Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Regina Glashauser am 13. November 2015
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Die Kanzlerin direkt

Wir bieten Unterkunft für Asylbewerber 150-160 Personen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

ich würde Ihrem Ansinnen gerne nachkommen, Asylbewerber menschenwürdig unterzubringen und diese mit Essen und Trinken zu versorgen. Ich habe dafür ein Objekt vorgesehen. Es scheitert einzig und allein daran, dass ich diese Menschen noch nicht unterbringen kann, da der Bürgermeister der betreffenden Stadt keine Asylbewerber haben will. Der Grundbucheintrag müsste auf "Asylantenheim" umgeschrieben werden, damit diese Nutzung in der Form rechtens ist. Diese Umschreibung wird vom Landratsamt nicht vollzogen, daher kann ich die Immobilie nicht erwerben und diesem Zweck zuführen.
Meine Frage lautet nun: "Wie könnte man den Eintrag ins Grundbuch gestalten, damit die Nutzung als Wohnheim für Asylbewerber nicht schon vorher im Keim erstickt wird?"
Wir sind die 15. Bewerber, die diese Immobilie zu diesem Zweck erwerben wollen. Alle vorgehenden Interessenten, die diese Immobilie zu diesem Zweck der Unterbringung kaufen wollten, scheiterten an ebendiesem Grundbucheintrag.

Ich hoffe, bald von Ihnen zu hören und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Regina Glashauser