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Beantwortet
Autor H. Wunderlich am 27. September 2010
6854 Leser · 59 Stimmen (-7 / +52)

Mobilität und Verkehr

Verbesserung der Situation am Aasee / Himmelreich&Adenauerallee

Sehr geehrter Herr OB Lewe,

nachdem ich Anfang Juli 2010 auf einer Veranstaltung von Ihnen zur Verbesserung der Situation am Aasee war, frage ich Sie, warum die Adenauer- und die Himmelreichallee nicht zu einem verkehrsberuhigten Bereich gemacht wird bzw. zu einer Tempo 30 Zone wie alle anderen Wohnviertel in Münster auch.
Durch eine solche Maßnahme wäre ohne großen Aufwand und Kosten eine kurzfristige erhebliche Verbesserung der Lebensqualität aller betroffenen Münsteraner Bürger erzielbar. Auf der Adenauerallee könnten dadurch weitere Parkmöglichkeiten für die Besucher des Aasees sowie der Aaseeterrassen geschaffen werden, wodurch sich die Belastung des Wohnviertels entlang der Annette-Allee durch parkplatzsuchende Autofahrer (vor allem navigationsgerätegesteuerte Tagestouristen) an den Wochenenden entschärfen würde. Die Fußgänger und Radfahrer am Aasee wären einer viel geringeren Gefahr durch zu schnelle Autofahrer ausgesetzt und die Bewohner der Himmelreich- und der Annette-Allee würden durch weniger Verkehrslärm und -abgase belastet. Ein Großteil der unnötigen "Abkürzungsfahrten" in die Innenstadt und wieder zurück auf die Ausfahrtsstrassen von der Weselerstrasse zur Hüfferstrasse durch Pendler und Tagestouristen (vor allem an den Wochenenden) würden dadurch ebenfalls erschwert bzw. eingeschränkt und der lange Stau an der Kreuzung Adenaueralle in Richtung Weselerstrasse durch weniger Autos reduziert.
Gemäß den mir vorliegenden Informationen sind die Kriterien für das sog. "Vorbehaltsnetz" u.a. der Netzzusammenhang, die Buslinienführung, Art und Nutzung der Gebäude entlang der Straße (Störwirkung) etc.. Wenn ich die beiden Straßen entlang fahre sehe ich zu 90% privat genutzte Häuser und Wohnungen (lediglich die LBS sowie die Westfälische Hochschule für Musik sind keine privat genutzten Gebäude), deren Bewohner erheblich unter der Verkehrsbelastung und den entsprechend lauten Abrollgeräuschen und Abgasen leiden. So ist es heute unmöglich die zur Himmelreichallee gelegenen Fenster, auch nicht in der Nacht, zu öffnen, da von 6.30 Uhr bis spät in die Nacht hinein vor allem Pendler, Taxen und Tagestouristen häufig mit zu hoher Geschwindigkeit in Richtung Weseler- bzw. Hüfferstrasse und umgekehrt fahren, um ihre Fahrtstrecke via Hüfer- und Gerichtsstrasse abzukürzen. Der größte Anteil der Autofahrer benutzt die Himmelreich- und Adenaueralle als Durchfahrtsstrasse auf Kosten der Münsteraner Anwohner und der eigentlichen Aaseebesucher.
Bedauerlicherweise werden in den beiden Alleen auch keinerlei verkehrskontrollierende Massnahmen vorgenommen, was dazu führt, dass die Adenauerallee sowie die Himmelreichallee von vielen Autofahrern als "schnelle" Abkürzung zur Hüffer- bzw. Weselerstrasse gesehen und die erlaubte Geschwindigkeit von 50 KM/H sehr
häufig überschritten wird. Das wiederum erhöht die Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer und den Verkehrslärm sowie die Umweltbelastung für die Besucher des Aasees und die Anwohner der Himmelreichallee bis
zur Hüfferstrasse erheblich. Auch die Schäden am Straßenbelag speziell in der Himmelreichallee
haben in Verbindung mit der zu hohen Geschwindigkeit sowie der komplexen Akustik bedingt durch das Alleedach und das hohe LBS Gebäudes einen nicht unerheblichen Anteil an den lauten Verkehrsgeräuschen speziell an Regentagen.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung des "neuen" Aaseeleitbildes wäre es aus den genannten Gründen eine Überlegung wert, die Adenauer- sowie die Himmelreichallee aus dem sog. "Vorbehaltsnetzt" der Stadt Münster herauszunehmen und zu einem verkehrsberuhigten Bereich bzw. einer Tempo 30 Zone zu erklären und somit den Erholungsfaktor u.a. an den Aaseeterrassen und den anliegenden Wohnvierteln erheblich zu steigern ohne den Autoverkehr vom Aaasee auszuschließen. Die Benutzung der Adenauer- sowie der Himmelreichallee als schnelle Abkürzung und Durchfahrtsstrasse für Taxen, Pendler und Tagestouristen ist von der Stadt Münster sicherlich so nicht vorgesehen und vor allem nicht im Sinne der betroffenen Münsteraner Bürger.

Mit besten Grüßen

+45

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Antwort
von Markus Lewe am 28. Oktober 2010
Markus Lewe

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verbesserung der Verkehrssituation am Aasee. Sie haben detailliert die Verkehrssituation beschrieben und auf einige Verkehrsprobleme hingewiesen – dazu möchte ich Ihnen Folgendes erläutern:

Der Zustand der Fahrbahnen in dem von Ihnen angesprochenen Bereich ist sicher nicht überall zufriedenstellend. Vom Tiefbauamt habe ich erfahren, dass Teilbereiche der Straßen bereits im anstehenden Bauprogramm vorgesehen sind. Der genaue Start der Reparaturen kann jedoch noch nicht genannt werden. Zurzeit werden die Maßnahmen für die Jahre 2011 und 2012 zusammengestellt und bis Ende des Jahres abgestimmt. In welcher Reihenfolge die Liste der Maßnahmen abgearbeitet werden, wird - in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln - zu Beginn des neuen Jahres 2011 festgelegt. Sie können also sicher sein, dass in absehbarer Zeit die Lärmbelastungen, die durch Schäden im Straßenbelag verursacht werden, sich wieder verringern.

Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist in Münster flächendeckend erfolgt und seit Ende der 90er Jahre für die vorhandenen etwa 150 Wohngebiete abgeschlossen. Auch wenn Sie es sicher bedauern werden, dass die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die beiden Straßen Himmelreichallee und Adenauerallee nicht in Frage kommt, hoffe ich auf Ihr Verständnis. Denn für diese Entscheidung gibt es mehrere Gründe:

1. Die Planung der Tempo-30-Zonen ist seinerzeit auf Grundlage des vorhandenen Verkehrsstraßennetzes erfolgt. Hierzu zählen u. a. verkehrswichtige Straßen wie die Hammer Straße, Einsteinstraße, die Scharnhorstraße, Hüfferstraße, Sentruper Straße und eben auch die Himmelreichallee und die Adenauerallee. Diese Straßen haben wichtige Verbindungsfunktionen für die Gesamtstadt und für die Verbindung der Stadtteile. Himmelreichallee und Adenauerallee sind zudem bedeutsam für die Erschließung des Freizeitareals Aasee und für den Zentralfriedhof. Diese Einrichtungen haben nicht nur gesamtstädtische, sondern – vor allem der Bereich Aasee – auch eine überregionale Bedeutung über Münster hinaus. Für die Verkehrsstraßen gilt die nach der Straßenverkehrsordnung im Allgemeinen festgelegte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Sie können nicht als Tempo-30-Zonen eingerichtet werden.

2. Im 20-Minuten-Takt verkehrt die Buslinie 14 der Stadtwerke Münster auf der Himmelreich- und Adenauerallee auf einer Streckenlänge von ca. 1000m. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde für den Buslinienverkehr spürbare Fahrtzeitverluste bedeuten.

3. Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung weisen beide Straßen auch das für eine Verkehrsstraße typische Erscheinungsbild auf. Es sind benutzungspflichtige Radwege und die Beschilderung der Vorfahrt im gesamten Straßenzug vorhanden. In einer Tempo-30-Zone darf es gemäß Straßenverkehrsordnung keine benutzungspflichtigen Radwege mehr geben.

4. Die Wohnbebauung erstreckt sich lediglich auf der Südwestseite der Himmelreichallee; auf der Nordostseite gibt es durchgehend großflächige Einrichtungen wie die Musikhochschule und die LBS. Die Adenauerallee ist eine reine Verkehrsstraße ganz ohne Wohnbebauung.

Wie Sie wissen, ist Ende September eine mehrtägige Untersuchung zur Messung der Geschwindigkeiten und der Kfz-Belastung abgeschlossen worden. Die Ergebnisse sind Ihnen bereits durch das Ordnungsamt mitgeteilt worden. Von der deutlich überwiegenden Mehrheit der Kraftfahrzeuge wird die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50km/h eingehalten, obwohl hier aufgrund der übersichtlichen Strecke und der für eine Verkehrsstraße moderaten Verkehrsbelastung durchaus höhere Geschwindigkeiten möglich, wenn auch nicht erlaubt sind.

Der Bericht der Polizei zur Unfalllage zeigt auf beiden Straßen keine Auffälligkeiten, die auf Unfallschwerpunkte hinweisen würden. Die Polizei beabsichtigt daher nicht, in Zukunft Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen.

Ich hoffe, Sie können anhand meiner Ausführungen nachvollziehen, dass eine Herausnahme der beiden Verkehrsstraßen Himmelreichallee und Adenauerallee aus dem Verkehrsstraßennetz und die Einrichtung einer Tempo-30-Zone leider nicht befürwortet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen