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Abstimmungszeit beendet
Autor Ute Delius am 12. Oktober 2017
6564 Leser · 4 Kommentare

Gesundheit

Gefährdung des Existenzminimums durch Pflichtzahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst drei Beispiele:

1) Student_innen über 30 Jahre haben kaum eine Möglichkeit sich finanziell über Wasser zu halten, da diese weder den verminderten Krankenkassensatz in Anspruch nehmen können, noch als gewöhnliche Arbeitnehmer den Beitrag mit ihren Arbeitgebern teilen können, solange sie unter 20 Stunden in der Woche arbeiten. Arbeiten sie also weniger als 20 Stunden, müssen sie den vollen Krankenkassensatz alleine ohne Unterstützung des Arbeitgebers zahlen (was sie bei dem geringen Einkommen über die Maße stark belastet), wenn sie mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, können Sie nicht mehr studieren.

2) Warum wird bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge von einem fiktiven Gehalt von mindestens 991,67 Euro (Mindesteinnahmegrenze) ausgegangen, auch wenn dies in der Realität nicht erreicht wird? Dadurch werden ausgerechnet geringe Einkommen besonders stark belastet. Sie zahlen nicht die üblichen 14 bis 15 Prozent, sondern zum Teil mehr als das Doppelte.

3) Warum wird bei Selbstständigen ein Mindesteinkommen von 2.231,25 Euro angenommen? Dies wird von vielen Selbstständigen überhaupt nicht erreicht, trotzdem zahlen sie alleine ohne Zuzahlung durch einen Arbeitgeber prozentuale Anteile auf dieses Einkommen.

Es ist verfassungsrechtlich festgelegt, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums (2017: 8.820 €) nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert werden darf. Warum darf dies durch die Pflicht-Beitragszahlungen an die Krankenkassen geschehen? Für den Menschen ist es doch unerheblich, ob nun die Steuern oder andere Pflichtbeiträge dafür verantwortlich sind, dass er sein Existenzminimum nicht mehr bestreiten kann.

Im Voraus vielen Dank.

Quellen:
https://niedersachsen.aok.de/inhalt/krankenkassenbeitraeg...
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland)

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Ute Delius
    am 14. Oktober 2017
    1.

    Sie scheinen meinen Beitrag nicht genau gelesen zu haben. Abgesehen davon, dass ich hier drei völlig unterschiedliche Lebenssituationen beschreibe, geht es bei dem Beispiel des Studenten nicht darum, dass keine Beiträge gezahlt werden sollen, sondern darum, dass die Beiträge alleine vom Arbeitnehmer und nicht wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch, zu gleiche Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt werden müssen, solange die Arbeitszeit 20 Stunden die Woche unterschreitet (was für ein Studium notwendig ist).

    „Ich denke unzählige Studenten sind in der Lage sich selbst über Wasser zu halten, also sollten Sie vielleicht an sich selbst arbeiten, um ihre Ziele zu erreichen oder sie neu überdenken ohne die Gemeinschaft damit zu belasten“.

    In der Regel werden Studenten durch ihre Eltern finanziert oder erhalten Bafög und sind lediglich auf einen eventuellen Zuverdienst angewiesen. Ich denke auch nicht, dass man von der Belastung einer Gemeinschaft reden kann, da es hier lediglich um die Frage der Gleichbehandlung geht, wie oben beschrieben.

    „Stellen Sie sich nur einmal vor, jede/r würde so wie Sie mit 30 noch studieren (Goldene Regel), wer sollte dann die ganzen Arbeiten erledigen, die zwingend nötig sind, um den Lebensunterhalt für ein Land wie Deutschland zu gewährleisten?“

    Ich denke es sollte jedem Menschen selbst überlassen sein, zu welchem Zeitpunkt in seinem Leben er ein Studium oder eine Ausbildung ergreifen möchte. Was ist daran auszusetzen, wenn sich jemand erst mit über 30 für ein Studium entscheidet?

  2. Autor Ute Delius
    am 14. Oktober 2017
    2.

    „Indirekt fordern Sie vom Volk eine Unterstützung für Forderungen, die aus einer ganz persönlichen Lebenssituation heraus entstehen, das ist einer Demokratie nicht würdig, in der jeder einzelne Bürger seine persönlichen Pflichten selbst wahrnehmen sollte.“

    Ich fordere keinerlei persönliche Unterstützung (und meine persönliche Lebenssituation kennen Sie gar nicht), ich fordere lediglich die in einer Demokratie für alle geltenden Rechte ein und stelle den Menschen selbst und dessen Lebensgrundlage an die erste Stelle. Unabhängig von den genannten Beispielen ist es mir dabei völlig egal, ob dieser Mensch nicht genug verdient, um davon leben zu können oder ob er, aus welchen Gründen auch immer, nicht genug arbeitet, um davon leben zu können. Ein Mensch ist ein Mensch und er hat als solcher ein Recht auf ein würdiges Leben. Dies empfinde ich als einen wichtigen Bestandteil unserer Demokratie und keinesfalls als dieser unwürdig.

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