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Autor Matthias Goetten am 05. Januar 2009
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Kinder und Jugend

Herrschaftsregime im Kindergarten

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Ich möchte Ihnen eine Frage stellen:

Muss ich meine 3 jährige Tochter der Herrschaftsregime einer Kindergartenleiterin aussetzen?

Ich bin seit 2 Jahren Elternbeiratsvorsitzender in einem Kindergarten in der Nähe von Köln.

Die Kindergartenleiterin Frau H. ( seit über 30 Jahren im Amt ) leitet ihr Kindergarten wie ein Diktator. Darüber haben sich in den vergangenen Jahren viele Eltern beim Bürgermeister, beim Träger und auch bei mir beschwert.
Nach meinem Antritt als Elternbeirat habe ich bewirken können, dass Frau H.in ein anderen Kindergarten versetzt wird!
Die Situation in unserem Kindergarten änderte sich schlagartig zum Positiven.
Nun habe ich gestern ( 22.12.2008 ) das Urteil des Richters erhalten, dass Frau H.ab Januar wieder in unser Kindergarten zurückkehrt.
Dies würde bedeuten, dass 2 Kindergärtnerinnen sich nach einer neuen Arbeitsstelle umschauen werden, da sie auf keinen Fall mit Frau H. wieder zusammenarbeiten wollen, mehrere Eltern eine neue Kindergartenstelle suchen, da sie auf keinen Fall ihre Kinder dieser Frau anvertrauen möchten und Frau H. ihre Herrschaftsregime weiterführen kann.
Im Anbetracht des Wohles der Kinder kann ich dies nicht verantworten und richte mich nun an Sie,mit der Bitte unserem Kindergarten weiterhelfen zu können.

Ich stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Meine Kontaktdaten: matthias-goetten@gmx.de

Mit der Hoffnung um Hilfe wünsche ich Ihnen ein schönes Weihnachtsfest.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Götten

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