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Autor Gundula Hilbig am 05. Januar 2009
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Familie

Umgangsrecht

Guten Tag Frau von der Leyen !!

Ich versuche mich kurz zu halten, weil ich dieses Disaster schon mitlerweile 7 Jahre habe.

Ich habe das gemeinsame Sorgerrecht mit meinem EX-Lebensgefährten. In diesen acht Jahre hat sich mein Ex eigentlich nur die Sahnestücke der gemeinsamen Sorge rausgepickt. Seit 2004 zahlt er keinen Unterhalt mehr.

Unser gemeinsamer Sohn möchte gar nicht mehr zu seinem Vater. Leider ist ja das Kindschaftsgesetz so ausgelegt, das das Kind zu dem anderen Elternteil muß auch wenn es gar nicht möchte. Mein Sohn ist jetzt acht Jahre alt und am 25.12. hat sein Vater Ihn abgeholt. Er weinte bitterlich und alles was der Vater sagte war: "Es ist mein Recht Dich mitzunehmen, komm jetzt."

Meine Frage: Was kann mir schimmstenfalls passieren wenn ich in so einer Situation mein Kind bei mir behalte. Da Sie ja auch Kinder haben und ich es nicht mehr mitansehen kann das ein kleiner Junge dazu gezwungen wird zu seinem Vater zu müssen.

Dieses wurde vor knapp 2 Jahren gerichtlich entschieden.

Bitte Antworten Sie mir.

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