Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Wolfgang Neumann am 09. September 2011
9781 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Warum werden die Forschungsergebnisse zur Lärmbelastung der Anwohner von WKA missachtet?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die Australische Waubra-Stiftung fasste im Juli 2011 die Ergebnisse ihrer Feldversuche zusammen und ergänzte diese mit den Untersuchungen von Dr. Harry, Dr. Pierpont(WTS), Dr. Iser, Dr. Alves -Pereira (VAD).

Ergebnis wörtlich: Ausdrückliche Warnung an alle Planer und Genehmigungsinstanzen für Windkraftstandorte. Die Waubra Stiftung in Australien weist sämtliche Personen und Entscheider darauf hin, welche Gefahren für Anwohner oder anwesende Personen aus Gründen der Berufsausübung oder Besucher im Umkreis von 10 km um Windkraftwerke besteht.

Originaltext: http//windconcernontario.wordpress.com/2011/07/01/explzit-cautionary-notice-those-responsible-for-wind-turbine-siting-decisions/#more-28023

Bitte ändern Sie die Abstandmaße von WKA zu Wohnbebauung, Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Krankenhäusern etc. und kommen nun Ihrer Schutzverpflichtung der Bevölkerung und besonders der Kinder nach Grundgesetz nach!

Bisher haben Sie die Berücksichtigung der Ergebnisse der internationalen Forschungen für Deutschland abgelehnt. Grund: Bisher keine deutschen unabhängigen Forschungsergebnisse - außer die eigenen Forschungen der WKA- Lobby. Alles andere seien "Einzelmeinungen" und von keiner Regierung so umgesetzt. Nun wurden die Abstandempfehlungen von mindestens 10 km in Australien umgesetzt.

Wann kommen Sie Ihrer Verpflichtung zum Schutz der Bevölkerung nach und nehmen in Ihre Kommissionen auch die betroffene Bürgerseite auf?

Warum werden die Forschungsergebnisse zur Lärmbelastung der Anwohner von WKA und den Festlegungen von ausreichenden Abstandsmaßen missachtet?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neumann

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. September 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Grundsätzlich liegt die Entscheidung über die Genehmigung von Windenergieanlagen bei der jeweiligen Landesbehörde oder den Kommunen. Allerdings müssen solche Vorhaben den Ansprüchen des Immissionsschutzgesetzes genügen. Dieses Gesetz gilt zum Beispiel auch für Industrieanlagen, Baustellen oder Krematorien.

Bei der Planung von Windenergieanlagen werden für den vorgesehenen Standort detaillierte Schallimmissionsprognosen eingeholt. Dabei werden auch besondere Geräuschmerkmale berücksichtigt – etwa der Infraschall. (Unter Infraschall versteht man den Schall, dessen Frequenz unter 16 Hertz liegt.) Eine Baugenehmigung gibt es erst, wenn sich gesundheitliche Schädigungen von Anwohnern ausschließen lassen.

Allgemein lassen sich pauschale Abstandsregelungen von mehr als 2.000 Metern nicht mehr mit dem Gesundheitsschutz rechtfertigen. Außerdem gibt es kein hinreichendes Argument, warum geltende Schutzbestimmungen für Windenergieanlagen nicht im gleichen Maße wie für ein Stahlwerk gelten sollten.

Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam alle Forschungsergebnisse zum Thema Windenergie. Wissenschaftliche Ergebnisse können aber nur genutzt werden, wenn sich ihr Zustandekommen zweifelsfrei nachvollziehen lässt.

Abstandsregelungen von 10.000 Metern stellen in einem extrem dünn besiedelten Land wie Australien kein Problem dar. In Deutschland aber, dessen Bevölkerungsdichte fast 100 mal so hoch ist, machen derartige Regelungen den Ausbau regenerativer Energien unmöglich. Wenn die Energiewende gelingen soll, sind zumindest ästhetische Einbußen hinzunehmen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind jedoch durch das Immissionsschutzgesetz ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Alina Alanka
    am 09. September 2011
    1.

    Warum werden die Forschungsergebnisse zur Lärmbelastung der Anwohner von WKA missachtet - das fragt Herr Neumann.
    Meine Antwort: Weil unsere Bundeskanzlerin das 'regenerative Zeitalter' wichtiger findet, als von WKA gestörte Anwohner.

  2. Autor Wolfgang Neumann
    Kommentar zu Kommentar 1 am 09. September 2011
    2.

    Die betroffene Bürgerschaft hält an der Hoffnung fest, dass die Bundesregierung und der Bundestag zeitnah und ggf. unter Hinzuziehung der Bürgerschaft prüft, wie hier ausgleichend gehandelt werden kann. Im baugesetzbuch und den gesetzgebungen der Bundesländer kann in den zuständigen § ein Abstandsgebot vorgegeben werden. Das liegt - moderat betrachtet und den deutschen verhältnissen angepasst entweder in Sichtweite der Anlagen oder nach Pierpont etc. bei mindestens 2000 m Mindestabstand. In keinem anderen Fall wird die Betroffenen- und Kritikerseite so von allen Kommissionen und Entscheidungsfindungen ausgeschlossen - wie in Bezug der massenhaften Errichtung von Winkraftwerken sehr nahe an den Orten oder auch in Bezug eines sinnvollen und nachhaltigen Energiekonzeptes. besonders schlimm ist es, da insbesondere Kinder und Schwangere geschädigt werden. Es ist bekannt, dass auch hunderttausende unsteter WKA kein einziges herkömmliches Kraftwerk ersetzen können. Die WKA erzeugen zu unmöglichen Zeiten und nicht einmal zu 20% der Vollastzeit in einer irgenwiehöhe Strom- dann wenn er meist nicht gebraucht wird. Die netze sind schon am kollabieren. Aus diesem Grund wird nun für Süddeutschland 10 % des Strombedarfs aus den Uralt KKW - in Tsch und F exportiert. Im Norden D werden neue Regelgaskraftwerke nur für den Regelstromausgleich für WKA zusätzlich gebaut. All das zahlt der Bürger zusätzlich und sinnlos über den Strompreis und mit verdeckten Förderungen. Ausreichend Speichermöglichkeiten gibt es real nicht - nur in der Phantasie und den Mainstreammedien propagiert. Der Strompreis steigt ins gigantische. Die Wirtschaft wandert ab und die Masse der Bevölkerung verarmt immer mehr. Ein WKA Arbeitsplatz, wird mit 50.000,00 - 150.000,00 € über EEG/ Stromrechnung Bürger und sonstige Zahlungen an die WKA- Lobby gefördert. Das ist volkswirtschaftlich sinnlos und auch schon recht wahnsinnig, da die Wirtschaft sowieso schon heute nach Südostasien abwandert. Die Ideenschmiden hat man ausgesaugt. Auch im Solarsektor.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.