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Beantwortet
Autor D. Wallenhorst am 24. Mai 2012
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Mobilität und Verkehr

Durchfahrtsverbot für LKW und Tempo 30

Sehr geehrter Herr Lewe,

ich bin Anwohnerin der Straße Gartenbreie im Stadtteil Gievenbeck.

Neben vielen Familien mit kleinen Kindern befindet sich auch ein Alten- und Seniorenheim sowie ein betreutes Wohnen an dieser Straße, an der Tempo 50 erlaubt ist. Eine schlecht einsichtbare Kurve, sowie die häufig schnelle Fahrgeschwindigkeit vieler PKW- und LKW-Führer birgen ein erhöhtes Verletzungsrisiko besonders für den oben genannten Personenkreis. Gerade in der Kurve kommt es häufiger zu kritischen Situation. LKW-Fahrer haben schon bei Gegenverkehr häufig Rangierprobleme und übersehen aufgrund der Lage schnell Radfahrer, Fußgänger und Kinder.

Hinzu kommt das viele PKW-Fahrer diese Straße und somit auch dieses Wohnviertel als Durchfahrt zu diversen Einkaufsmöglichkeiten (Marktkauf, DM, Family, Kleider- u. Schuhgeschäfte, Bäckerei, etc.) nutzen, obwohl der Parkplatz in erster Linie über eine weitere eigens dafür angelegte Einfahrt mit Ampel an der Roxeler Straße gut zu erreichen ist.

Das extrem erhöhte Verkehrsaufkommen in dieser recht neuen Siedlung führt desweiteren zu einer erhöhten Lärmbelästigung, sodass besonders an Werktagen vormittags das Sitzen auf dem Balkon oder im Garten kaum möglich ist.

Daher ist meine Frage, ob die Straße Gartenbreie wenigstens in eine Tempo 30 Zone geändert werden kann und ob es ein LKW-Durchfahrtsverbot geben könnte. Eine reine Anliegerstraße wäre das Optmalste.

Ich würde mich sehr freuen wenn sie mein Anliegen prüfen und bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
D. Wallenhorst

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Antwort
von Markus Lewe am 19. Juni 2012
Markus Lewe

Sehr geehrte Frau Wallenhorst,

wie ich Ihnen in meiner vorläufigen Antwort bereits angekündigt habe, hat die Straßenverkehrsbehörde im städtischen Ordnungsamt den von Ihnen geschilderten Sachverhalt intensiv geprüft. Das ist selbstverständlich nicht von heute auf morgen möglich – ich bedanke mich deshalb zunächst für Ihre Geduld und kann Ihnen nach Auskunft des Ordnungsamtes Folgendes mitteilen:

Die Straße Gartenbreie ist bereits als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Außerdem ist im Verlauf der Straße eine sogenannte Aufpflasterung, sprich eine Bodenschwelle, eingefügt worden, die für eine zusätzliche Verkehrsberuhigung und für die Sicherung des Fußgänger- und Radfahrerquerverkehrs sorgt.

Um weitere Aussagen zur aktuellen Verkehrssituation treffen zu können, wurde im Zeitraum vom 13. bis 19. Juni 2012 ein Seitenradarmessgerät in der Straße aufgestellt. Mit diesem lassen sich die Geschwindigkeiten von Fahrzeugen aller Art ganztags messen und dokumentieren. Das Ergebnis war eindeutig: Im gesamten Messzeitraum lagen die dort gemessenen durchschnittlichen Geschwindigkeiten deutlich unter 30 Stundenkilometern. 85 % aller Fahrzeuge in Fahrtrichtung Kreisverkehr waren nicht schneller als 25 Stundenkilometer unterwegs, in Fahrtrichtung Sackgasse aus Richtung des Kreisverkehres nicht schneller als 26 Stundenkilometer. Mit diesem Resultat liegen wir weit unter den durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeiten in anderen Tempo-30-Zonen.
Neben der Messung der Geschwindigkeiten haben die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Polizei eine Stellungnahme zur Verkehrsunfalllage angefordert. Diese ist unauffällig – in den letzten zwei Jahren wurden lediglich Parkrempler verzeichnet.

Es zeigt sich also, dass es mit der Geschwindigkeitsregelung, der Bodenschwelle sowie dem sonstigen Ausbau der Straße möglich ist, die Fahrgeschwindigkeit in der Gartenbreie deutlich zu reduzieren und so auch durch erhöhte Geschwindigkeit verursachte Verkehrsunfälle wirksam zu vermeiden.

Das von Ihnen vorgeschlagene LKW-Durchfahrtsverbot lässt sich allein deswegen nicht umsetzen, weil von der Gartenbreie Laderampen zu verschiedenen anliegenden Unternehmen führen. Und auch wenn Ihre Idee, den Bereich als Anliegerstraße auszuweisen, angesichts der bestehenden Verkehrssituation durchaus verständlich und nachvollziehbar ist, zeigen doch die Erfahrungen, dass eine solche Regelung nur wenige Fahrzeugführer davon abhält, in den Bereich einzufahren. Das liegt auch daran, dass der Anliegerbegriff straßenverkehrsrechtlich gar nicht klar definiert ist und von der Rechtssprechung weit gefasst wird. Eine Kontrolle ist nur eingeschränkt und mit großem Aufwand möglich. Dem Verkehrszeichen „Anliegerstraße“ kommt in der Praxis eher eine Appellfunktion zu – darüber hinaus würden auch die Geschäftskunden der ansässigen Unternehmen unter die Anlieger fallen.

Dieser Gesamthintergrund war auch die Basis für die Entscheidung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen. Dieses Fachgremium besteht aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Polizei, der Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Münster, der Feuerwehr, des Tiefbauamtes, der Verkehrsplanung und der Straßenverkehrsbehörde – kurz: allen, die für einen reibungslosen und vor allem sicheren Verkehrsfluss auf Münsters Straßen sorgen. Bei ihrem letzten Zusammentreffen im Juni habe die Beteiligten die verkehrliche Situation in der Gartenbreie als ausreichend sicher eingestuft und keine weiteren verkehrssichernden Maßnahmen empfohlen.

Bei Rückfragen steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde, Burkhard Pivl, (Tel. 4 92-32 92) gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen