Liebe Familie Pohl,
ich möchte Ihnen vorweg sagen, dass ich es großartig finde, dass Sie drei Kinder erziehen.
So sehr ich Ihre Enttäuschung verstehen kann, dass der Elterngeldbetrag für Ihr jüngstes Kind nicht Ihren Erwartungen entspricht, so bitte ich Sie doch, die Gründe für die Umstellung vom Erziehungsgeld auf das Elterngeld anzuhören: Vor dem Elterngeld war es so, dass viele Familien mit der Geburt eines Kindes in eine regelrechte finanzielle Achterbahn gerieten. Wenn ein Elternteil – meist die Mutter - erstmal ganz aus dem Arbeitsleben ausstieg, brach gleich ein ganzes Einkommen weg. Das Erziehungsgeld konnte diesen Einbruch in vielen Fällen nicht verhindern. Elterngeld erhalten heute fast alle Eltern, vom Erziehungsgeld konnte man das nicht sagen: Bei den im Jahr 2006 geborenen Kindern haben fast ein Viertel (23%) der Familien überhaupt kein Geld bekommen und nur etwa die Hälfte aller Eltern hat länger als sechs Monate den maximalen Erziehungsgeldbetrag von 300 Euro monatlich erhalten. Ein Viertel der Eltern erhielt ein gemindertes Erziehungsgeld und die Hälfte von ihnen auch das nur zwölf Monate lang, rund ein Fünftel (18%) erhielt das Erziehungsgeld nur für ein halbes Jahr. Dabei gingen vor allem viele Einverdiener-Ehen leer aus, weil der berufstätige Partner mehr als 23.000 Euro netto im Jahr verdiente (auch Sie wären mit Ihrem jetzigen Verdienst von 2400 Euro netto pro Monat nicht ohne Weiteres anspruchsberechtigt) und damit die Einkommensgrenze überschritten war. Nur die Hälfte der Bezieher erhielt auch im zweiten Jahr noch Erziehungsgeld. Von diesen haben im zweiten Jahr viele nicht 300 Euro, sondern nur einen – je nach Haushaltseinkommen – gekürzten Betrag erhalten.
Sie haben außerdem die fehlende Förderung bei der Existenzgründung Ihrer Frau angesprochen. Nach dem geltenden Gesetz kommt der Gründungszuschuss nur in Betracht, wenn Ihre Frau bis zu Beginn der Selbstständigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt wäre.
Möglicherweise gibt es für Ihre Frau jedoch andere Förderungsmöglichkeiten. Dazu gehören begünstigte Darlehen der KfW Mittelstandsbank oder der Landesförderinstitute wie zum Beispiel der L-Bank in Baden-Württemberg, der LfA in Bayern oder der NRW.BANK in Nordrhein-Westfalen. Für Gründer ohne Anspruch auf Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit bietet Europäische Sozialfonds (ESF) Hilfen zur Existenzgründung an. Eine Übersicht über die Förderprogramme der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesländer bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft.
Ich hoffe sehr, dass Ihrer Frau der Sprung zurück in den Beruf gelingt und wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute
Herzliche Grüße
Ihre