Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Max Webmax am 14. Januar 2010
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Arbeitsmarkt

Wie definiert sich der Diensteid der Kanzlerin ?

Wie definiert sich der Diensteid der Kanzlerin

Sehr geehrtes Presse- und Informationsamt,

ich möchte gern wissen:

Wie definiert sich der Diensteid der Kanzlerin?

Wenn diese erklärter Maßen stets zum "Wohl des Volkes" handeln soll,

-darf sie zur Erreichung diese Ziels das Volk auch wissentlich belügen (Motto "Der Zweck heiligt die Mittel")?

- muß sie dann nicht bei erkennbar falschen Aussagen von Bundesämtern (wie Arbeitsamt, Bundesbank, stat. Bundesamt etc.) diese zurückweisen und korrekte Arbeit einfordern - anstatt diese ungeprüft zu übernehmen und öffentlich zu verkünden.

Die - imho unerhebliche -Meinung der Kanzlerin dazu interessiert mich hier nicht, auch nicht die juristische Handhabe - die gibt es ja beim Eid nicht (mehr).

Mit freundlichen Grüßen