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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Wilfried Dziersk am 30. August 2017
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Die Kanzlerin direkt

Warnung vor dem Vorwurf der Wahlmanipulation

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Sie haben ein Heer von Juristen in Ihrem Haus! Daher ist es mir ein Rätsel, dass Sie die kommende Bundestagswahl gegen alle Rechtsstaatlichkeit und eindeutigen Gesetzesvorschriften durchführen lassen wollen. Jeder Jurastudent könnte sie rechtswirksam anfechten!
Hiermit meine ich die Praxis, dass in allen Veröffentlichungen steht, dass nur deutsche Staatsbürger wählen dürfen. Im Wahllokal muss sich der Wähler dann entweder gar nicht ausweisen, oder nur mit dem Personalausweis. Da der Personalausweis nur die Vermutung einer deutschen Staatsbürgerschaft zulässt, aber kein Beweis ist, werden Millionen nicht wahlberechtigte Bürger abstimmen wollen.
Ein Anruf bei dem Bundesverwaltungsamt wird Ihnen bestätigen, dass zurzeit nur ca. 5 Mio. deutsche Staatsbürger durch ius sanguinis (Abstammung) registriert sind. Die Anzahl der eingebürgerten und hier geborenen (ius soli) deutschen Staatsbürger ist mir unbekannt.
Wenn aber wie gesetzlich vorgeschrieben, nur deutsche Staatsbürger abstimmen, dann müssen Sie mit einer erheblichen Drift zum rechten und linken Parteienrand rechnen.
Geben Sie daher ca. 90 % aller Bundesbürger (Ihren Wählern, durch Verschiebung der Wahl) die Chance, einen Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde auf Verleihung der Deutschen Staatsbürgerschaft, mit den entsprechenden Staatsbürgerschaftsausweis, zu stellen.
Die allermeisten Bundesbürger glauben, dass ihr Personalausweis, oder Reisepass die deutsche Staatsbürgerschaft nachweist. Wird ihnen die Wahl nach den bestehenden Gesetzen verweigert, kommt es zu erheblichen Unmutsäußerungen. Lässt man sie wählen, setzen Sie sich dem Vorwurf rechtlich strafbarer Handlungen aus. Herr Erdogan wird es dann genussvoll aufgreifen!

Mit freundlichem Gruß
Wilfried Dziersk