Das Projekt direktzu® Markus Lewe ist abgeschlossen; auf dieser Seite sind die direktzu®-Antworten dokumentiert. Sie erreichen OB Lewe weiterhin per E-Mail. Alternativ zu direktzu® hat die Stadt Münster verschiedene Online-Kommunikations- kanäle und E-Government-Dienste aufgebaut.

Beantwortet
Autor Nora Neuhaus am 18. März 2011
6429 Leser · 9 Stimmen (-1 / +8)

Mobilität und Verkehr

Gefährliche Hindernisse auf Radwegen

Sehr geehrter Herr Lewe,

immer wieder werden auf Radwegen an den Hauptstraßen für kürzere oder längere Zeiträume mobile Verkehrszeichen für den Kraftfahrzeugverkehr aufgestellt. Zum Beispiel Halteverbotsschilder, mit denen Autofahrer auf Umzüge oder Großtransporte oder geplante Baustellen hingewiesen werden. Solche Barrieren engen den ohnehin knappen Raum auf den Radwegen ein. Sie sind gefährlich.

Warum werden die Schilder nicht am Straßenrand aufgestellt, in dem Verkehrsraum, für den sie gedacht sind?

Ist es Zufall, dass ich mich nicht an mobile Verkehrsschilder für den Radverkehr erinnern kann, die nicht auf dem Radweg, sondern auf der Straße aufgestellt wurden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Nora Neuhaus

+7

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Markus Lewe am 11. Mai 2011
Markus Lewe

Sehr geehrte Frau Neuhaus,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mobile Verkehrszeichen werden immer dann eingesetzt, wenn verkehrsrechtliche Regelungen nur für einen kurzen Zeitraum gelten. Das ist insbesondere bei Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, bei Umzügen oder auch bei Einrichtung von Sondernutzungsflächen in Bezug auf Hochbaustellen der Fall – unabhängig davon, ob es sich um eine kleine oder größere Maßnahme handelt.

Die Verkehrszeichen werden nach den Grundsätzen der Straßenverkehrsordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und speziellen Regelwerken aufgestellt. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Richtlinie zu Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Keine der dort zu findenden Regelungen erlaubt, Verkehrszeichen auf benutzungspflichtigen Radwegen aufzustellen.

Müssen einzelne Verkehrszeichen auf Fahrbahnen aufgestellt werden, müssen diese besonders gekennzeichnet und – zum Beispiel durch Leitbaken – abgesichert werden. Da das immer auch mit besonderen Gefahren verbunden ist, wird diese Variante nur selten genutzt. In den meisten Fällen werden die Verkehrszeichen auf den Nebenanlagen aufgestellt, das heißt auf den Grünstreifen, den Sicherheitsstreifen oder aber auch auf Gehwegen. Wenn Radwege verlegt werden müssen, müssen die entsprechenden Hinweisschilder in Fahrtrichtung rechts neben diesen aufgestellt werden. Auch hier werden die Verkehrszeichen auf den Gehwegen oder rechts daneben platziert. In keinem Fall dürfen die Verkehrszeichen – so wie von Ihnen beschrieben – auf benutzungspflichtigen Radwegen stehen. In Ausnahmefällen sind sie nur dann dort zu finden, wenn die Fahrradspur an gleicher Stelle aufgehoben oder beendet wird.

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass mobile Verkehrszeichen verstellt, umgeworfen oder entwendet werden. Deshalb legen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung besonderen Wert auf die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Beschilderung. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist zunächst der örtliche Bauleiter oder eine beauftragte Verkehrssicherungsfirma verantwortlich. Die Bauleiter arbeiten eng mit den Straßenmeistern des Straßenbaulastträgers sowie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde zusammen.

Trotz guter Zusammenarbeit der Akteure und regelmäßigen Kontrollen können wir aber nicht ausschließen, dass die eine oder andere Beschilderung zeitweise nicht den Anforderungen entspricht. Da mir als leidenschaftlicher Radfahrer die gefahrlose Fahrt auf Münsters Radwegen selbstverständlich ebenfalls ein großes Anliegen ist, möchte ich Sie bitten, falsch platzierte Verkehrszeichen direkt beim Tiefbauamt als Straßenbaulastträger oder bei der Straßenverkehrsbehörde zu melden. Als Ansprechpartner stehen Ihnen unter anderem Werner Bücker (Tel. 02 51/4 92-66 83) und Horst Brinkmann (Tel. 02 51/4 92-66 84) beim Tiefbauamt und Udo Seegers (Tel. 02 51/ 4 92-32 85) bei der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung. Vielen Dank für Ihren Einsatz.

Mit freundlichen Grüßen