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Beantwortet
Autor Elfriede Fischer am 21. September 2010
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Freizeit und Sport

Freilaufende Hunde im Nordpark

Sehr geehrter Herr Lewe,

ich ging heute im Nordpark spazieren und erfreute mich an spielenden, herumrennenden Kindern.
Zu meiner Beunruhigung sah ich immer wieder Hundehalter mit freilaufenden großen Hunden auch dort spazierengehen.
Die rumtollenden Kinder stellen einen Reiz für Hunde dar, was auch die Beißstatistiken belegen.
Ein von mir angesprochender Halter kommentierte, dass er seine drei Hunde nun wegen der unbegründeten Ängste einer älteren Dame anleine, das Gelände sei für Hunde freigegeben.
Meine Frage:
Warum ist nicht eindeutig gekennzeichnet auf welchen Flächen die Hunde frei laufen dürfen ? Auf dem anderen Gelände sollte Anleinpflicht sein, damit die Kinder frei laufen können. Warum gibt es keine dementsprechenden Schilder? Z.Zt. ist die Situation, dass fast überall - bis auf dem Spielplatz- die Hunde frei laufen und die Kinder sich in Gefahr befinden.
Ich bin Hundebesitzerin, aber auch Kinderschützerin.

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Antwort
von Markus Lewe am 27. Oktober 2010
Markus Lewe

Sehr geehrte Frau Fischer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann als Vater von fünf Kindern selber sehr gut nachvollziehen, dass der Anblick von spielenden Kindern und freilaufenden Hunden in gewissen Situationen durchaus ein mulmiges Gefühl auslösen kann. Daran gibt es nichts zu rütteln. Gerade deshalb ist ja auch der Umgang mit Hunden in der Stadt durch das Ordnungsamt und das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen sehr genau geregelt.

Danach gilt ein generelles Hundeverbot für Kinderspielplätze, in Sandkästen, auf Schulhöfen und Sportanlagen, in Schwimmbädern und auf den Wochenmärkten. An der Leine müssen Hunde geführt werden:

• in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
• in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
• auf Friedhöfen
• bei öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
• in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
• im Wald abseits von Wegen

Für große Hunde, d.h. Tiere, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, müssen innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen immer angeleint werden. Besondere Regelungen gibt es außerdem für bestimmte Hunderassen wie Pitbull Terrier, Bullterrier oder Rottweiler.

Da der Wienburg- bzw. Nordpark nicht zu allen Seiten bebaut und umfriedet ist, dürfen Hunde hier – genauso wie im Bereich westlicher Aasee und an den Kanalufern – ohne Leine laufen. Das gilt – abgesehen vom Spielplatz – für das gesamte Areal des Parks.

Die Regeln zum Führen von Hunden werden über das Internet und in einem Merkblatt, das jede Hunderhalterin und jeder Hundehalter bei der Anmeldung des Hundes erhält, klar kommuniziert - eine spezielle Kennzeichnung bzw. Beschilderung der Freilaufflächen ist aus Sicht der Stadtverwaltung daher nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen