Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor margrit dietze am 10. Januar 2009
7321 Leser · 103 Stimmen (-44 / +59)

Kinder und Jugend

Zum Thema Kindertagespflege bleiben viele Fragen

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

mit Interesse verfolgen wir Ihren Einsatz für Familien. Vielen Dank dafür.
Die neuen Regelungen für Tagesmütter ab 1.1.09 haben für viel Wirbel und Unsicherheit gesorgt. Ich bin Erzieherin und arbeite als Tagesmutter mit einer kleinen Gruppe.
Leider hat Ihr Interview vom 29.12.08 bei uns Tagesmüttern noch mehr Fragen aufgeworfen.

Meine Frage lautet: Sie haben in dem Interview gesagt, dass jede Tagesmutter pro Kind immer eine steuerfreie Pauschale von 300 Euro hätte, bei 5 Kindern wären es 1500 Euro steuerfrei.
Laut Finanzministerium gibt es die volle Pauschale aber erst bei einer Betreuungszeit von 40 Stunden pro Woche, bei allen anderen Betreuungszeiten nur anteilig. Dies verkürzt die Pauschale bei den meisten Tagesmüttern erheblich. Es ist nicht sinnvoll, die Betriebskostenpauschale an die Anwesenheitszeit des Kindes zu knüpfen, da z. B. auch bei Anwesenheit von nur einem Kind ebensoviel geheizt werden muss wie bei Anwesenheit von mehreren Kindern. Viele Kosten fallen unabhängig von der Anwesenheitszeit des Kindes an (Raumausstattung, Renovierung, Fortbildung, Material.....)
Außerdem werden Vorbereitungszeiten (wie in Kita) überhaupt nicht gerechnet, obwohl in der Kindertagespflege mehr Vorbereitungszeiten anfallen, als in der Kita. (Kochen, Einkaufen, Verwaltung, Elterngespräche u.v.m.).

Bei der Pauschale handelt es sich außerdem nicht um steuerfreies Einkommen, da die Pauschale für die Deckung der Kosten gedacht ist.
Ich habe im vergangenen Jahr ca. 12000 Euro an Kosten gehabt, also ca. 1000 Euro pro Monat.
Ab 2009 werden nunmehr auch noch die Essengelder in die Berechnung von Abgaben eingerechnet (Krankenkasse, RV, Steuer).
Dies bedeutet für mich nochmals 300 Euro monatlich zu versteuernde Kosten, obwohl ich keinerlei Gewinn bei den Essengeldzahlungen machen. Durch die neue Regelung mache ich also Verluste.
Da die Pauschalen anhand der Betreungszeiten nur ca. 1200 Euro betragen, habe ich somit noch 100 Euro mehr Ausgaben, als die Pauschale abdeckt.
So ähnlich ergeht es vielen weiteren Tagesmüttern.
Wir bitten daher darum die Betriebskostenpauschale nicht als steuerfreies Einkommen zu bezeichnen.
Sie deckt nur im Idealfall die Kosten, die uns Tagesmüttern anfallen.

Wichtig wäre uns außerdem eine wirklich leistungsgerechte Zahlung.
Es gibt Kommunen, die nach Ausbildung und Fortbildung mehr zahlen, aber leider auch Kommunen bei denen jede Tagesmutter gleich viel bekommt, egal ob Sie sich fortgebildet hat, eine Ausbildung hat oder nicht. Hier wäre eine bundesweite Regelung (Staffelung) sich angebracht.

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für 2009!

Margrit Dietze

+15

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.