Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Ulrike Rama am 28. August 2017
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Die Kanzlerin direkt

Grunderwerbsteuer/ Baukindergeld

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

Wir sind eine fünfköpfige Familie und wohnen im Rhein Main Gebiet. Hier sind die Grundstückspreise bzw. der Hauskauf mit immensen Kosten verbunden.
Planmäßig werden wir in den nächsten Monaten eine Bestandsimmobilie erwerben. Da wie in allen Familien, das Geld nicht locker sitzt und lange Zeit vergeht, bis etwas Eigenkapital angespart werden kann, ist ihr Wahlprogramm für uns interessant.
Hier ist die Rede von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer beim ersten Erwerb einer Immobilie und vom Baukindergeld. Uns interessiert natürlich nun, wieviel an Freibetrag der Grunderwerbssteuer wird gewährt oder wird sie komplett erlassen. Und vor allem wann wird diese umgesetzt. Es wäre sicherlich für viele Familien bitter, wenn sie um einige Wochen davon nicht profitieren könnten. Daher unsere große Bitte schnell umsetzen, am Besten noch in diesem Jahr oder gesetzlich festhalten, das sie auch rückwirkend, sowie es beim Baukindergeld versprochen wird, gewährt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Fam. Rama