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Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer dankt allen Nutzern der “direktzu Böhmer”-Plattform für Ihr Interesse und Ihre Aktivität.

Beantwortet
Autor C. Hoffmeister am 22. Oktober 2010
8071 Leser · 2 Stimmen (-0 / +2) · 0 Kommentare

Gesundheit und Soziales

§§ 8,10 der Eingliederungshilfe - Verordung

Sehr geehrter Herr Ministerpresident Wolfgang Böhmer,

Wir sind eine Familie mit einem schwerstbehinderten Sohn von 11Jahren. Haben uns über Stiftungen ein PKW finanziert und stellten im gleichen Atemzug einen Antrag beim Sozialamt auf Unterstützung zur Beschaffung / Umbau eines Behindertengerechten PKW´s. Wir bekamen eine Ablehnung da unser Sohn noch nicht im Berufsleben steht. Aber in dem §§ 8,10 der Eingliederungshilfe-Verordnung steht auch die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft . Ich frage Sie hiermit , hat ein 11jähriges behindertes Kind im Kinder u. Familienfreundlichem Sachsen- Anhalt nicht das Recht von seinen Eltern zu Freunden, Familie ( Oma , Opa und Tante ) , Zoo oder Theaterbesuchen gefahren zu werden?? Aber die Auslegung des §§ 8,10 der EHVO nur auf Berufstätige zu beziehen kann ich nicht verstehen.
Wir haben nun das Fahrzeug auf Grund der vielen Stiftungen und Personen die uns Unterstütz haben finanziert bekommen und Möchten nun nur den Umbau des Fahrzeuges damit wir unseren Sohn besser bewältigen können.
Dies wurde uns Heute von Halle Abgelehnt.

Sie fragen sich jetzt bestimmt was möchte diese Familie von mir.
Ich möchte nur das Sie im Sinne Ihrer Möglichkeiten dazu beitragen könnten das die Sozialämter die Gesetze und Paragraphen richtig umsetzen und uns als Familie die Ständigen rennerein und Nervenaufreibenden Widerspruchsverfahren und Klagen erspart bleiben.
Es kann nicht sein das die Mitarbeiter der Ämter die Paragraphen so auslegen wie Sie es für richtig halten und damit die Hälfte vergessen zu berücksichtigen.

Wir Eltern von behinderten Kindern können die Kindheit unserer Kinder nicht geniessen da wir nur damit beschäftigt sind die Rechte unserer Kinder durchzusetzen. Seid 11 Jahren vergeht nicht ein Jahr indem wir nicht ohne Widerspruch das durchgesetzt bekommen was unserem Sohn zusteht.

Wir halten sehr viel von Ihnen als Ministerpäsident aber es muss hier in Sachsen Anhalt was passieren.
Für die benachteiligten Familien und Kinder. Für die Behinderten Menschen in Sachsen Anhalt .
Wohl dem der Gesund ist und nicht diesen Kampf mit kämpfen muss. Denn ein einziger Sturz kann einem zu Leidensgenossen machen.

" Jeder Mensch ist mehr oder weniger behindert."

Bitte freimachen von Vorurteilen gegenüber behinderten Menschen.

Auch wer nicht sprechen kann, hat viel zu sagen.

Behindert ist man nicht. Behindert wird man.

Wir brauchen viel mehr Menschlichkeit.

Was können wir tun um Hilfe zu bekommen? An wen können wir uns noch wenden?

+2

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 08. Dezember 2010
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrte Frau Hoffmeister,

ich habe mich über Ihren Fall sehr gründlich informiert und habe mir insbesondere die Begründung der Sozialagentur zur Ablehnung Ihres Widerspruchs vortragen lassen. Selbst wenn es Sie enttäuschen mag: Ich erkenne durchaus sachliche Gründe für eine Ablehnung Ihres Widerspruchs. So wurde mir dargestellt, dass der öffentliche Personennahverkehr in Ihrer Region behindertengerecht ausgestattet ist. Die von der Ohrebus-Verkehrsgesellschaft eingesetzten Busse können abgesenkt werden und somit von Rollstuhlfahrern genutzt werden. Sollte das ÖPNV-Angebot nicht ausreichend sein, kann auch der Behindertenfahrdienst genutzt werden. Die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe Ihres Sohnes sehe ich somit durch die Gegebenheiten vor Ort als erfüllt an.

Im Sinne einer einheitlichen Auslegung der entsprechenden Rechtsvorschriften hat die zuständige Behörde also meines Erachtens richtig entschieden, als sie Ihren Antrag auf Umbau Ihres Pkw abgelehnt hat. Insofern bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich als Ministerpräsident nicht eingreifen kann und will, um diese Entscheidung rückgängig zu machen.

Gleichzeitig möchte ich Ihnen aber auch sagen, dass ich hohen Respekt vor Ihrem Engagement für Ihren Sohn habe und Ihnen wünsche, dass Sie auch künftig die Kraft für dieses Engagement aufbringen.

Mit freundlichen Grüßen