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Abstimmungszeit beendet
Autor Marcus Nickel am 15. Januar 2009
12289 Leser · 0 Kommentare

Bildung

"Yes we can", auch in Deutschland?

Sehr geehrte Frau Kanzlerin Merkel,

vielleicht habe ich Glück und Sie erreicht dieser Text, denn ich spreche Sie hiermit nicht nur in Ihrer Funktion als Kanzlerin an, sondern in erster Linie als Wissenschaftlerin.

Vielleicht darf ich mich Ihnen kurz vorstellen, ich bin 28 Jahre alt, komme aus dem Kreis Neuwied am Rhein, besuche seit ca. 2 Jahren das Abendgymnasium mit dem Ziel der allgemeinen Hochschulreife und anschließendem Studium der Ingenieurswissenschaften.

In meiner Jugend blieb mir diese Chance durch den alkoholkranken Geist meiner Mutter verwährt. Durch die schwierigen familiären Umstände und weitere Faktoren, lebte ich im Alter von 18 - 20 Jahren auf der Straße.
Ich gab jedoch nie auf, glaubte an mich und meine Motivation, kämpfte mich aus dieser Situation herraus und versuchte mir Perspektiven zu erarbeiten.
Das ich bereits zu diesem Zeitpunkt durch den traumatischen Verlust jeglicher Bezugspersonen unter einer immensen Depression litt, erkannte ich nicht selbständig sondern geriet in einen Teufelskreislauf.
Erst ein langer Entwicklungsprozess und eine medikamentöse Behandlung half mir dies zu erkennen und daran zu arbeiten.

Alles was mich in dieser Zeit oben hielt, war der Glaube an meine Ziele. Ich habe 2 Jahre weit unter dem Hartz IV - Satz leben müssen um mir die Schule zu finanzieren ( ca. 150 € monatlich ).

Die hiesige ARGE schöpft das SGB II jedoch mit allen Mitteln aus um einen weiteren Besuch des Abendgymnasiums zu unterbinden. Am Montag erst, erhielt ich eine Kürzung meiner Regelleistung um 40 %, da ich mich gegen eine Eingliederungsvereinbarung wehrte, zu deren Unterzeichnung ich gezwungen wurde, ohne über ein Mitgestaltungsrecht im Sinne des § 35 Abs.4SGBIII informiert worden zu sein.

Der Widerspruch wurde erst telefonisch mit äusserst fragwürdigen und beleidigenden Äusserungen seitens der Geschäftsführung und dann, wie oben beschrieben, abgelehnt.

Wo meine Vermittlungshemmnisse liegen weiss ich sehr genau und aus diesem Gund beantragte ich bereits mehrere Male einen Führerschein gem. § 16 SGB II Abs.2 Satz 1 i. V.m. den §§ 2 Abs. 4; 7, als SWL, unter Bezug der Arbeitshilfe SWL ( Stand 25.03.2008, Quelle: Internetseite der Bundesagentur für Arbeit ) auf Seite 7 zu § 16.
Hierbei stützte und stütze ich mich auf die Äusserungen potenzieller Arbeitgeber die sich allesammt einig sind das diese Fahrerlaubnis von Nöten ist.

Um auch die öffentlichen Interessen zu waren, erklärte ich mich bereit den Führerschein, bis zu einer tatsächlichen Arbeitsaufnahme, an die ARGE zur Aufbewahrung abzutreten, um eine anderweitige Nutzung auszuschließen.

Seitens der ARGE suggerierte man mangelndes öffentliches Interesse an der Förderung meiner Person, unter Bezug des §31 SGB II.
Dieser § regelt jedoch nur die Verfahrensweise bei einer schlichten Weigerung der Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit.

Als ich dies dem Geschäftsleitung der ARGE Linz vorwarf, sagte man nur, man wisse nicht was in diesem § stände und müsse das selbst erstmal nachschauen, jedoch ändere das nichts an den Tatsachen.
Ein mir dargebotenes Angebot der ARGE kostet den Steuerzahler und mich rund das 4-fache an Gelder bzw. an Zeit.

???

Ich habe somit einen Rechtsbeistand mit meinem Fall betraut und die regionale Presse eingeschaltet.
Ich möchte hier an dieser Stelle bekunden, ich bin ein Mensch der bestimmt viele Fehler durch seine, und in seiner Vergangenheit gemacht hat.
Aber ich habe immer das Ziel verfolgt doch noch etwas aus meinem Leben zu machen, habe lange gekämpft um überhaupt die Schule besuchen zu können.

Nun meine Frage an Sie, wie kann es sein, das willige, motivierte und zielorientierte Arbeitslose, nicht darin unterstützt werden Ihre waren Vermittlungshemmnisse abzubauen um schnellstmöglich in Arbeit zu kommen, sondern lieber zum Klettern in eine sogenannte "Arbeitsgelegenheit" geschickt werden?

Ich habe keine Zeit für diese Spiele, ich und bestimmt noch mehr Menschen, wollen arbeiten!