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Beantwortet
Autor christof Waldow am 22. November 2012
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Mobilität und Verkehr

Verkehrskollaps Diepenbrockstr.

Sehr geehrter Herr Lewe,

in der Diepenbrockstr. kommt der Verkehr zu erliegen, Anwohner haben wegen der zuviel erteilten Baugenehmigungen nur unzureichende Parkmöglichkeiten. Wird ein Pkw in einer Parkverbotszonen geparkt und behindert niemanden, wird dennoch vom Ordnungsamt ein ticket ausgestellt. Wieso werden hier keine Absprachen zwischen Bauordnungsamt und Ordnungsamt getroffen die das ganze etwas lockert oder den Anwohnern vergüstigtes Parken im Parkhaus am Bremerplatz ermöglicht? Es müssen hier lösungen geschafft werden. Laut Aussage des Bauordnungsamt sollen Mitarbeiter angehalten sein soviel Baugenehmigungen wie möglich zu erteilen . MfG Waldow

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Antwort
von Markus Lewe am 12. Dezember 2012
Markus Lewe

Sehr geehrter Herr Waldow,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat ist es so, dass es mehrere Baustellen im Bereich Zumsandestraße, Diepenbrockstraße und Sauerländer Weg gab und gibt. In einem Viertel, in dem der Parkdruck ohnehin schon recht hoch ist, bleibt es dann leider nicht aus, dass sich dieser weiter verstärkt. Dessen sind sich auch die zuständigen Ämter bewusst – von einem Verkehrskollaps kann aber nicht die Rede sein.

Grundsätzlich ist es so, dass Investoren bei großen Bauvorhaben verpflichtet werden, Ersatzparkplätze zur Verfügung zu stellen. In dem von Ihnen ange- sprochenen Bereich finden sich aktuell aber nur Baustellen von geringerem Ausmaß. Alternative Parkmöglichkeiten kann die Stadt ansonsten nicht zur Verfügung stellen. Den Anwohnern bleibt für die Bauzeiten leider nichts anderes übrig, als in die benachbarten Straßen im Viertel auszuweichen.
Die städtische Verkehrsüberwachung nimmt selbstverständlich auf die be- sondere Verkehrssituation in dem Stadtviertel Rücksicht. Abgeschleppt wird zum Beispiel nur dann, wenn die Straßen durch Falschparker verstopft sind und damit auch die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen und Müllabfuhr gefährdet ist.

Deutlich widersprechen möchte ich der Äußerung, dass die Mitarbeitenden im Bauordnungsamt dazu angehalten werden, so viele Baugenehmigungen wie möglich zu erteilen. Das ist schlichtweg nicht korrekt. Die Anzahl der im Amt erteilten Baugenehmigungen ist ausschließlich von der Anzahl der einge- gangenen genehmigungsfähigen Bauanträge abhängig. Ist ein solcher Antrag genehmigungsfähig, hat die Bauherrin oder der Bauherr einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung.
Für Bauvorhaben an der Diepenbrockstraße wurden in den letzten fünf Jahren (2007 bis 2011) keine Baugenehmigungen erteilt. Baurechtlich genehmigt wurde vor ein paar Monaten lediglich der Abbruch und Neubau eines Mehr- familienhauses. Bei einer derartigen Baumaßnahme in einer solch dicht bebauten innerstädtischen Lage sind dann zeitweise auftretende Verkehrs- beeinträchtigungen leider unvermeidbar.

Mit freundlichen Grüßen