Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Stefanie Frisch am 05. Januar 2009
6665 Leser · 73 Stimmen (-33 / +40)

Familie

steuerliche Geltungmachung von Tagesstättengebühren

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich habe seit einigen Jahren den Newsletter Ihres Ministeriums abonniert und informiere mich seither über dieThemen Ihres Ressorts.

Über einen der letzten Newsletter (19.12.08) musste ich mich allerdings ein wenig ärgern. Mit dem neuen Familienleistungsgesetz soll es Familien möglich sein, unterstützende Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. So weit so gut.

Dann laß ich weiter und stolperte über die Bedingung, dass verheiratete Paare zusammen mehr als 67.000€ brutto verdienen müssen, um in den Genuss der steuerlichen Absetzbarkeit zu kommen.

Ab da war ich verärgert.

Ich habe zwei Kleinkinder. Mein Ehemann geht 40 Std. die Woche arbeiten, ich studiere an einer deutschen Universität in einem Diplomstudiengang und gehe einem MiniJob nach und wir haben kein gemeinsames Einkommen von 67.000 €.

Aber dieses Gesetz soll doch gerade Menschen mit geringem Einkommen helfen über die Runden zu kommen, oder habe ich das falsch verstanden?

Wenn ich mein Studium im Sommer beendet und selbst auch ein Einkommen haben werde, dann könnten wir an dieser Grenze kratzen. Dann kann ich die teuren Betreuungsgebühren geltend machen und der Staat gibt mir einen Teil meines Geldes wieder.

Aber bin ich dann noch in der Zielgruppe, die es mit Steuervorteilen zu unterstützen gilt? Oder bin ich gerade dann die Zielgruppe, weil die Besserverdienden auch dem Staat mehr Einkünfte bringen und man diese bevorteilen sollte?

Es ist schon klar, dass auch besser Verdienende einen Anspruch haben sollen, aber nicht nur diese Zielgruppe, für welche es eh schon einfacher ist, solche Kosten zu stemmen.

MEINE FRAGE: Wozu ist dieses Gesetz gemacht worden? Für welche Personengruppe soll es gelten? Wen soll es unterstützen? Ich komme mit der Zielgruppendefinition dieses Gesetzes nicht klar.

Ich habe das Gefühl, dass hier, wie bei vielen Gesetzen, nur besser Verdienende profitieren und nicht diejenigen, die es eigentlich nötig hätten.

Ich finde Ihre Bemühungen gut, ich finde es gut, dass Familien unterstützt werden, aber dann doch nicht nur diejenigen, die sowieso schon genug haben und diejenigen die es nötig hätten, müssen am Jugendamt betteln und bekommen dann erst nichts, weil sie knapp über dem Satz liegen und können dann am Jahresende auch wieder nichts geltend machen, weil sie knapp unter dem Satz liegen.

+7

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.