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Abstimmungszeit beendet
Autor Erhard Poppe am 14. November 2016
5552 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Warum darf die Beitragszahlung zur Kranken-und Pflegeversicherung für Altersvorsorgeaufwendung zur Erdrosselung und Enteignung führen ?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte Ihnen eine Frage stellen.

Seit 2004 ist der § 229 Abs 1 Satz 3 SGB V in Kraft.
Ich hatte seit 1997 für meine Altersvorsorge über den Arbeitgeber 2 Verträge abgeschlossen, zum 1.12.2015 wurde der 1. fällig. Es gab K E I N E Förderung durch den Arbeitgeber.

Der erwirtschaftete Gewinn ist N I E D R I G E R als die Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung !!!!!
Ich habe aus diesem Grund vor dem Sozialgericht Potsdam geklagt und habe kein Recht bekommen. Ich hatte die Beiträge gekürzt gezahlt,so dass mir kein Minus aber auch kein Plus entstanden wäre.
Argumente aus den Urteilen der Gerichte und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.04.2008 - BvR 1924/07 wurden nicht anerkannt.
Mein Urteil :
Sozialgericht Potsdam Az.: S35 KR 260/16 vom 12.10.2016

Wie ist es möglich, dass in einer Demokratie Gesetze solche Auswirkungen haben können, die meines Erachtens gegen die Gedanken der Grundgesetze der BRD und der EU stehen.
Dieses Thema hat schon viele Gerichte beschäftigt, das BvG hat sogar die Annahme zur Entscheidung abgelehnt !!
Aus diesem Grund gab es wohl auch keine Aufforderung an den Gesetzgeber hier im Fall § 229 ... nachzubessern, in der Hinsicht, dass die Altersvorsorge auch eine bleibt.
Stellen Sie sich vor, Ihre Altersvorsorge wird gestrichen und Sie sollten noch etwas zahlen, weil Sie vorsorgen wollten.
Das ist doch das Credo der Bundesregierung seit Jahrzehnten.

Ich möchte erklärt haben, was Politiker sich dabei gedacht haben

Mit freundlichen Grüßen.

Erhard Poppe