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Autor Angelika Jomaa am 05. Januar 2009
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Kinder und Jugend

Kindergelderhöhung

Sehr geehrte Frau Ministerin,

es fehlt mir jedes Verständnis dafür, dass auch den Eltern, die über ein Jahreseinkommen von 60 000,00 Euro oder mehr verfügen, Kindergeld gezahlt wird. Dieser Personenkreis kann durchaus selbst den Unterhalt der Kinder bestreiten. Ich sehe das Kindergeld als eine Transferleistung für Bedürftige. Aber gerade dieser Personkreis (z. B. Hartz IV-Empfänger) kommt nicht in den Genuss der Erhöhung. Warum gewähren Sie die Kindergeldzahlungen nicht nach Einkommen gestaffelt? Das wäre gerecht.

Ihre Bekundungen, dass Sie sozial schwächeren Kindern helfen möchten und ihnen eine bessere Bildung usw. ermöglichen möchten, halte ich für Floskeln, angesichts solch eines politischen Handelns. Ich finde es darüber hinaus skandalös, dass es die 100 Euro zum Start eines Schuljahres nur bis zur 10. Klasse gibt.

Meine Tochter besucht derzeit die 12. Klasse und wird nach dem Abitur studieren. Sie möchte dieses Land verlassen und ich werde ihr Vorhaben mit aller Kraft unterstützen. In ihrer Klasse sind es bereits 42 % der Schüler/innen, die das gleiche beabsichtigen. Unsere Politiker sorgen inzwischen dafür, dass die gut ausgebildeten jungen Menschen hier nicht mehr leben möchten.

Vielleicht denkt mal jemand darüber nach.

Und bitte ersparen Sie mir als Antwort ein Standardschreiben. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Jomaa

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