüchtlinge machen uns Angst,
    Sondern die Leute, welche hier
    illegal einreisen.
    .
    Hier erinner ich an an den
    >11.9.< in den USA!

  6. Autor Erhard Jakob
    am 15. März 2016
    6.

    Thomas,
    viele wollen die bittere Wahrheit gar nicht
    hören. Sie hören lieber auf die süße Lüge.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 20. März 2016
    7.

    Zu 7.
    In Hinblick auf *Recht ist Wahrheit und Wahrheit ist*
    habe ich heute einen Brief an die Kampagne
    *So geht sächsisch* geschrieben.
    (Konzept)
    .
    Darin bringe im zum Ausdruck, wie
    >sächsisch< nicht gehen darf.
    .
    Diesen werde ich am 22. März an
    die zuständigen Stellen senden.
    .
    Spätestens am "32. März" werde
    ich den Text hier eingeben.
    .
    Falls mit zwischenzeitlich etwas
    zustößt, wird er etwas eher
    veröffentlicht.

  8. Autor Sigrid Rumpf
    Kommentar zu Kommentar 4 am 20. März 2016
    8.

    Ich bin mir sicher, die Hilfsbereitschaft der Deutschen gegenüber Kriegsflüchtlingen wäre noch viel größer, wüssten wir, wer zu uns kommt. Das ist ganz wichtig. Zunächst hat die Kanzlerin in einer Akutsituation menschlich gehandelt. Das war und ist großartig! Das haben viele Menschen ausgenutzt - so sind die Menschen nun mal, überall - . Jetzt gilt es Struktur zu schaffen. Bitte schnell.

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