Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Lutz Schuch am 03. März 2010
7205 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Vermittlungsgutschein

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich arbeite als Integrationscouch bei einer Bildungsfirma in einer Vermittlungsmaßnahme der Agentur für Arbeit. Eine Teilnehmerin hat nach 2 Monaten Wartezeit auf den VGS einen Job in Aussicht.Ihr wurde der VGS verwehrt mit Begründung nach §421g und §46 SGB3. Aber laut §35 SGB3 umfasst die Vermittlung der AfA alle Tätigkeiten,die darauf gerichtet sind, Arbeitssuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zusammen zu bringen.
Warum bekommt dann meine Teilnehmerin nicht die Chance über einen VGS einen Job zu bekommen?
Warum werden ihr von Seiten der AfA Steine in den Weg gelegt,einen Job zu bekommen?

Mit freundlichen Grüßen

L.Schuch