Das Projekt direktzu® Markus Lewe ist abgeschlossen; auf dieser Seite sind die direktzu®-Antworten dokumentiert. Sie erreichen OB Lewe weiterhin per E-Mail. Alternativ zu direktzu® hat die Stadt Münster verschiedene Online-Kommunikations- kanäle und E-Government-Dienste aufgebaut.

Beantwortet
Autor Konrad Kögler am 24. August 2012
5827 Leser · 42 Stimmen (-8 / +34)

Sonstiges

Rauchverbot für Altkanzler Helmut Schmidt im Rathaus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe,

in wenigen Wochen wird Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt beim Westfälischen Friedenspreis erwartet.

Bekanntlich hält er sich nicht an den Nichtraucherschutz, zuletzt auch in der Sendung "Menschen bei Maischberger". Die zuständigen Behörden in Köln und Hamburg haben deshalb Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen.

Wie in den Medien zu lesen war, hat die Bezirksregierung Münster Ihnen ein Schreiben geschickt, dass der Nichtraucherschutz und das Arbeitsrecht auf jeden Fall einzuhalten sind. Wie die Presse berichtete, scheint sich die Bezirksregierung davon jedoch wieder distanziert zu haben: einzuhalten sei: http://www.stimberg-zeitung.de/nachrichten/region/muenste...

Deshalb meine Frage: Welche Vorkehrungen treffen Sie als Oberbürgermeister der Stadt Münster, damit § 5 der Arbeitsstättenverordnung auch bei der Verleihung des Westfälischen Friedenspreises eingehalten wird?

Wie ist der konkrete Sachstand zwischen der Bezirksregierung und Ihrem Haus in dieser Frage?

Mit freundlichen Grüßen

Konrad Kögler

+26

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Markus Lewe am 11. September 2012
Markus Lewe

Sehr geehrter Herr Kögler,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass der Stadtverwaltung keine offizielle Mail der Bezirksregierung vorliegt. Die Durchschrift eines Schreibens, das unter einer privaten Adresse an das städtische Ordnungsamt geschickt wurde und in dem auf die Tatsache,
dass Herr Bundeskanzler a. D. Schmidt bei seinem Besuch in Münster möglicherweise rauchen wird, hingewiesen wurde, ist meinem Büro
zugeleitet worden.

Sie haben bereits zutreffend angemerkt: Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist die Stadt Münster als Behörde selbst zuständig. Es bedarf deswegen auch keines Hinweises seitens der Bezirksregierung.

Für die Stadt besteht aktuell kein Anlass, tätig zu werden. Die Verleihung
des Friedenspreises, die Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, hat noch nicht stattgefunden – Mutmaßungen über den Verlauf oder das mögliche Verhalten von Herrn Bundeskanzler a. D. Schmidt können kein behördliches Handeln seitens der Stadtverwaltung auslösen.

Mit freundlichen Grüßen