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Beantwortet
Autor Beate Maas am 18. Januar 2012
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Sonstiges

Neonazi-Kundgebung

In der Region machen Neonazis immer häufiger mobil. Nach Kundgebungen in Hamm im vergangenen Oktober und Bielefeld an Heiligabend 2011 wollen Rechtsradikale am 3. März in Münster aufmarschieren. Kirchliche und politische Initiativen bereiten sich auf Gegendemonstrationen vor.

Wie Münsters Polizeisprecher Jan Schabacker der „Glocke“ am Dienstag mitteilte, hat ein einschlägig bekanntes Mitgied aus der rechten Szene die Kundgebung angemeldet. Die Genehmigung steht zwar noch aus, doch nach aller Erfahrung wird sich der Aufmarsch der Rechten juristisch kaum verhindern lassen.

Schabacker bestätigte, dass der Polizei zwei Anmeldungen für Gegenkundgebungen vorliegen. Eindeutig Flagge gegen Rechts zeigen wollen demnach die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten“ und das „Aktionsbündnis gegen den Krieg“.

Sturm geht davon aus, dass am. 3. März zwischen 200 und 300 Neonazis an der Kundgebung in Münster teilnehmen werden. Der Mitarbeiter der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus beschreibt die rechten Gruppierungen als militante Neonazis, die wenig mit dem Parteienspektrum zu tun haben und sich bewusst auch von der NPD abgrenzen. Sturm: „Die vertreten knallharte nationalistische, völkische und rassistische Positionen und verquicken das mit einer wirkungsmächtigen Kritik an der Globalisierung, am Euro und am Islam.“

Im Internet offen zur Schau gestellte Slogans wie „Demokratie bringt uns den Volkstod“ zeugen von einer klaren demokratiefeindlichen Einstellung der „Nationalen Sozialisten Münster“. Nach deren Verständnis zersetzt die Demokratie die angebliche „Volksgemeinschaft“. Um ihre politischen Ziele durchzusetzen, schrecken die Neonazis nach eigenem Bekunden vor Gewalt nicht zurück.

Sicherlich kann nichts gegen die Demo unternommen werden, was ich persönlich nicht verstehe (das ist mir bei bisherigen Neonazi-Demos aufgefallen), warum greift die Polizei nicht sofort bei diesen Demos ein, wenn die Nazis eindeutig Hetzparolen grölen, faschistische Symbole öffentlich tragen bzw. zur Schau tragen und weiter ungesetzliche Handlungen begehen?

Das wäre doch ein guter Grund solche Menschen sofort zur Verantwortung zu ziehen? Ich habe oft solche Symbole gesehen oder Parolen gehört - nur die Polizei griff nie ein?

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Antwort
von Markus Lewe am 29. Februar 2012
Markus Lewe

Sehr geehrte Frau Maas,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sind ganz richtig informiert: Am 3. März ist in Münster ein Aufmarsch von Rechtsextremisten und Nationalsozialisten geplant. 
Im Grundgesetz, genauer gesagt in Artikel 8, ist das Recht aller Deutschen, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, als Bürgerrecht verankert. Diese Regelung beinhaltet, dass sich Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich ohne staatliche Kontrollen oder Maßregelungen zusammenfinden dürfen – es bedarf dafür auch keiner Genehmigung. Personen, die solche Veranstaltungen anmelden, erhalten deshalb von der zuständigen Stelle – in Nordrhein-Westfalen sind das die Polizeibehörden – auch keinen Genehmigungsbescheid, sondern eine Anmeldebestätigung.

Die Gesetze zur Versammlungsfreiheit gelten für alle – und somit eben auch für Anhänger der rechtsextremen Szene. Auch das Grundrecht der Meinungsfreiheit muss ihnen solange gewährt werden, wie sie die Strafgesetze und sonstigen gesetzlichen Maßgaben beachten. 
Ich kann gut nachvollziehen, dass dieser Umstand bei Veranstaltungen wie der am 3. März manchmal nur schwer zu begreifen ist. Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört aber ganz klar zu den unentbehrlichen Elementen unseres demokratischen Gemeinwesens. Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind die staatlichen Behörden angehalten, sich gegenüber Demonstrationen versammlungsfreundlich, aber strikt neutral zu verhalten.

Die Polizei ist an diese Rechte und Gesetze gebunden. Nicht alles, was Sie und ich und wahrscheinlich auch die meisten anderen Menschen als unerträglich empfinden, ist auch strafrechtlich relevant. Die Versammlung der Rechtsextremisten am 3. März wird von der Polizei begleitet. Sie können sich sicher sein, dass die Polizei sofort eingreifen wird, sobald der Verdacht einer Straftat besteht.

Der Rat der Stadt Münster hat in seiner letzten Sitzung übrigens einstimmig eine Resolution verabschiedet, mit der er zum Protest gegen den Aufmarsch im März aufruft: 


http://www.muenster.de/stadt/pdf/aufruf-resolution.pdf

Denn wir möchten alle, dass Münster als Stadt des Westfälischen Friedens auch eine Stadt des Friedens und der Toleranz bleibt.

Mit freundlichen Grüßen