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Beantwortet
Autor Werner Koch am 14. Oktober 2011
9805 Leser · 7 Stimmen (-1 / +6)

Bildung und Kultur

Prinzipalmarkt soll Weltkulturerbe werden!

Sehr geehrter Herr OB Lewe,

ich freue mich wahnsinnig über die erneute Bewerbung unserer Stadt Münster um den Prinzipalmarkt zum Weltkulturerbe zu machen. Ich hoffe diesmal klappt es!

Doch können Sie mir verraten, wie das Auswahlverfahren von statten geht?
Wie lange die Entscheidung auf sich warten lässt?
Welche Verpflichtungen die Stadt mit einem Erfolg haben könnte?

Und ob und welche Kosten für die Stadt damit verbunden sind?

MfG
und viel Glück für die Bewerbung!

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Antwort
von Markus Lewe am 02. November 2011
Markus Lewe

Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es freut mich zu lesen, dass Sie der Bewerbung unserer Stadt mit soviel Vorfreude gegenüberstehen.

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Stadt sich mit dem Prinzipalmarkt an den ersten Schritten eines möglichen Bewerbungsverfahrens um einen Platz auf der Welterbeliste der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) beteiligt. Bei diesem Vorgang handelt es sich um ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Hinter der etwas sperrigen Beschreibung versteckt sich die Vorstufe des Auswahlverfahrens auf Länderebene: Jedes Bundesland kann für die Fortschreibung der deutschen Vorschlagsliste für zukünftige UNESCO-Weltkulturerbestätten zwei Vorschläge einreichen. Die Stadt Münster bekundet für den Prinzipalmarkt für genau diese Einreichung ihr Interesse.

Das weitere Verfahren lässt sich dann in einen nationalen und einen internationalen Bereich unterteilen: Im Anschluss an das Auswahlverfahren auf Länderebene muss sich der Vorschlag des Ministeriums zunächst auch deutschlandweit durchsetzen. Dazu werden die Einreichungen von einer Expertengruppe evaluiert und der Kultusministerkonferenz im Jahre 2013 zur Entscheidung vorgelegt. Erst wenn der Vorschlag auch bei dieser Runde favorisiert wird, wird er als nationaler Vorschlag nominiert. Die Liste der deutschen Vorschläge wird dann in das internationale Auswahlverfahren aufgenommen. Hier entsteht die internationale Vorschlagsliste, die dann im Laufe der Jahre und nach fachlicher Priorisierung abgearbeitet wird, indem die Vorschläge in die Welterbeliste eingetragen werden.

Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist das ein langer Prozess aus Auswahl, Bewertung und Umsetzung, der bis zu 20 Jahre dauern kann. Und auch wenn die Chancen einer Bewerbung rein rechnerisch sehr gering sind: Wir als Stadt Münster halten es dennoch für sinnvoll, uns mit dem Prinzipalmarkt am Bewerbungsverfahren in Nordrhein-Westfalen zu beteiligen. Denn unser Prinzipalmarkt ist ein einzigartiges Dokument des Wiederaufbaus europäischer Städte nach dem 2. Weltkrieg – aus Sicht der Denkmal-Experten erfüllt er die anspruchsvollen Fachkriterien der UNESCO und käme auch deren Interesse an einer stärkeren Präsenz von Bauten des 20. Jahrhunderts in der Welterbeliste nach.

Falls der Prinzipalmarkt tatsächlich Weltkulturerbe werden sollte, verpflichten wir uns als Verantwortliche dazu, dieses Welterbe zu schützen und zu erhalten. Konkret bedeutet das die Einrichtung eines umfangreichen Schutz-, Überwachungs- und Berichtswesens und den dazu erforderlichen Instrumenten und Einrichtungen. Zu planen und festzuhalten ist all dies in einem Managementplan. Dafür könnte Münster an die heute schon bestehenden Satzungen für Denkmalschutz, Erhaltung und Stadtbildpflege und Kooperationen zwischen Stadt und Kaufleuten nahtlos anknüpfen. Insofern wäre der Prinzipalmarkt gerade in dieser Hinsicht gut geeignet.

Die Interessenbekundung beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zieht keine Kosten für die Stadt Münster nach sich. Erst wenn wir es mit unserem Prinzipalmarkt in die weiteren Bewerbungsrunden schaffen würden, müsste für dieses Verfahren – ja nach Dauer und Umfang – mit einem Betrag bis zu mittlerer sechsstelliger Höhe gerechnet werden. Dies ist eine grobe Schätzung, die auf Vergleichszahlen anderer Städte beruht. Genauer kann der Aufwand erst kalkuliert werden, wenn nach der Evaluierung unseres Vorschlags durch internationale Fachleute der notwendige Umfang an Gutachten, Expertisen und sonstigen Bewerbungsunterlagen besser erkennbar wird.

Weitere Informationen zum Verfahren sowie zu den Leitgedanken und Kriterien des UNESCO-Weltkulturerbes finden Sie übrigens in unserem Ratsinformationssystem unter:
http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/vo_2004033649...

Mit freundlichen Grüßen