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Beantwortet
Autor Reinhard Ahlf am 28. Februar 2011
8511 Leser · 2 Stimmen (-0 / +2) · 0 Kommentare

Sonstige

A14 - Verhalten des Verkehrsministers

Das Thema A 14 ist vielfach beredet und von mehreren
Stellen diskutiert worden.

Ohne Volksabstimmung wurde die A 14 in Angriff genommen
und ohne genaue Abklärung des tatsächlichen Bedarfs in die
Bauplanung erfaßt, ohne Rücksicht auf die Kosten, die schon
die Planung erzeugt.

Bei den Einwendungen ,die zu Tausenden eingingen, äußerte
der Verkehrsminister, daß er die Einwendungen zügig abarbeiten wird und die A 14 schnell und zügig gebaut wird.

Seit dieser Äußerung ist 1 Jahr vergangen. Was Hat der Herr
Verkehrsminister Herr Daehre bisher getan? Es ist keine
Einwendung im Bereich Seehausen zur Elbüberquerung
bearbeitet.

Sein Verhalten bei seinem Auftritt in Seehausen am 24. Februar 2011 gegenüber den Interressierten spricht
Bände.

Wie kann ein Verkehrsminister Bürgern sagen, mit Autobahngegner unterhalte ich mich nicht?

Die Autobahngegnersind auch Bürger des Landes Sachsen-
Anhalt, die Anspruch auf Gleichbehandlung haben.

Kennt der Herr Verkehrsminister nicht das Grundgesetz unseres Vaterlandes Deutschland?

Alle Autobahngegner haben Sorge um die Gesundheit ihres
Besitzes, ihrer Gesundheit, der Umwelt, der Natur und den
Lebensraum der Tiere. Sind diese Sorgen tatsächlich unbegründet, wie es der Verkehrsminister abzutun versucht?

Er tritt am 20. März 2011 ab. Was möchte er der künftigen
Generation hinterlassen? Haben wir nicht schon genug
Umweltschäden? Die Natur rächt sich - schützende Wälder,
angefangen in Finnland, gibt es nicht mehr. Mitteleuropa
erfriert, oder ist es nicht genug an Warnung, daß wir schon
5 Monate Winterwetter haben? Dazu das Hochwasser, was
auch von Menschen durch Eingriff in die Natur geschaffen ist.

Die Autobahngegner haben recht, weil der Nutzen der Autobahn nicht im Einklang mit dem Schaden zu bringen ist, den sie anrichtet.

+2

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 12. April 2011
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrter Herr Ahlf,

die A 14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin, wurde mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (5. FStrAbÄndG) vom 04.10.2004 im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als laufendes und fest disponiertes Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag im vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Damit besteht ein gesetzlicher Auftrag zur Planung und zum Bau dieser Bundesfernstraße.

Das Ressort von Herrn Minister Dr. Daehre kommt diesem Auftrag mit hohem fachlichen Engagement nach, und der Planungsstand im Land Sachsen-Anhalt ist sehr weit vorangeschritten. Derzeit laufen auf rd. 56 km der 97 km langen Gesamtstrecke in Sachsen-Anhalt die Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung. Für einen 7,5 km langen Abschnitt ist dieses Verfahren bereits abgeschlossen, und es wurde mit bauvorbereitenden Arbeiten begonnen. Für die restlichen rd. 33,5 km werden die Baurechtsverfahren im Jahr 2011 eingeleitet. Die Finanzierung des Projektes ist durch ein gemeinsames Konzept des Bundes mit den beteiligten Ländern gesichert.

Mit dem Bau der A 14 wird für die Altmark eine leistungsfähige Anbindung an das Bundesfernstraßennetz geschaffen. Damit verbessert sich nicht nur die Erreichbarkeit der Oberzentren und der damit verbundenen Versorgungsqualitäten wie bspw. Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge; auch die Chancen auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze erhöhen sich.

Nun ist es bei großen Infrastrukturmaßnahmen nicht immer einfach, die vielfach widersprüchlichen Interessenlagen zu berücksichtigen und auszugleichen. Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des Planfeststellungsverfahrens, alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen. In dem von Ihnen angesprochenen Abschnitt im Bereich der Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg hat das Landesverwaltungsamt als verfahrensführende Behörde alle im Ergebnis der Auslegung der Planunterlagen eingegangenen Einwendungen der Straßenbauverwaltung übergeben, und von dort aus wird zu den Einwendungen gegenüber dem Landesverwaltungsamt Stellung genommen. Auf Grund der Vielzahl der Einwendungen und der Komplexität nimmt die Bearbeitung einen gewissen Zeitraum in Anspruch.

Aktuell wird der Erörterungstermin mit den Einwendern vorbereitet, und im Anschluss dieses Termins trifft das Landesverwaltungsamt seine Abwägungsentscheidung im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses.

Im Hinblick auf Ihre Sorgen zum Schutz der Umwelt kann ich Ihnen versichern, dass die Planungen zur A 14 unter Berücksichtung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Umwelt- und Naturschutz sowie zum Artenschutz erfolgen. Zum Ausgleich des Eingriffes der Trasse in den Naturraum werden eine Vielzahl von hochwertigen und fachlich fundierten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, die nachhaltig einen positiven Beitrag zur Erhaltung von Lebensräumen von geschützten Pflanzen und Tieren in Sachsen-Anhalt leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer