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Beantwortet
Autor Michael Wächter am 27. April 2012
5031 Leser · 6 Stimmen (-1 / +5)

Mobilität und Verkehr

Halteerlaubnis Kindergarten: 180 Sekunden für 3 Kleinkinder plus Buggy?

Bitte weiterleiten an Herrn OB Lewe persönlich

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe,

Ich hätte eine Frage an Sie: bitte erlären Sie uns und den Eltern vom Gottfried-Kindergarten, wie morgens und mittags von der Haltebucht vor dem Kindergarten ein Be- und Entladen von drei oft auch müden oder quengeligen Kleinkindern (Alter: 5, 3 und 1,5) mit Kinderwagen/Buggy (für die Kleine) und Kindergartentaschen innerhalb der rechtlich erlaubten drei Minuten Haltezeit möglich sein soll (180 Sekunden), wenn der Kinderwagen aufgebaut, die Kinder in den Kindergarten gebracht, dort des Mantels entledigt, verabschiedet und wieder eingestiegen werden soll (wobei die Kleine wieder mitgenommen und ihr Kinderwagen wieder im Kofferraum verstaut werden muss).
(Sollte ein Mitarbeiter Ihrer Stadtverwaltung oder des Ordnungsamtes das mit unseren 3 Kindern und unserem Auto in nur 180 Sekunden schaffen, würden wir ihm glatt einige -zig Euro Rekordhalter-Prämie auszahlen...)

Am 20.4. hatten Ihre Ordnungsamtsvertreter gegenüber Frau Gerhadus und den Elternvertetern hierzu nämlich keine Antwort - 180 Sekunden reichen gerade dazu, dass meine Frau aus dem, Auto aussteigt und die drei Kleinkinder ebenso dazu bewegt (während Bewohner des benachbarten Altenheims sie u. U. schon anschimpfen, sie würden die Polizei anrufen, da dort Halteverbot sei!)!

Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen, ins Besondere dann, wenn Sie den Müttern eine Halteerlaubnis von etwa 10 bis 15 statt nur 3 Minuten geben könnten.
Wir sind darauf angewiesen, die Kinder per PKW zu bringen, da wir außerhalb Kinderfußreichweite vom Kindergarten wohnen!
Bitte ändern Sie diese rechtlich vielleicht zwar zulässige, aber praktisch-entladetechnisch UNMÖGLICHE, kinderfeindliche Situation!

Mit freundl. Grüßen, Ihre Familie Wächter

(PS: Und noch eine 2. Frage: Unser ältester Sohn ist mein 4. Kind, unsere Kleine mein 6. Kind. Stimmt es, dass Sie als OB (so schrieb es mir zumindest das Bundespräsidialamt) eine Ehrenpatenschaft für das 4. , 5. oder 6. Kind übernehmen? Wenn Sie z. B. im Rahmen einer solchen Patenschaft etwas für uns als kinderreiche Großfamilie tun könnten, z. B. zumindest in o. g. Sache, so würden wir uns freuen!)

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Antwort
von Markus Lewe am 24. Mai 2012
Markus Lewe

Liebe Familie Wächter,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Dass Münster eine kinderfreundliche Stadt ist und von den Bürgerinnen und Bürgern auch so wahrgenommen wird, ist mir als Vater von fünf Kindern ein besonderes Anliegen. Das gilt auch für den Bereich Parken – selbstverständlich ist es auch der Stadtverwaltung bewusst, dass drei Minuten für das Wegbringen der Kinder knapp bemessen sind.
In dem Bereich des eingeschränkten Haltverbots am Düesbergweg vor dem Kindergarten St. Gottfried gilt deshalb ein sogenannter Überwachungszeitraum von 10 Minuten. Das heißt konkret: Kontrolliert eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes das vor dem Kindergarten geparkte Auto, wartet sie bzw. er erst 10 Minuten ab. Nur wenn in diesem Zeitraum keine „Ladetätigkeit“ festgestellt wird, bekommt der Fahrzeughalter eine Verwarnung. So sollten alle Mütter und Väter ihren Nachwuchs in Ruhe in den Kindergarten begleiten und dort in die Obhut der Erzieherinnen und Erzieher geben können.
Eine weitere Ausdehnung dieses Zeitraumes kommt deshalb nicht in Betracht, weil wir die Möglichkeit des nahen Parkens selbstverständlich auch allen anderen Eltern und weiteren Begleitpersonen zugestehen möchten. Ist es also absehbar, dass sich ein Besuch im Kindergarten – zum Beispiel durch ein längeres Gespräch mit den Erziehern – in die Länge zieht, müssen sich die betroffenen Eltern wohl oder übel einen Parkplatz in der Umgebung suchen.
Bezüglich der Ehrenpatenschaften sind Sie ganz richtig informiert: Ab dem vierten Kind übernehme ich – sofern gewünscht – in münsterschen Familien die Patenschaft. Dieses „Amt“ macht mir große Freude. Die Patenschaften werden vom Amt des Rates und des Oberbürgermeisters koordiniert – die zuständige Kollegin hat bereits Kontakt mit Ihnen aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen