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Beantwortet
Autor Oliver Abel am 01. April 2013
12451 Leser · 5 Kommentare

Arbeitsmarkt

Vorschlag zur Lohnuntergrenze

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

In der letzten Zeit beschäftigt mich die Debatte um den Mindestlohn, ob flächendeckend, gesetzlich, oder wie auch immer, da es sicherlich Menschen in unserem Land gibt, die weniger Gehalt bekommen, als sie verdienen.

Ich würde Sie gerne fragen, ob mein Vorschlag zur Festsetzung einer verbindlichen Lohnuntergrenze bei Ihnen, in der Union, oder etwa überparteilich akzeptiert werden könnte, da er an Einfachheit und Klarheit besticht (aus meiner Sicht - ist ja auch meine Idee!).

Warum bindet man den zu zahlenden Stundenlohn nicht verbindlich an den örtlichen Mietspiegel des Ortes, in dem der Betrieb des Mitarbeiters liegt?

Die Miete ist sicher in den unteren Einkommensregionen die wichtigste monatliche Ausgabe. Eine Bindung an den Mietspiegel berücksichtig dies zum einen frei vom Einfluss der Inflation und frei von politischen Wahlkampfmanövern am Ende jeder Legislaturperiode. Die im Gespäch befindliche Expertenkommission, die aus meiner Sicht ein bürokratisch, politisches Ungetüm darstellen würde, um die regionalen Löhne regelmäßig zu überprüfen, wäre ebenso überflüssig, wie die Diskussion über die Höhe der Löhne, wenn der Faktor zum Mietspiegel einmal verbindlich festgelegt wurde.

Ich freue mich auf eine Antwort mit Ihrer Einschätzung zu dieser Idee.

Bis dahin verbleibe ich mit vielen Grüßen und den Besten Wünschen für die kommenden Ostertage,

Oliver Abel, Hilden / NRW

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. Mai 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Abel,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wie ein Mindestlohn zu bestimmen ist, darüber mag es verschiedene Vorstellungen geben. Bewährt hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik, dass die Tarifpartner, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Löhne aushandeln. Das Grundgesetz sichert in Artikel 9 Absatz 3 das Recht „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden … für jedermann und für alle Berufe“.

Die Löhne werden in Deutschland in der Regel nach Branchen ausgehandelt. Dementsprechend beziehen sich die in Deutschland bestehenden Mindestlohnregelungen auch auf Branchen. Die Tarifpartner berücksichtigen in ihren Verhandlungen ein Fülle von Faktoren, zu denen beispielsweise sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Branche als auch die Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehören.

Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarifautonomie und lehnt aus diesen Gründen einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn ab.

In derzeit zwölf Branchen hat die Bundesregierung Mindestlöhne, die die Tarifvertragsparteien in Tarifverträgen vereinbart haben, durch Rechtsverordnung für verbindlich erklärt. Hier gilt der jeweilige Mindestlohn für alle in dieser Branche beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Solche Tarifverträge werden von den Tarifpartnern in der Regel immer wieder an die aktuellen Entwicklungen angepasst.

Gestatten Sie einen Hinweis auf die Problematik einer unmittelbaren Verknüpfung mit dem Mietspiegel: Unternehmen müssen die Löhne, die sie an ihre Beschäftigten zahlen, letztlich auf dem Markt erwirtschaften können, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben wollen. Würden Unternehmen beispielsweise verpflichtet, höhere Löhne aufgrund vergleichsweise hoher Mieten zu zahlen, könnte dies dazu führen, dass Arbeitsplätze wegfallen. Denn im Endeffekt müssen die Arbeitnehmer die Löhne, die sie erhalten, durch ihre Arbeitsleistung und deren Ergebnisse mit erwirtschaften. Unterschreitet die Wertschöpfung der Arbeitnehmer die Lohnkosten, sind die Arbeitsplätze konkret gefährdet. Und: Würde man die Lohnhöhe nur an den Mietspiegel binden, blieben die unterschiedliche Ertragskraft der Unternehmen bzw. der einzelnen Branchen unberücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 29. April 2013
    1.

    Vielleicht sollten wir auch den Brotpreis
    als Grundlage nehmen?

  2. Autor Dietrich Leutelt
    am 29. April 2013
    2.

    Sehr geehrter Herr Abel,
    die Bezahlung von Arbeit vollkommen vom Marktwert eines Produktes zu entkoppeln, ist eine beliebte Idee linker Träumer. Der Lohnanteil eines Produktes ist erheblich. Soll etwa die Firma BMW die Preiskalkulation ihrer Autos an die teuren Mieten in München ankoppeln? Soll dieses "System" nur in Deutschland gelten? Dass die Miete immer etwa ein Drittel des Netto-Einkommens betraf, geht in unserer Anspruchsgesellschaft unter. Immer weniger arbeiten, beste Produkte zu niedrigsten Preisen, viel Geld für wenig Leistung -so funktioniert die Welt nur durch eine rot-grüne Brille. Wessen Arbeit -aus welchem Grund auch immer- nicht viel wert ist, kann eben davon nicht leben wollen mit all' seinen Ansprüchen. Die linke Aggitation zielt auf die Unzufriedenen, die angeblich durch "die Reichen" an der Teilhabe am Glück des Konsums gehindert würden. Dass der Mensch an der Schere zwischen Arm und Reich (was immer das sein mag) selbst etwas ändern kann, bleibt ungesagt. Lieber soll der Staat, die Gesellschaft es richten. Und wie? Über die Steuern, die zwangsweise Umverteilung. Wenn Menschen, die durch Wissen, Können und Geschick ihren halben Lohn abgeben sollen an Nichtwisser, Nichtskönner und Ungeschickte, was wird dann wohl aus unserer Wohlstandsgesellschaft? Wer sich die rot-grünen Pläne zur Umverteilung anschaut, den kann nur das Grausen packen. Ihr Vorschlag ist da auch nicht besser.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 29. April 2013
    3.

    Auch ich finde den Vorschlag
    von Oliver nicht realistsich.

    Doch auch das Prinzip

    *Angebot und Nachfrage regelt den
    Preis von ganz allein* wird das
    Problem nicht lösen.

    Gegenwärtig gilt
    in Deutschland:

    *Die Gewinne werden privatisiert
    und die Verluste werden
    verstaatlicht.*

    Das hält auf Dauer der
    beste Staat nicht aus.

  4. Autor Thomas Schüller
    am 01. Mai 2013
    4.

    Herr Leutelt (Kommetra 2) schreibt:

    "die Bezahlung von Arbeit vollkommen vom Marktwert eines Produktes zu entkoppeln, ist eine beliebte Idee linker Träumer."

    Sehr geehrter Herr Leutelt, da unterstellen Sie dem Herrn Fragesteller Abelt eine Intention, die als solche nicht explizit aus seiner Frage herausgelesen werden kann.

    Löhne müssen zu einem anstaendigen Leben reichen.

    "Arbeit", die ein dafür notwendiges Mindestmaß ann Lohn nicht bietet,
    taugt als Arbeit nicht sondern leistet nur einen Beitrag zu der inzwischen allgenenwaertigen widerwaertigen Lohndrückerei in Deutschland.

    Die Miete ist ein wesenticher Bestandteil der Existenzsicherung.

    Arbeit bzw. der Lohn einer existenzsichernden Arbeit muss also in einer sinnvollen Beziehung zu solch einer Mietpreisbildung stehen. Wenn der "Marktwert" einer solchen Arbeit dafür aber nicht mehr ausreicht, dann liegt was mit dem Marktwert dieser Arbeit bzw. den Mietpriesen bzw. in der Kombination von beidem falsch.

    Und das ist das Problem:

    Der freie Markt bildet Marktwerte unabhaengig von sozialer Veranwtortung und Respekt der Marktteilnehmer vonneinander..

    Der "Freie" Markt kann analog zur Therorie von Thomas Hobbes
    (englischer Philosoph im 17 Jhd. http://en.wikipedia.org/wiki/Thomas_Hobbes) zum "Kampf aller gegen aller" werden.

    Die Entwicklungen im Zusammenhang der neoliberalen Reformen seit Mitte der 1980er Jahre zeigen, dss nur mehr die jeweilige Machtpositionen zaehlt, wenn es darum geht Preise und Löhne zu definieren. Zig Millionen Menschen allein in Deutschland, hundere Millionen Menschen in der EU und Milliarden Menschen in der welt sind Leidtragende einer Ökonomie, die lieber über Leichen geht, anstatt eine faire und gerechte Form des Wirtschaftens zu betrieben.- nur im überschüssige Kapitalwerte noch weiter unnötig vermehren zu können.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 02. Mai 2013
    5.

    *Eine faire und gerechte Form* könnte man dann
    aber nicht mehr als Kapitalismus bezeichnen.

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