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Autor Thomas Ruppert am 05. Januar 2009
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Kinder und Jugend

Einkommensgrenze für Kindergeld

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich hätte gerne eine Antwort zu folgendem Sachverhalt.
Wir haben drei Kinder im alter von 18,16 und 12 Jahren. Wir sind erleichtert gewesen als unsere großen Kinder nach ihrem Schulabschluss eine Ausbildungsstelle fanden. Unser Sohn ist jetzt im 2.Ausbildungsjahr und wir hatten uns schon auf die, wenn auch geringfügige, Kindergelderhöhung gefreut. Nun erhält unser Sohn ab März 2009 eine geringfügige Gehaltserhöhung die dazu führt dass er wegen 25 € monatlich die jährliche Einkommensgrenze von 7680 € zum Erhalt des Kindergeldes überschreitet. Da ich im öffentlichen Dienst beschäftigt bin verlieren wir ab 01.01.2009 satte 350 € netto durch den Kindergeldwegfall und der Änderung des Ortszuschlages.
Die Bundesregierung passt diese Einkommensgrenze für das Kindereinkommen nicht an. Warum werden hier, wie auch sonst beim Wohngeld, die geänderten Lebensverhältnisse, sprich Tarifsteigerungen nie angemessen berücksichtigt?
Mit freundlichem Gruß
Thomas Ruppert

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