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Beantwortet
Autor Helmut Gausepohl am 20. August 2012
5341 Leser · 17 Stimmen (-7 / +10)

Politik und Verwaltung

Hindenburgplatz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

warum verplempern wir für diesen quartiären Unfug 140.000 Euro Steuergelder? Die "Nacht-und Nebelaktion" mit der Umbenennung war völlig überflüssig! Hindenburg hat Hitler verachtet, daran besteht kein Zweifel, doch es war die normative Kraft des Faktischen, dass er ihn zum Kanzler ernennen mußte. Und die Person Hindenburg muß man schon im Kontext der Zeit sehen, auch der große Freiheitsheld George Washington nannte mehr als 100 Sklaven sein Eigentum.
Aber wenn Sie schon mal dabei sind: Der Landois-Platz im Zoo muß umbenannt werden - schließlich wurden von Professor Landois Völkerschauen veranstaltet, ein im heutigen Denken absolut verwerfliches Tun, aber eben nicht im Kontext der Zeit. Da war das absolut üblich. Also, in diesem Sinne, danke, dass Sie 140.000 Euro Steuergelder verplempern, die wir sinnvoller einsetzen könnten!

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Antwort
von Markus Lewe am 25. September 2012
Markus Lewe

Sehr geehrter Herr Gausepohl,

bereits im Jahr 2008 hatte die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster einen Antrag auf Umbenennung des Hindenburgplatzes in Neuplatz eingebracht. Da im gleichen Zeitraum einige Anträge auf die Umbenennung von (sogenannten bezirksbezogenen) Straßen und Wegen in den zuständigen Bezirks- vertretungen gestellt worden waren, hatte mein Amtsvorgänger in Absprache mit dem Ältestenrat der Stadt Münster und den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern die Einrichtung einer Fachkommission vorgeschlagen. Diese Fachkommission hat mehrfach getagt und hatte für den Hindenburgplatz letztlich eine Umbenennung empfohlen.

Der Rat der Stadt Münster beschloss in seiner Sitzung am 21.03.2012 mit großer Mehrheit, dieser Empfehlung zu folgen und den ehemaligen Hinden- burgplatz zukünftig Schlossplatz zu nennen. Gegen diesen Ratsbeschluss hatten sich Initiatoren mit einem Bürgerbegehren gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gewandt. Nachdem die Prüfung durch die Verwaltung die Zulässigkeit des Bürger- begehens ergeben hatte, hatte der Rat die Möglichkeit, dem Bürgerbegehren stattzugeben oder aber an seinem Beschluss festzuhalten.

In seiner Sitzung am 27.06.2012 sprach sich der Rat der Stadt Münster mit erneut großer Mehrheit für die Beibehaltung des Namens Schlossplatz aus. Damit ergab sich nach der Gemeindeordnung automatisch die Notwendigkeit, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Dieser Bürgerentscheid hat am 16.09.2012 stattgefunden. Darin haben sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster mit eindeutiger Mehrheit für die Beibehaltung des Namens Schlossplatz ausgesprochen.

Abschließend möchte ich anmerken, dass der Gesetzgeber in der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ausdrücklich die Möglichkeiten des Bürgerbegehrens und dann gegebenenfalls auch des Bürgerentscheides, eröffnet hat. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide hat es in Münster mehrere gegeben, beispielsweise den Bürgerentscheid über den Bau einer Musikhalle oder vor einigen Jahren auch zur Teilprivatisierung der Stadtwerke Münster GmbH. Insgesamt gibt es in NRW in jedem Jahr mehrere Bürgerbegehren/Bürgerentscheide.

Mit freundlichen Grüßen