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“Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Reform der Grundsteuer aufgegeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums sollen bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Andere wollen ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert und eine Öffnungsklausel für einzelne Bundesländer verlangt. Mich interessiert ihre Meinung zur Reform der Grundsteuer. Teilen sie diese hier mit, machen Sie Vorschläge und bewerten Sie die Vorschläge ihrer Mitbürger. Ich freue mich auf einen anregenden Meinungsaustausch.
Herzlichst, Olav Gutting MdB”