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Beantwortet
Autor M. Meyer-Wegener am 29. September 2011
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Mobilität und Verkehr

Ungemessene Kontrollen der Parkverbotszone vor Kindertageseinrichtung St. Gottfried

Sehr geehrter Herr Lewe,

die Elternschaft der Kindertageseinrichtung St. Gottfried, Düesbergweg 141 in 48153 Münster ist sehr empört über die ungemessenen Kontrollen der Parkverbotszone vor der Kindertageseinrichtung durch das Ordnungsamt Münster.

Vor der Kindertageseinrichtung wurde seinerzeit eine Parkverbotszone eingerichtet, die es den Eltern der Kinder ermöglichen sollte, ihre Kinder morgens und nachmittags sicher in den Kindergarten zu geleiten.

Seit einiger Zeit wird diese Nutzung der Parkverbotszone zum Be- und Entladen wiederholt von Beschäftigten des Ordnungsamts Münster in Frage gestellt. Mehrfach wurden in letzter Zeit Mütter und Väter mit Strafzetteln für widerrechtliches Parken - durch Überschreitung der Be- und Entladezeit - belegt.

Einen Höhepunkt erfuhr das Verhalten des Ordnungsamtes als nach eingehender Diskussion mit dem Beschäftigten des Ordnungsamts Münster zwar kein Strafzettel für das mutmaßlich widerrechtliche Parken ausgestellt wurde, aber sich das Ordnungsamt es nicht nehmen ließ, eine fällige TÜV-Untersuchung dieses Eltern-PKW nachträglich durch postalische Anforderung eines Verwarngeldes zu sanktionieren, anstatt vor Ort auf die abgelaufene Frist hinzuweisen.

Auch bei größtem Verständnis für den bestehenden Druck zur Erzielung von Einnahmen: Was soll das?
Eine polizeiliche Kontrolle hätte in der Regel aus einer mündlichen Erinnerung und Aufforderungen zur umgehenden TÜV-Vorführung des PKW bestanden.
Der Gedankengang des Ordnungsamtes war wohl vielmehr: "Wenn ich schon keinen Strafzettel für widerrechtliches Parken ausstellen kann, suche ich mir eben eine andere Einnahmemöglichkeit."

Mir ist nicht klar, wer die Weisung zu den extensiven Kontrollen des ruhenden Verkehrs in dieser Art und Weise vor unserer Kindertageseinrichtung erteilt hat. Diese Form der Kontrolle ist aber vor dem Hintergrund der oben dargestellten Nutzungsweise des Seitenstreifens unangemessen und im höchsten Maße unredlich.

Ich vermisse in diesem Zusammmenhang die erforderliche Bürgernähe und insbesondere die proklamierte Familienfreundlichkeit der Stadt Münster. Ich hätte mir mehr Verständnis für Mütter und Väter gewünscht, die unter erheblichen Zeitdruck ihre Kinder in den Kindergarten bringen und abholen müssen und dabei kaum in der Lage sind, das fachgerechte "Be- und Entladen" ihres PKW im Sinne der StVO sicherzustellen. Der Einsatz von Stoppuhren sollte sich m.E. auf sportliche Aktivitäten beschränken und nicht zur monetären Schröpfung von Eltern dienen!

Da ich diese Vorgehensweise des Ordnungsamtes nicht nachvollziehen kann, hoffe ich auf Ihre klärende Stellungsnahme und ggf. auf eine angemessene Intervention Ihrerseits.

Mit freundlichem Gruß

+7

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Antwort
von Markus Lewe am 15. November 2011
Markus Lewe

Sehr geehrter Herr Meyer-Wegener,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie bereits erwähnt haben, wurde im Bereich der Kindertagesstätte (KiTa) St. Gottfried vor einiger Zeit der Seitenstreifen mit einem eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen 286 StVO) und der zeitlichen Befristung „Montag – Freitag von 7 – 14 Uhr“ ausgewiesen. Diese Beschilderung wurde zugunsten der KiTa vorgenommen: Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto in die Betreuung bringen oder von dort wieder abholen, soll so ein kurzzeitiges Parken ermöglicht werden.

Wie Sie wahrscheinlich auch aus eigener Erfahrung wissen, ist die Parksituation im Umfeld des Clemenshospitals und des Altenheimes schwierig – unsere Experten hier in der Verwaltung sprechen in diesem Zusammenhang von einem erheblichen Parkdruck. Die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten des Ordnungsamtes findet statt, damit Langzeitparker in dem gekennzeichneten Bereich vor der KiTa möglichst nicht parken. Da der Umfang der Ahndungsmöglichkeiten bei Parksündern stark durch das verbindliche Bundesrecht geprägt ist und die Stadt Münster an dieser Stelle insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten muss, befinden sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier regelmäßig in einer Zwickmühle. Denn sie können die Eltern der KiTa bei einem Verstoß gegen die Regelungen in Sachen Parken nicht anders behandeln als andere Verkehrsteilnehmer.

Um die von Ihnen geschilderten Unstimmigkeiten auszuräumen und um die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer Parkraumüberwachung offen zu besprechen, bietet es sich an, dass die Beteiligten sich im Rahmen eines Ortstermins treffen. Um einen möglichst großen Konsens zu erzielen, sollten an diesem Termin auch der Elternrat und die Leitung der KiTa St. Gottfried teilnehmen. 


Wenn Sie dieses Gesprächsangebot nutzen möchten, möchte ich Sie bitten, mit Hubert Kompfe vom Ordnungsamt Kontakt aufzunehmen. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 02 51/4 92-32 84.

Mit freundlichen Grüßen