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Beantwortet
Autor Michael Goschke am 31. Oktober 2011
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Politik und Verwaltung

1.634 Euro für eine Kranzniederlegung?

Sehr geehrter Herr Lewe,

sehr aufmerksam habe ich den Artikel über die Dezernenten-Dienstreise nach New York zur Kranzniederlegung in der Ausgabe vom 28.10.11 gelesen.

Zustimmen kann ich dem Punkt, dass es wichtig ist, die Stadt Münster bei der Zeremonie zu vertreten. Nicht nur, weil beim diesjährigen 10. Münster-Marathon die Friedensbotschaft aus New York bereits transportiert wurde.

Auch meine Frau und ich machen uns am kommenden Donnerstag auf den Weg nach New York, um bereits am Freitagabend bei der Eröffnungszeremonie „Parade Of Nations“ Deutschland zu vertreten und am Montag ebenfalls der Zeremonie am Ground Zero als Vertreter Deutschlands und u. a. des LSF Münster beizuwohnen.

Nebenbei werden wir ebenfalls am Marathon teilnehmen, dennoch sind die beiden weiteren Veranstaltungen für uns die größere Ehre.

Wenn ich allerdings in der Zeitung lese, dass die Stadt Münster mit 1.634 Euro den Flug und zwei Übernachtungen bezuschusst, so kann ich dem allerdings nicht folgen! Meine Frau und ich haben die Reise bei einem Münsteraner Marathonveranstalter gebucht und der Grundpreis der Reise beträgt für knapp eine Woche etwa 1.700 Euro. Die Gebühren für den Marathonstart hinzugerechnet, ergibt den kompletten Reisepreis.

Dem Artikel entnehme ich, dass Frau Hanke nur zwei Übernachtungen bezuschusst bekommt. Ich frage mich, wohnt Frau Hanke auf Kosten der Steuergelder First Class?

Bestimmt wäre es auch billiger gegangen. Da ich Frau Hanke allerdings nicht zutraue, sich für den New York-Marathon mit einer Marathonbestzeit von 3:30 Stunden zu qualifizieren, wird sie ebenfalls das Reisepaket bei dem Münsteraner Marathonveranstalter gebucht haben, um mit dem Reisepaket eine Startnummer für den New York-Marathon zu erhalten. Und bei dem Marathonveranstalter kostet nun mal die ganze Woche incl. Flug nicht mehr als etwa 1.700 Euro.

Demnach hat Frau Hanke nach ihrer Rückkehr aus New York weiterhin vollen Urlaubsanspruch, da es sich hier einfach nur um eine Dienstreise handelt.

Da es auch sehr wichtig ist, dass die Stadt Münster von seinen Bürgerinnen und Bürgern in der Welt vertreten wird, beantragen meine Frau und ich ebenfalls eine Kostenerstattung für unsere Reise nach New York.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort
von Markus Lewe am 08. Dezember 2011
Markus Lewe

Sehr geehrter Herr Goschke,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es freut mich, dass auch Sie die Ehre hatten, in New York sowohl am Marathon als auch an der Zeremonie am Ground Zero teilnehmen zu können. Ich hoffe, Sie hatten eine schöne Zeit und konnten den Aufenthalt genießen. 


Gerne hätte ich diesen Termin persönlich wahrgenommen und die Friedensbotschaft der Städte Münster und Osnabrück offiziell übergeben. Leider war ich jedoch aufgrund zwingender dienstlicher Verpflichtungen verhindert. Daher ist die Entscheidung gefallen, dass Frau Dr. Hanke als zuständige Beigeordnete, die nach der Gemeindeordnung den Oberbürgermeister in ihrem Geschäftsbereich vertritt, als offizielle Vertreterin der Stadt Münster diese Aufgabe übernimmt.

Zu den Kosten: 

Wie Sie wissen, ist die Reise der Vertreter des Vereins Münster-Marathon/der Friedensinitiative als Gruppenreise über ein Reiseunternehmen geplant worden. Damit Anreise/Unterkunft etc. "gleich geregelt" sind, hat Frau Dr. Hanke an dieser gemeinschaftlich organisierten Reise teilgenommen. Da nach den Vorgaben des Reisekostenrechtes nur die für das Dienstgeschäft unmittelbar notwendigen Aufwendungen getragen werden, werden nur die Kosten übernommen, die durch das Dienstgeschäft entstanden wären. Dies sind die Flugkosten und die Kosten für zwei Übernachtungen.

Also sind aus den Gesamtkosten der Reise durch das organisierende Reiseunternehmen die Kosten für den Flug und die Kosten für die beiden Übernachtungen herausgerechnet worden. Diese hat die Stadt Münster dann als notwendige Kosten für die Dienstreise übernommen. Die übrigen Kosten trägt Frau Dr. Hanke selbst.

Nach Auskunft des Reiseveranstalters, über den auch Sie Ihren Aufenthalt gebucht haben, war es der Stadt Münster nicht möglich, für die Reise von Frau Dr. Hanke die gleichen Rabatte in Anspruch zu nehmen, die Sie bekommen haben. Deshalb war die Reise teurer – auch der private Teil, der von Frau Dr. Hanke natürlich komplett selber bezahlt wurde.

Besonders erwähnen möchte ich noch, dass Frau Dr. Hanke sich erst deutlich nach der Genehmigung der Dienstreise entschlossen hat, am New York-Marathon teilzunehmen. Hierfür hat sie entsprechend Urlaub genommen und die Gebühren selbst gezahlt. Nach dem Dienstreiserecht des Landes NRW ist dies nicht zu beanstanden, da eine Dienstreise durchaus mit privaten Terminen verbunden werden kann. Für diese muss natürlich Urlaub genommen und die Kosten müssen selbst getragen werden. Das ist in diesem Fall geschehen.

Mit freundlichen Grüßen