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Beantwortet
Autor Heymo Herwig am 23. Februar 2011
9230 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Warum werden nicht alle Kinder in Deutschland unterstützt?

Sehr geehrte Frau Merkel,

warum bekommen nicht alle Kinder in Deutschland die Bildungsunterstützung so wie jetzt für Kinder von Hartz 4 beziehenden Familien beschlossen wird?

Ich habe auch 2 Kinder. Es sind beide in einem Kindergarten untergebracht. Beide Plätze kosten 340 Euro plus zusätzlich Mittagessen von ca. 55 Euro pro Kind. Das sind 450 Euro nur für die Unterbringung meiner Kinder, die Fahrtkosten noch nicht einmal mitberechnet. Ich muss dazu sagen das ich auf dem Land wohne und wir einfache Fahrt zur KiTa 13 Kilometer fahren müssen. Meine Frau geht einer geringfügigen Beschäftigung nach. Seien Sie sich sicher da bleibt am Monatsende nichts über. Wir haben auch schon darüber nachgedacht unseren Sohn 4 Jahre alt zu einem Sport anzumelden. Da gibt es Angebote in einem 20 km entfernten Ort. Die Kosten belaufen sich dort auf 30 Euro pro Monat. Hier ein Zuschuss würde den selben Effekt erzielen wie bei Sozial schwachen Familien. Selbige Ziele werden auch in der KiTa erreicht wenn alle Kinder zusammen dasselbe essen. Auch Bücher und anderes Schulmaterial sind für Berufstätige sehr kostenintensiv. Darum sollten alle Kinder in Deutschland unterstützt werden, denn Sie sind unsere Zukunft.

Gruß H.Herwig

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. März 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Herwig,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Bildungspaket mit Unterstützung für Nachhilfe in der Schule, einem Zuschuss für Freizeitaktivitäten, warmen Schulmittagessen und Fahrtkostenhilfe wurde für bedürftige Kinder auf den Weg gebracht. Bildung soll nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Von den Leistungen des Bildungspakets profitieren die Kinder in der Grundsicherung, Kinder von Wohngeldempfängern und Kinder, die den Kinderzuschlag erhalten. Zudem ist davon auszugehen, dass arbeitslose Eltern irgendwann wieder Beschäftigung finden, so dass es sich um eine vorübergehende Unterstützung in einer bestimmten Lebenssituation handelt.

Da wir Ihre Einkommenssituation nicht beurteilen können, bitten wir Sie, sich an die zuständigen Stellen vor Ort zu wenden und prüfen lassen, ob Ihre Kinder evtl. Leistungen aus dem Bildungspaket beziehen können.

Für Arbeitslosengeld II- und Sozialgeld-Bezieher ist im Regelfall die Kommune im Jobcenter zuständig, in allen anderen Fällen (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag) geben Stadt- oder Gemeindeverwaltung unmittelbar Auskunft, wer der zuständige Ansprechpartner ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung