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Autor Friedel Bergmann am 13. Januar 2009
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Gleichstellung

Elternzeit für Väter - Nachteile bei ZV-Rente!

Sehr geehrte von der Leyen,

als sich vor 8 Jahren noch einmal Nachwuchs angesagt hat, habe ich mich bewusst entschlossen als Vater ein Teil der Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Noch während dieser Zeit kam mein Sohn zur Welt, sodass ich insgesamt knapp fünf Jahre Elternzeit in Anspruch genommen habe. Damit war ich als Maurer ein Exot in meinem Gewerbe. Weder mein Arbeitgeber noch andere Stellen konnten einzelne Fragen beantworten. Als ich nach knapp fünf Jahren meinen beruflichen Widereinstieg wollte, fing ein langer noch anhaltender Leidensweg an.
Meine Stammfirma war inzwischen erloschen. Eine Überleitung in eine neu gegründete Firma wurde mir nicht mitgeteilt. Als ich mich hiergegen juristisch gewährt habe, wurde mal eben die alte Firma neu aufgelebt, um fristgerecht ohne Anspruch auf Abfindung zu kündigen. Ich bekam teilweise unzumutbare Arbeiten übertragen. So musste ich Fundamente in mit Bauschutt aufgefülltem Boden von Hand ausschachten, obwohl technisches Gerät vorhanden, bzw. hätte geliehen werden können.
Bei diesen Arbeiten zog ich mir Wirbelfrakturen zu. Dabei wurde eine beginnende Osteoporose festgestellt. Nun droht mir neben der Arbeitslosigkeit eine Erwerbsminderung.
Die Berufsgenossenschaft erkennt keinen Arbeitsunfall an Die private Versicherung ebenfalls nicht. Nach mehreren Untersuchungen und in der Gesamtbeurteilung meiner Gesundheit kam man zu dem Ergebnis einer vollen Erwerbsminderung. Damit wurde meine Rente berechnet von knapp 900 €. Die die tarifliche Bauzusatzvorsorgekasse Soka Bau lehnt eine volle Rentenbeihilfe mit der Begründung ab, weil ich in den letzten 9 Jahren aufgrund der Elternzeit keine 60 Monate gearbeitet habe. Es würden 9 Monate fehlen. Stattdessen werden nur 50 % gezahlt. Die Elternzeit wird nicht als Ersatzzeit angerechnete wie im Falle von Arbeitslosigkeit und Krankheit. An dieser Stelle richte ich nun meine Frage an Sie:
Darf es nur aufgrund der Tatsache, fünf Jahre Elternzeit zu nehmen, zu einer Benachteiligung in der Rentensituation kommen? Widerspricht dies nicht den Grundrechten im Grundgesetz?
Inwieweit werden Tarifverträge von überwiegend männlich besetzten Berufen auf ihre Vereinbarkeit von Familie und Beruf überprüft. Wo finden Eltern im Erwerbsleben die Wertschätzung, die schwierige Aufgabe zwischen Familie und Beruf zu managen?
Im Moment finde ich nur überall Stolpersteine.

Gleichwohl möchte ich Sie ermutigen, sich unermüdlich für die Familien einzusetzen. Denn Eltern und ihre Kinder sind unsere Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Friedel Bergmann

Vater von drei Kindern

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