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Autor Ingo Meurer am 09. Januar 2009
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Familie

Unterhaltsrecht unfair gegenüber geschiedenen Vätern

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

da ich selbst "geschiedener Vater" bin, würde ich Ihnen gerne bezüglich des Unterhaltsrechtes (hier: Zahlung von Kindesunterhalt) folgende Gedanken mitteilen und Sie um Ihre Meinung bitten:

Zunächst ein paar Daten zu mir:
46 J., seit 10 J. geschieden, 2 Kinder (15+13), die bei meiner Ex-Frau und derem neuen Mann leben.

Bezüglich des in Deutschland gültigen Unterhaltsrechts (hier: Kindesunterhalt) stelle ich mir die Frage der ausgleichenden Gerechtigkeit zwischen den beiden Parteien:

a) alleinerziehende Frauen (ggf. auch mit neuem Partner) und bei diesen lebende Kinder

b) geschiedene Väter

Aber zunächst zur Sache selbst:
Durch verschiedene Faktoren, wie die wirtschaftliche Entwicklung, Finanzkrise, Preissteigerungen, finanzielle Zusatzbelastungen durch den Gesundheitsfond, Einschränkungen beim Gehalt (z.B. Weihnachts- u. Urlaubsgeldstreichungen)...etc. kommt es vor allem im neuen Jahr dazu, dass wir wohl Alle weniger Netto von unseren Gehältern übrig haben.
Selbstverständlich sind auch unsere geschiedenen Frauen und unsere Kinder, die bei diesen leben von den o.g. Einbußen betroffen.

Nun ist wahrscheinlich der Gedanke der Familienpolitik, dass es doch nicht sein darf, dass vor allem die Kinder in irgendeiner Form benachteiligt werden - was im Grunde auch in Ordnung ist. Daher geht man nun hin und ändert (z.B. auch jetzt wieder zum 1.1.09) die Düsseldorfer Tabelle ab, um den finanziellen Verlust der alleinerziehenden Frauen mit Kindern (und ggf. mit neuem Partner) aufzufangen. Auch das kann ich - vom reinen Gedanken her - so akzeptieren.

Doch nun zur Ungerechtigkeit in der Sache:
Wir geschiedenen Väter müssen die oben genannten finanziellen Einbußen und Einschränkungen ebenfalls tragen und sind daher - vor allem ab dem neuen Jahr - finanziell erheblich eingeschränkt und müssen "den Gürtel enger schnallen".

Und was passiert?

Das Kindergeld wird um 10,- Euro pro Kind 1+2 erhöht und der zu zahlende Kindesunterhalt wird über die Düsseldorfer Tabelle ebenfalls erhöht.

Dazu bitte ich Sie, zwei Gedanken zu beachten:

1) Für die alleinerziehenden Frauen und die Kinder wird durch diese Anpassungen (Kindergeld + Düss. Tabelle) der Verlust zu einem erheblichen Teil ausgeglichen... die geschiedenen Väter müssen die ab dem neuen Jahr entstehenden finanziellen Einbußen voll tragen.

2) Dieser Gedanke wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass wir geschiedenen Väter nun auch noch - zusätzlich zum den eh schon bestehenden finanziellen Einbußen - einen erhöhten Kindesunterhalt zahlen müssen.

Dies zeigt - in recht kompakt aufgeführter Form - dass die geschiedenen Väter im Grunde doppelt "bestraft" werden.

Nun meine Frage an Sie, sehr verehrte Frau von der Leyen:
Wo ist da die Gerechtigkeit? Können bzw. müssen nicht auch unsere geschiedenen Frauen und zu gewissen Teilen auch unsere Kinder einen Teil der gesellschaftlich verursachten Einbußen mit tragen? Wohin soll es führen, wenn zwei Bevölkerungsgruppen (alleinerziehende Frauen und die Kinder) aus jeglichen finanziellen Einbußen, die eigentlich die komplette Bevölkerung betreffen, herausgenommen werden?

Und in Zusammenhang mit dem Begriff "Familienpolitik" frage ich mich da --> gehören geschiedene Väter nicht zur Familie... auch wenn diese nicht mehr als solche existiert?

Sehr geehrte Frau von der Leyen.
Sicher sind meine Gedanken nicht zu 100% ausgereift. Ich bin kein Anwalt und auch kein Spezialist für Unterhaltsrecht... nur einer von sehr vielen geschiedenen Vätern, denen es seit vielen Jahren von Jahr zu Jahr finanziell schlechter geht aufgrund der immer weiter auseinander klaffenden Schere...

Ich würde mich sehr freuen, hierzu Ihre Gedanken zu erfahren und ich hoffe, dass mein Schreiben an Sie bewirkt, dass auch mal die zweite Seite der Medaille... nämlich die der geschiedenen Väter... näher betrachtet und berücksichtigt wird.

Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße,
Ingo Meurer

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